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   LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15   

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https://dejure.org/2018,56229
LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15 (https://dejure.org/2018,56229)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.08.2018 - L 5 KR 88/15 (https://dejure.org/2018,56229)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. August 2018 - L 5 KR 88/15 (https://dejure.org/2018,56229)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 15/11 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - keine Verminderung der

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - Az.: B 1 KR 10/08 R, zitiert nach Juris, Rn. 13) hat das BSG nunmehr ausgeführt, dass die Abrechnungsbestimmungen wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems zwar eng am Wortlaut orientiert, aber auch unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen sind (BSG, Urteil vom 6. März 2012 - Az.: B 1 KR 15/11 R, zitiert nach Juris, Rn. 17).

    Entsprechend sieht § 1 Abs. 1 Satz 1 FPV 2005 jeden zeitlich ununterbrochenen vollstationären oder teilstationären Krankenhausaufenthalt jeweils als einen abzurechnenden Fall an (BSG, Urteil vom 6. März 2012 - Az.: B 1 KR 15/11 R, zitiert nach Juris, Rn. 19).

    Es trifft zwar zu, dass eng am Wortlaut ausgelegt werden muss, dies jedoch innerhalb des vorgegebenen Vergütungssystems unterstützt durch systematische Erwägungen (Bundessozialgericht, Urteil vom 6. März 2012, B 1 KR 15/11 R).

  • BSG, 17.12.2013 - B 1 KR 57/12 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abschlag kommt auch bei Verlegung aus einem

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 2/13 R - und Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 57/12 -) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14. Juni 2017 - L 8 KR 27/16 -).

    Hierzu hat das Bundessozialgericht (Urteil vom 17. Dezember 2013, B 1 KR 57/12 R, in juris Rn. 15) ausgeführt, dass der Verlegungsabschlag beim aufnehmenden Krankenhaus seinen sachlichen Grund unter anderem darin habe, dass die Verweildauer in diesem Krankenhaus geringer sei als die Zahl der Tage, die bei der Kalkulation der Fallpauschale zu Grunde gelegt worden sind (vergleiche bereits Begründung zum Referentenentwurf K FPV 2004, Stand 2.9.2003 zu B. Einzelbegründung zum § 3 Satz 9f).

  • LSG Hessen, 14.06.2017 - L 8 KR 27/16

    Zum Begriff der Verlegung in § 1 Abs. 1 S. 4 Fallpauschalenvereinbarung. Eine

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 2/13 R - und Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 57/12 -) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14. Juni 2017 - L 8 KR 27/16 -).

    Der dem entgegenstehenden Auffassung des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14.06.2017, L 8 KR 27/16 in juris Rn. 29 ff.) vermag der Senat hingegen nicht zu folgen.

  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Eine erneute Aufnahme und sei es auch wegen derselben Erkrankung rechtfertigt deshalb nicht retrospektiv die Annahme, dass nur ein Behandlungsfall vorlag (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 20. März 2015, B 1 KR 3/15 R).
  • BSG, 01.07.2014 - B 1 KR 2/13 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsanspruch für Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Die Beklagte beruft sich insoweit auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 1. Juli 2014 - B 1 KR 2/13 R - und Urteil vom 17. Dezember 2013 - B 1 KR 57/12 -) und des Hessischen Landessozialgerichts (Urteil vom 14. Juni 2017 - L 8 KR 27/16 -).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Abzustellen ist dabei, wie bei der Frage der Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung, auf den im Entscheidungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes (vgl. zum Prüfungsmaßstab bei der Frage der Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung BSG, Beschluss vom 25. September 2007 - Az.: GS 1/06 = BSGE 99, 111-122).
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Denn die Fallzusammenführungen haben die Vertragsparteien bewusst an eine Kombination aus einem prägenden sachlichen Zusammenhang und einem Zeitmoment geknüpft, wobei beide Elemente kumulativ vorliegen müssen (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Januar 2013, B 3 KR 33/12 R in juris Rn. 20).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 10/08 R

    Krankenversicherung - Verlegung des Versicherten in ein anderes Krankenhaus -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Im Gegensatz zu früheren Entscheidungen (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2008 - Az.: B 1 KR 10/08 R, zitiert nach Juris, Rn. 13) hat das BSG nunmehr ausgeführt, dass die Abrechnungsbestimmungen wegen ihrer Funktion im Gefüge der Ermittlung des Vergütungstatbestandes innerhalb eines vorgegebenen Vergütungssystems zwar eng am Wortlaut orientiert, aber auch unterstützt durch systematische Erwägungen auszulegen sind (BSG, Urteil vom 6. März 2012 - Az.: B 1 KR 15/11 R, zitiert nach Juris, Rn. 17).
  • LSG Thüringen, 28.08.2012 - L 6 KR 295/11

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Denn bei der gebotenen Auslegung führt § 3 Abs. 3 Satz 1 FPV 2010 iVm mit § 1 Abs. 1 Satz 4 FPV 2010 nur dann zu einer Fallzusammenführung, wenn im Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus die erforderliche medizinische Behandlung für die Versicherte noch nicht abgeschlossen ist (Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 28. August 2012, L 6 KR 295/11 in juris Rn. 24 ff.).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 23.08.2018 - L 5 KR 88/15
    Die Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Kosten für die Behandlung einer Versicherten gegen eine Krankenkasse ist ein Beteiligtenstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt, kein Vorverfahren durchzuführen und keine Klagefrist zu beachten ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16. Dezember 2008, B 1 KN 3/08 KR R mwN).
  • BSG, 27.10.2020 - B 1 KR 12/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Verlegung - Entlassung aus einem

    Sie will eine Verlegung ausschließen, wenn die Neuaufnahme in einem anderen Krankenhaus auf einem unerwarteten Geschehensverlauf beruht (vgl Thüringer LSG vom 28.8.2012 - L 6 KR 295/11 - jur is RdNr 23 ff ; dem folgend Schleswig-Holsteinisches LSG vom 23.8.2018 - L 5 KR 88/15 - juris RdNr 33 ff; aA Hessisches LSG vom 14.6.2017 - L 8 KR 27/16 - juris RdNr 30 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2017 - L 5 KR 4644/16 - unveröffentlicht) .
  • LSG Hamburg, 25.02.2021 - L 1 KR 114/19

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Erforderlichkeit der Entlassung des

    So hat das BSG abweichend von den nicht überzeugenden Urteilen des Thüringer LSG vom 28. August 2012 - L 6 KR 295/11 - und zuletzt des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 23. August 2018 - L 5 KR 88/15 - (KHE 2018/107) mit Urteil vom 28.Oktober 2020 - B 1 KR 8/20 R - (s. Terminbericht des BSG Nr. 40/20 Nr. 1) entschieden, dass eine Verlegung im Sinne des § 1 Abs. 1 FPV neben dem ausschließlich maßgeblichen Zeitmoment (innerhalb von 24 Stunden) nicht voraussetze, dass im Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus die erforderliche medizinische Behandlung für den Versicherten noch nicht abgeschlossen sei.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 10 KR 208/21

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Sie will eine Verlegung ausschließen, wenn die Neuaufnahme in einem anderen Krankenhaus auf einem unerwarteten Geschehensverlauf beruht (vgl Thüringer LSG vom 28.8.2012 - L 6 KR 295/11 - juris RdNr 23 ff; dem folgend Schleswig-Holsteinisches LSG vom 23.8.2018 - L 5 KR 88/15 - juris RdNr 33 ff; aA Hessisches LSG vom 14.6.2017 - L 8 KR 27/16 - juris RdNr 30 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.11.2017 - L 5 KR 4644/16 - unveröffentlicht).
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