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   LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19   

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https://dejure.org/2022,9384
LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19 (https://dejure.org/2022,9384)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.02.2022 - L 6 AS 89/19 (https://dejure.org/2022,9384)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - L 6 AS 89/19 (https://dejure.org/2022,9384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; Kein Ersatzanspruch aufgrund sozialwidrigen Verhaltens bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung; Erforderlichkeit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung durch das Jobcenter; ...

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 43/19 R

    Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Ein fahrlässiges arbeitsvertragswidriges Verhalten, das Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben und die in Anspruch genommene Person in die Lage gebracht hat, Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen zu müssen, ist sozialwidrig, wenn diese die Hilfebedürftigkeit als mögliche Folge ihres Verhaltens grob fahrlässig verkannt hat und das Verhalten einer vorsätzlichen Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit wertungsmäßig gleichsteht (BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R - juris Rn. 11).

    Das gilt auch für arbeitsvertragswidriges Verhalten, das Anlass für die Lösung eines Beschäftigungsverhältnisses gegeben und damit den Minderungstatbestand von § 31 Abs. 2 Nr. 3 oder 4 SGB II i. V. m. § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III erfüllt hat (BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R - juris Rn. 15).

    Mit Blick hierauf ist nach der Rechtsprechung des BSG unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des BVerwG zu § 92a BSHG ein Verhalten als sozialwidrig anzusehen, das (1) in seiner Handlungstendenz auf die Einschränkung bzw. den Wegfall der Erwerbsfähigkeit oder der Erwerbsmöglichkeit oder (2) die Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit bzw. der Leistungserbringung gerichtet war bzw. hiermit in "innerem Zusammenhang" stand oder bei dem (3) ein spezifischer Bezug zu anderen nach den Wertungen des SGB II zu missbilligenden Verhaltensweisen bestand (BSG, Urteil vom 3. September 2020 - B 14 AS 43/19 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 29.08.2019 - B 14 AS 49/18 R

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Der Beklagte war grundsätzlich ermächtigt, vor der bezifferten Geltendmachung des Ersatzanspruchs wegen sozialwidrigen Verhaltens gemäß § 34 SGB II eine isolierte Feststellung zur Sozialwidrigkeit in einem Grundlagenbescheid zu treffen (BSG, Urteil vom 29. August 2019 - B 14 AS 49/18 - Rn. 17 juris).

    Kennzeichnend für einen solchen Ausnahmefall ist, dass deliktsähnlich die in den Tatbeständen des § 31 SGB II ausgedrückten Verhaltenserwartungen in besonders hohem Maße verletzt worden sind (BSG, Urteil vom 29. August 2019 - B 14 AS 49/18 - juris Rn. 27f m. w. N.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 - L 1 AL 67/01

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - arbeitsvertragswidriges Verhalten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Allerdings bedarf es angesichts des regelmäßig geringeren Gewichts dieser Pflichtverletzung der Feststellung erschwerender Umstände des Einzelfalles, die ausnahmsweise die Würdigung rechtfertigen, dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zumutbar gewesen (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. November 2002 - L 1 AL 67/01 -, juris Rn. 23 m. w. N.).
  • BSG, 21.03.2002 - B 7 AL 44/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - zweite Sperrzeit - Erlöschen - Überprüfungsantrag -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Gemäß § 123 i. V. m. § 153 Abs. 1 SGG ist zudem vollständig über den vom Kläger erhobenen Anspruch zu entscheiden (BSG, Urteil vom 21. März 2002 - B 7 AL 44/01 R - Rn. 22 ff, juris Rn. 27).
  • LSG Bayern, 22.11.2016 - L 15 VS 6/15

    Bestimmung des Streitgegenstands

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Das LSG hat in diesen Fällen entsprechend § 133 BGB durch eigene Auslegung des Vorbringens des Klägers in der ersten Instanz zu ermitteln, welchen Anspruch er wirklich erhoben hat und über dieses Begehren im Berufungsverfahren zu entscheiden, wenn der förmliche Antrag, über den das Sozialgericht entschieden hat, damit nicht übereinstimmt (vgl. BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 10; LSG Bayern, Urteil vom 22. November 2016 - L 15 VS 6/15 - juris Rn. 46; LSG Bayern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 15 VK 14/15 B ER - juris Rn. 47; Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, SGG § 29 Rn. 5, beck-online).
  • LSG Bayern, 19.01.2016 - L 15 VK 14/15

    Nichtzulassungsbeschwerde, Versorgung, Beschwerde, Berufung, Krankenkasse,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Das LSG hat in diesen Fällen entsprechend § 133 BGB durch eigene Auslegung des Vorbringens des Klägers in der ersten Instanz zu ermitteln, welchen Anspruch er wirklich erhoben hat und über dieses Begehren im Berufungsverfahren zu entscheiden, wenn der förmliche Antrag, über den das Sozialgericht entschieden hat, damit nicht übereinstimmt (vgl. BSG, Beschluss vom 2. April 2014 - B 3 KR 3/14 B - juris Rn. 10; LSG Bayern, Urteil vom 22. November 2016 - L 15 VS 6/15 - juris Rn. 46; LSG Bayern, Beschluss vom 19. Januar 2016 - L 15 VK 14/15 B ER - juris Rn. 47; Berchtold, Sozialgerichtsgesetz, SGG § 29 Rn. 5, beck-online).
  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 10/03 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Werbung - Werbeunternehmen -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Es handelt sich insoweit um eine bloße Klarstellung und nicht um eine Klageänderung (vgl. BSG, Urteil vom 12. November 2003 - B 3 KR 10/03 R - juris Rn. 15f).
  • LSG Bayern, 20.10.2016 - L 17 U 118/16

    Zurückverweisung, Verletztenrente, Streitgegenstand, Widerspruchsbescheid,

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Grundsätzlich kommt diese Möglichkeit auch bei einer Fehldeutung des Klageziels durch das Sozialgericht in Betracht (LSG Bayern, Urteil vom 20. Oktober 2016 - L 17 U 118/16 -, juris Rn. 21).
  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    Hat beispielsweise der Arbeitgeber nicht mit der richtigen Frist gekündigt, so tritt die Sperrzeit erst vom Zeitpunkt des Ablaufs der richtigen Kündigungsfrist ein (BSG, Urteil vom 25. April 1990 - 7 RAr 106/89 - juris).
  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.02.2022 - L 6 AS 89/19
    In der Rechtsprechung zu § 159 SGB III wird daher vorausgesetzt, dass eine inzidente sozialrechtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung zu erfolgen hat (siehe nur BSG, Urteil vom 6. März 2003 - B 11 AL 69/02 R - juris Rn. 18).
  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KR 3/14 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

  • BSG, 23.02.2017 - B 4 AS 57/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ablehnung der Überprüfung bzw Rücknahme eines

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