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   LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08   

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LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08 (https://dejure.org/2009,17693)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.03.2009 - L 4 KA 3/08 (https://dejure.org/2009,17693)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. März 2009 - L 4 KA 3/08 (https://dejure.org/2009,17693)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme aufgrund der Abrechnung der Eingliederung einer Aufbissschiene im Rahmen der systematischen Behandlung von Parodontopathien durch einen Zahnarzt; Einhaltung der Frist zur Einleitung eines (neuen) Disziplinarverfahrens; Verletzung ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 9/02 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzung - Disziplinarordnung - keine Verpflichtung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Diese gesetzlichen Vorgaben für die Festsetzung von Disziplinarmaßnahmen sind hinreichend bestimmt (ständige Rechtsprechung vgl. BSG, Urt. v. 6. November 2002 - B 6 KA 9/02 R, SozR 3-2500 § 81 Nr. 9, juris Rz. 20 m. w. N.).

    Wie das BSG in dem Urteil vom 6. November 2002 (a.a.O., juris Rz 22) ausdrücklich bestätigt hat, handelt es sich in derartigen Fällen nicht um die erneute Einleitung eines Disziplinarverfahrens, sondern um dessen Fortführung.

    Die Entscheidung der Beklagten ist insoweit nur einer eingeschränkten gerichtlichen Prüfung zugänglich (BSG, Urt. v. 6. November 2002, a.a.O., juris Rz 22, m.w.N.) Das Gericht hat zu prüfen, ob die Behörde von einem vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Erwägungen hat leiten lassen.

    Eine Verjährungsregelung gibt es in der Disziplinarordnung nicht, und die Beklagte war auch nicht verpflichtet, eine solche Regelung zu treffen (BSG, Urt. v. 6. November 2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.08.2008 - 7 C 7.08

    Bindungswirkung; Rechtskraft; tragende Gründe; Auslegung von Bescheid;

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Ebenso wie beim Bescheidungsurteil (vgl. dazu BSG, Urt. v. 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R, SozR 4-1500 § 141 Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1995 - 8 C 8/93, NJW 1996, 737) ergibt sich der Umfang der Rechtskraft des Anfechtungsurteils nicht allein aus dem Tenor der Entscheidung, sondern erst aus den tragenden Gründen, die deshalb an der Rechtskraft des Anfechtungsurteils teilnehmen (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 7/08, NVwZ 2009, 120).

    Nur insoweit sind auch die Gerichte in einem späteren Prozess an ergangene rechtskräftige Urteile zwischen den Beteiligten gebunden (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008, a.a.O.; BSG, Urt. v. 27. Juni 2007, a.a.O.).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Ebenso wie beim Bescheidungsurteil (vgl. dazu BSG, Urt. v. 27. Juni 2007 - B 6 KA 27/06 R, SozR 4-1500 § 141 Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1995 - 8 C 8/93, NJW 1996, 737) ergibt sich der Umfang der Rechtskraft des Anfechtungsurteils nicht allein aus dem Tenor der Entscheidung, sondern erst aus den tragenden Gründen, die deshalb an der Rechtskraft des Anfechtungsurteils teilnehmen (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008 - 7 C 7/08, NVwZ 2009, 120).

    Nur insoweit sind auch die Gerichte in einem späteren Prozess an ergangene rechtskräftige Urteile zwischen den Beteiligten gebunden (BVerwG, Urt. v. 7. August 2008, a.a.O.; BSG, Urt. v. 27. Juni 2007, a.a.O.).

  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 70/91

    Verwertung sog. "Tagesprofile" - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Insbesondere die Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung gehört daher zu den Grundpflichten des Arztes (BSG, Urt. v. 24. November 1993 - 6 RKa 70/91, SozR 3-2500 § 95 Nr. 4, m. w. N.).

    Eine gravierende und nachhaltige Verletzung dieser Pflicht kann deshalb sogar eine Zulassungsentziehung rechtfertigen (vgl. BSG, Urt. v. 24. November 1993, a. a. O.; BSG, Urt. vom 20. Oktober 2004 - B 6 KA 67/03 R, BSGE 93, 269 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 9).

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Mit einer Verurteilung zur Neubescheidung hätte sich das Sozialgericht dem Vorwurf ausgesetzt, über den Antrag der Klägerin (reine Anfechtungsklage) hinwegzugehen (vgl. dazu: BSG, Urt. v. 3. September 1987 - 6 RKa 30/86, BSGE 62, 127 = SozR 2200 § 368m Nr. 3, juris Rz 33).

    Dabei geht der Senat mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urt. v. 3. September 1987, a.a.O.) davon aus, dass ein Disziplinarbescheid nicht rechtwidrig ist, wenn zwar einige der ihm zugrunde liegenden Vorwürfe entfallen, die übrigen aber die ausgesprochene Maßnahme nach Art und Höhe rechtfertigen und die im Bescheid dargelegten Ermessenserwägungen dem nicht entgegenstehen.

  • BSG, 28.01.2004 - B 6 KA 4/03 R

    Kassen (zahn) ärztliche Vereinigung - Disziplinarordnung - Recht auf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Dennoch kann der Zweck einer Disziplinarmaßnahme, den Arzt künftig zur Beachtung seiner vertragsärztlichen Pflichten anzuhalten (vgl. BSG, Urt. v. 28. Januar 2004 - B 6 KA 4/03 R, SozR 4-1500 § 70 Nr. 1), erreicht werden.
  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 62/98 R

    Disziplinarmaßnahmen gegen Vertragsärzte

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Da den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen die Ausübung der Disziplinargewalt als Selbstverwaltungsaufgabe eingeräumt worden ist und ihre Hauptaufgabe in der Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung besteht (§ 75 Abs. 1 SGB V), ist auch das Disziplinarrecht dem Ziel verpflichtet, nur geeignete Ärzte am Vertragsarztsystem teilnehmen zu lassen, damit die Versorgung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in Gegenwart und Zukunft sichergestellt werden kann (BSG, Urt. v. 8. März 2000 - B 6 KA 62/98 R, SozR 3-2500 § 81 Nr. 6).
  • BSG, 11.09.2002 - B 6 KA 36/01 R

    Berufungsausschluss erfasst nicht Disziplinarbescheide gegenüber Vertragsärzten -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Zudem haben Disziplinarmaßnahmen auch die Funktion, eine Verletzung vertragsärztlicher Pflichten zu missbilligen (BSG, Urt. vom 11. September 2002 - B 6 KA 36/01 R - SozR 3-2500 § 81 Nr. 8).
  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 36/00 R

    Vertragsarzt - Zuzahlungsforderung bei ambulanten Operationen - Verstoß gegen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Die Klägerin trifft hinsichtlich der objektiven Pflichtverletzung auch ein Verschulden (zu diesem Erfordernis vgl. BSG, Urt. v. 14. März 2001 - B 6 KA 36/00 R, SozR 3-3500 § 81 Nr. 7, juris Rz. 28 m. w. N.).
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.03.2009 - L 4 KA 3/08
    Für diese Sichtweise spricht auch die neuere Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 6. September 2006 - B 6 KA 40/05 R, BSGE 97, 84 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 15), nach der die Ausschlussfrist für den Erlass von Honorarberichtigungsbescheiden auch durch (später aufgehobene) Bescheide im Rahmen der vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung gehemmt wird, wenn beide Verfahren dieselbe Honorarforderung des Vertragsarztes zum Gegenstand haben.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 67/03 R

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.10.2001 - L 6 KA 22/01
  • SG München, 21.01.2021 - S 38 KA 165/19

    Vertrags(zahn) arztangelegenheiten

    Nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.03.2009, Az L 4 KA 3/08) ist ein Disziplinarbescheid nicht rechtswidrig, wenn zwar einige der ihm zugrunde liegenden Vorwürfe entfallen, die übrigen aber die ausgesprochene Maßnahme nach Art und Höhe rechtfertigen und die im Bescheid dargelegten Ermessenserwägungen dem nicht entgegenstehen.
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