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   LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER   

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https://dejure.org/2017,52920
LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER (https://dejure.org/2017,52920)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER (https://dejure.org/2017,52920)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Oktober 2017 - L 6 AS 159/17 B ER (https://dejure.org/2017,52920)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 173 S 1 SGG, § 173 S 2 SGG, § 65a Abs 1 S 1 SGG, § 65a Abs 1 S 3 SGG, § 65a Abs 1 S 4 SGG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - Beschwerde - Einreichung über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach - Form: qualifizierte elektronische Signatur - Schriftformerfordernis gem § 173 SGG - eigenhändige Unterschrift - maschinenschriftliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Einreichung der Beschwerde über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach im sozialgerichtlichen Verfahren; Erfordernis der qualifizierten elektronischen Signatur; Anforderungen an das Schriftformerfordernis gemäß § 173 SGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerdeeinlegung in elektronischer Form; Qualifizierte elektronische Signatur

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Einreichung der Beschwerde über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufung - Berufungsschrift in elektronischer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17
    Wählt der Beteiligte - durch Einreichung über das EGVP - die elektronische Form, sind für die Zulässigkeit allein deren Anforderungen maßgebend; der Ausdruck einer Beschwerdeschrift durch das Gericht vermag unabhängig davon, wie die Unterschrift generiert wurde (hier: eingescannte Unterschrift), den Anforderungen an die Schriftform nicht zu genügen (Anschluss an BSG, Urt. v. 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R).

    In diesem Falle sind allerdings zwingend die - hier mangels qualifizierter elektronischer Signatur wiederum nicht eingehaltenen - Anforderungen der elektronischen Form zu beachten; der Ausdruck einer solchen Beschwerdeschrift durch das Gericht vermag unabhängig davon, wie die Unterschrift generiert wurde, den Anforderungen an die Schriftform nicht zu genügen (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 04.06.1975 - 11 RA 189/74

    Namensunterschrift - Wirksamkeit - Herauslesbarkeit des Namens - Erlernbarkeit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17
    Eine Namensparaphe genügt dem Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift nicht (vgl. BSG, Urteil vom 4. Juni 1975 - 11 RA 189/74 - SozR 1500 § 151 Nr. 3); noch weniger wird dem Erfordernis dadurch Rechnung getragen, dass dem maschinenschriftlich aufgezeichneten Namen lediglich handschriftlich die Buchstaben "gez." für "gezeichnet" vorangestellt worden sind.
  • BSG, 06.05.1998 - B 13 RJ 85/97 R

    Zulässigkeit der Berufung - fehlende Unterschrift

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 24.10.2017 - L 6 AS 159/17
    Denn dieser Zeichnung kann gerade nicht hinreichend zuverlässig und ohne Beweisaufnahme entnommen werden, dass das Schriftstück dem Gericht mit Wissen und Wollen des Berechtigten zugeleitet worden ist (dazu BSG, Urteil vom 6. Mai 1998 - B 13 RJ 85/97 R - SozR 3-1500 § 151 Nr. 3).
  • SG Freiburg, 14.09.2018 - S 6 SV 2707/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - elektronischer Rechtsverkehr - elektronisches

    Wird eine Prozesserklärung über EGVP ohne die erforderliche qualifizierte elektronische Signatur übermittelt und kein sonstiger sicherer Übermittlungsweg nach § 65a Abs. 4 SGG gewählt, ist den notwendigen Formerfordernissen nicht genügt, auch wenn die Erklärung vom Gericht ausgedruckt wird (vgl. BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, B 4 AS 1/16 R, BSGE 122, 71 = SozR 4-1500 § 65a Nr. 3; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2017, L 6 AS 159/17 B ER, juris; Müller SGb 2017, 319, 323).

    Dann ist die Klage bzw. das Rechtsmittel im Ergebnis verfristet und als unzulässig abzuweisen bzw. zu verwerfen (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. April 2016, L 3 SB 4233/15, juris, und nachfolgend BSG, Beschluss vom 6. Juli 2016, B 9 SB 1/16 R, juris, zur Berufung mit einfacher E-Mail; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. November 2015, L 25 AS 1511/15 und nachfolgend BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016, a.a.O., zur Berufung über EGVP ohne erforderliche qualifizierte elektronische Signatur; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Januar 2018, L 16 R 455/17, juris, zur Berufung mit einfacher E-Mail; BSG, Beschluss vom 9. Mai 2018, a.a.O., zur Nichtzulassungsbeschwerde mit unzulässiger Container-Signatur; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 24. Oktober 2017, a.a.O., zur Beschwerde über EGVP ohne erforderliche qualifizierte elektronische Signatur).

  • LSG Bayern, 11.11.2020 - L 11 AS 401/20

    Sozialgerichtsverfahren: Eingang einer nicht mit einer qualifizierten

    Eine Unzulässigkeit der Berufung folgt nicht aus dem Umstand, dass der Kläger diese zunächst über das EGVP an das SG bzw. das LSG geschickt hat, ohne dass sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen war, und damit die Schriftform nach § 151 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 65a Abs. 3 und 4 SGG - auch nicht durch den Ausdruck des Dokuments mit der gescannten Unterschrift durch das Gericht - nicht gewahrt worden war (vgl. BSG, Urteil vom 12.10.2016 - B 4 AS 1/16 R; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24.10.2017 - L 6 AS 159/17 B ER - beide zitiert nach juris; Stäbler in jurisPK-SGG, 1. Aufl., Stand: 14.10.2020, § 65a SGG Rn. 34.1).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2018 - L 7 SO 1748/18
    Auch ein der E-Mail angehängtes Dokument, welches eine eingescannte Unterschrift enthält - wie hier der Anhang zur E-Mail des Antragstellers vom 15. Mai 2018 - genügt den Anforderungen nicht (BSG, Urteil vom 12. Oktober 2016 - B 4 AS 1/16 R - juris Rdnr. 16; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Oktober 2017 - L 6 AS 159/17 B ER - juris Rdnr. 11; Föllmer in jurisPK-SGG, 2017, § 90 Rdnr. 21; Stäbler in jurisPK-SGG, 2017, § 65a Rdnr. 15 [1. Überarbeitung]).
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