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   LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04   

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https://dejure.org/2006,33214
LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04 (https://dejure.org/2006,33214)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2006 - L 5 130/04 (https://dejure.org/2006,33214)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - L 5 130/04 (https://dejure.org/2006,33214)
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  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04
    Vielmehr hat der Gesetzgeber bereits die früher bestehende Rechtsprechung aufgegriffen (BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 4).
  • LSG Hessen, 27.07.1988 - L 8 KR 166/85
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 27. Juli 1988 (L 8 KR 166/85).
  • LSG Schleswig-Holstein, 23.06.1998 - L 1 KR 11/97
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 23. Juni 1998 - L 1 KR 11/97 -, bestätigend BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 15), weil ein Gewerbeschein von der Behörde ohne nähere Prüfung ausgestellt wird und der Anspruch auf Urlaub sich an der gerade zu treffenden Grundentscheidung - Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses - orientiert.
  • LSG Bayern, 24.05.2005 - L 5 KR 129/04

    "Arbeitsentgelt" als Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht abhängig

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04
    Zur Begründung trägt sie ergänzend vor: Beteiligt an dem Verfahren seien nur noch die Detektive Ra. W. (Beigeladener zu 1), Ma. T. (Beigeladener zu 1)in dem Verfahren L 5 KR 14/04), Mb. N. (Beigeladener zu 1) im Verfahren L 5 KR 129/04) und D. Ca. (Beigeladener zu 1) im Verfahren L 5 KR 51/04).
  • BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R

    Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04
    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 23. Juni 1998 - L 1 KR 11/97 -, bestätigend BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 15), weil ein Gewerbeschein von der Behörde ohne nähere Prüfung ausgestellt wird und der Anspruch auf Urlaub sich an der gerade zu treffenden Grundentscheidung - Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses - orientiert.
  • LSG Schleswig-Holstein, 04.02.2003 - L 1 KR 41/02
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2006 - L 5 130/04
    Ist ein Weisungsrecht nicht vorhanden, kann der Betreffende seine Tätigkeit also im Wesentlichen frei gestalten, insbesondere über die eigene Arbeitskraft, über Arbeitsort und Arbeitszeit frei verfügen, oder fügt er sich nur in die von ihm selbst gegebene Ordnung des Betriebes ein, liegt keine abhängige, sondern eine selbständige Tätigkeit vor, die regelmäßig durch ein Unternehmerrisiko gekennzeichnet ist (vgl. etwa Urteil des erkennenden Senats vom 4. Februar 2003 - L 1 KR 41/02 -).
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