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   LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09   

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https://dejure.org/2010,74974
LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09 (https://dejure.org/2010,74974)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.08.2010 - L 5 KR 61/09 (https://dejure.org/2010,74974)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. August 2010 - L 5 KR 61/09 (https://dejure.org/2010,74974)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 147/08 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - Aufteilung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Daher besteht Einigkeit, dass § 45 SGB X in Drittwiderspruchs- bzw. -klagefällen nicht die Eigenschaft als Rechts- (Ermächtigungs-)grundlage für die Rücknahme rechtswidriger begünstigender Bescheide verliert (BSG, Urteile vom 25. Februar 2010 - B 13 R 147/08 R - und vom 9. Juni 1999 - B 6 KA 76/97 R -, beide veröffentlicht in juris; Waschull in LPK-SGB X, 2. Auflage 2007, § 49 Rdnr. 13 m.w.N.).

    Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ist eine gebundene Entscheidung, sofern ein Dritter den Verwaltungsakt in zulässiger Weise und materiell-rechtlich begründet angefochten hat (wie hier offenbar auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 229/07 - und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 5 KR 124/09 -, beide veröffentlicht in juris; ausdrücklich offen gelassen im Urteil des BSG vom 25. Februar 2010 - B 13 R 147/08 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 60).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 5 KR 124/09

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Damit hat die Beigeladene zu 1) innerhalb der Jahresfrist nach Bekanntgabe des Bescheides vom 25. Januar 2006 Widerspruch erhoben (vgl. dazu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 5 KR 124/09).

    Die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts ist eine gebundene Entscheidung, sofern ein Dritter den Verwaltungsakt in zulässiger Weise und materiell-rechtlich begründet angefochten hat (wie hier offenbar auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. April 2009 - L 4 KR 229/07 - und Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 5 KR 124/09 -, beide veröffentlicht in juris; ausdrücklich offen gelassen im Urteil des BSG vom 25. Februar 2010 - B 13 R 147/08 R, veröffentlicht in juris, Rdnr. 60).

  • BSG, 26.10.1989 - 12 RK 56/88

    Anwendung des § 49 SGB X bei Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Doppelwirkung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Schließlich soll § 49 SGB X neben der Wahrung der Rechte des belasteten Drittbetroffenen auch verfahrensökonomischen Gesichtspunkten Rechnung tragen, indem die Ausgangsbehörde nicht die Aufhebung durch die Widerspruchsbehörde oder das Gericht abwarten muss, sondern sie selbst unter vereinfachten Bedingungen vornehmen kann (vgl. die Begründung zur Parallelvorschrift des § 50 VwVfG, § 46 des Gesetzentwurfs, BT-Drucks. 7/910, S. 74, auf die die Begründung zum Entwurf des § 47 SGB X verweist, BT-Drucks. 8/2034, S. 36 zu § 47 des Entwurfs; ebenso BSG, Urteil vom 26. Oktober 1989 - 12 RK 56/88 -, veröffentlicht in juris, in dem ausdrücklich ausgeführt wird, dass die Anwendung des § 49 SGB X nicht schon daran scheitere, dass der Verwaltungsakt nicht von der Widerspruchsstelle oder dem Sozialgericht, sondern von der Stelle aufgehoben worden sei, die ihn erlassen habe).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteile vom 8. August 1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, vom 8. Dezember 1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 und vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 0/04 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 49/94

    GmbH - Alleingesellschafter - Beitragspflicht

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Zu den tatsächlichen Verhältnissen in diesem Sinne gehört daher unabhängig von ihrer Ausübung auch die einem Beteiligten zustehende Rechtsmacht (BSG, Urteile vom 8. August 1990, 11 RAr 77/89, SozR 3-2400 § 7 Nr. 4, vom 8. Dezember 1994, 11 RAr 49/94, SozR 3-4100 § 168 Nr. 18 und vom 25. Januar 2006 - B 12 KR 0/04 R - veröffentlicht in juris).
  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Sie gilt allgemein, auch für die Einhaltung von Fristen durch Versicherungsträger gegenüber der Einzugsstelle (BSGE 39, 223, 226; BSG SozR 1500 § 92 Nr. 3).
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 67/92

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - beitragspflichtige Beschäftigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Hierzu stützte sich die Beigeladene zu 1) auf die Rechtsprechung des BSG (SozR Nr. 8 und 34 zu § 165 RVO und im Urteil vom 21. April 1993 - 11 RAr 67/92).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RK 72/92

    Abhängige Beschäftigung eines angestellten GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 23.06.1994 - 12 RR 72/92

    Rentenversicherung - GmbH-Geschäftsführer - Beschäftigung

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 23.02.1995 - 12 BK 98/94
    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2010 - L 5 KR 61/09
    Weist eine Tätigkeit Merkmale auf, die sowohl auf Abhängigkeit als auch auf Selbständigkeit hinweisen, so ist entscheidend, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 23. Juni 1994 - 12 RK 72/92 - NJW 1994, 2974, 2975) und der Arbeitsleistung das Gepräge geben (BSG, Beschluss vom 23. Februar 1995 - 12 BK 98/94 -).
  • BSG, 09.06.1999 - B 6 KA 76/97 R

    Zulassungsrecht - Kassenarztrecht - Begründung des Widerspruchs

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

  • BSG, 17.12.2002 - B 7 AL 34/02 R

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

  • LSG Bayern, 23.04.2009 - L 4 KR 229/07

    Sozialversicherungspflicht - rückwirkende Statusänderung einer jahrelang

  • SG Berlin, 15.02.2016 - S 81 KR 585/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage eines Rentenversicherungsträgers gegen

    Der a .ag, die eine Vielzahl zumeist kleinerer Familienunternehmen in identischer Weise beraten und nahezu wortgleiche Verträge für diese entwickelt hat (vgl. hierzu die Urteile der Kammer vom 28. Mai 2015 zu den Verfahren S 81 KR 578/15 u.a. sowie die Vielzahl beim Sozialgericht Berlin und beim LSG Berlin-Brandenburg noch anhängiger gleichgelagerter Parallelverfahren), wie auch der beklagten Krankenkasse als Einzugsstelle, muss nach der im Zeitpunkt der Beratung und Antragstellung bei der Beklagten aufgrund der umfangreichen veröffentlichten höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung zur sozialversicherungsrechtlichen Einordnung der Tätigkeit von Familienangehörigen (vgl. z.B. BSG, Urteile vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R - und vom 30. April 2013 - B 12 KR 19/11 R - zuvor etwa LSG Berlin-Brandenburg, Urteile bzw. Beschlüsse vom 10. Juli 2009 - L 1 KR 166/08 - vom 23. Juli 2009 - L 1 KR 406/08 - vom 23. August 2010 - L 1 KR 177/08 - vom 24. August 2010 - L 1 KR 140/10 - vom 12. November 2010 - L 1 KR 293/08 - und vom 15. Februar 2012 - L 9 KR 259/09 - Hessisches LSG, Urteil vom 18. November 2010 - L 1 KR 346/09 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Juni 2011 - L 1 KR 145/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. August 2008 - L 4 KR 4577/06 - Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 26. August 2010 - L 5 KR 61/09 - jeweils zitiert nach juris) einerseits klar gewesen sein, dass in einem Fall wie dem vorliegenden, in dem die Lebensgefährtin des Inhabers eines Einzelunternehmens aufgrund eines Arbeitsvertrages mit einem monatlichen Festgehalt, von dem Lohnsteuern abgeführt werden und das im Unternehmen als Betriebsausgabe verbucht wird, im Unternehmen tätig ist, ungeachtet der aus der engen persönlichen Beziehungen resultierenden Besonderheiten des Tätigkeitsverhältnisses die Feststellung des Nichtbestehens eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses durch die Krankenkasse als Einzugsstelle im Falle einer gerichtlichen Überprüfung keinen Bestand haben würde.
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