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   LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13 B PKH   

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https://dejure.org/2013,35861
LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13 B PKH (https://dejure.org/2013,35861)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.11.2013 - L 6 AS 277/13 B PKH (https://dejure.org/2013,35861)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. November 2013 - L 6 AS 277/13 B PKH (https://dejure.org/2013,35861)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 44b SGB 2, § 44c SGB 2, § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 85 Abs 2 SGG, § 172 Abs 3 Nr 2 Buchst b SGG vom 19.10.2013
    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Beschwerde gegen ablehnende PKH - Einlegung vor Inkrafttreten des BUK-Neuorganisationsgesetzes vom 19.10.2013 - Grundsätze des intertemporalen Prozessrechts - Verhältnis zwischen gemeinsamer Einrichtung und Bundesagentur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2009 - L 8 B 208/07

    Auftragsverhältnis zwischen der BA und einer Arbeitsgemeinschaft nach § 44b SGB 2

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13
    Zur vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geltenden Rechtslage war zwar bezogen auf den Forderungseizug obergerichtlich ein Auftrags- oder auftragsähnlichen Verhältnis entsprechend §§ 88 ff. SGB X zwischen Arbeitsgemeinschaft und Bundesagentur in Betracht gezogen worden (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09); das Bundessozialgericht ist dieser Sichtweise aber nicht beigetreten (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3) und hat seine Auffassung - anders als der Kläger meint - nicht nur mit der (zwischenzeitlich behobenen) Unklarheit bzgl. der Zuordnung der Verwaltungszuständigkeit sondern auch damit begründet, dass die im Falle der "Redelegation" bestehende Teilidentität der Beteiligten mit dem Wesen des Auftrags grundsätzlich unvereinbar sei (BSG, a.a.O., Rn. 23).
  • LSG Schleswig-Holstein, 20.12.2011 - L 6 AS 52/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13
    Der Senat ist in ständiger Rechtsprechung zum bisherigen Recht davon ausgegangen, dass die für das Berufungsverfahren geltende Vorschrift des § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG für das Beschwerdeverfahren, in dem um die Bewilligung von PKH gestritten wird, nicht anwendbar und die PKH-Beschwerde in Hauptsacheverfahren damit ohne Rücksicht auf den Beschwerdewert statthaft ist (vgl. Senatsbeschluss vom 20. August 2011 - L 6 AS 52/11 B PKH -, zitiert nach juris m.w.N.).
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 54/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Festsetzung von Mahngebühren - Verwaltungsakt

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13
    Zur vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geltenden Rechtslage war zwar bezogen auf den Forderungseizug obergerichtlich ein Auftrags- oder auftragsähnlichen Verhältnis entsprechend §§ 88 ff. SGB X zwischen Arbeitsgemeinschaft und Bundesagentur in Betracht gezogen worden (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09); das Bundessozialgericht ist dieser Sichtweise aber nicht beigetreten (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3) und hat seine Auffassung - anders als der Kläger meint - nicht nur mit der (zwischenzeitlich behobenen) Unklarheit bzgl. der Zuordnung der Verwaltungszuständigkeit sondern auch damit begründet, dass die im Falle der "Redelegation" bestehende Teilidentität der Beteiligten mit dem Wesen des Auftrags grundsätzlich unvereinbar sei (BSG, a.a.O., Rn. 23).
  • LSG Sachsen, 25.02.2010 - L 2 AS 451/09

    Die Bundesagentur für Arbeit ist nicht dazu berechtigt, Mahngebühren im eigenen

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 26.11.2013 - L 6 AS 277/13
    Zur vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geltenden Rechtslage war zwar bezogen auf den Forderungseizug obergerichtlich ein Auftrags- oder auftragsähnlichen Verhältnis entsprechend §§ 88 ff. SGB X zwischen Arbeitsgemeinschaft und Bundesagentur in Betracht gezogen worden (vgl. LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 19. März 2009 - L 8 B 208/07; Sächs. LSG, Urteil vom 25. Februar 2010 - L 2 AS 451/09); das Bundessozialgericht ist dieser Sichtweise aber nicht beigetreten (BSG, Urteil vom 26. Mai 2011 - B 14 AS 54/10 R - BSGE 108, 229 = SozR 4-4200 § 44b Nr. 3) und hat seine Auffassung - anders als der Kläger meint - nicht nur mit der (zwischenzeitlich behobenen) Unklarheit bzgl. der Zuordnung der Verwaltungszuständigkeit sondern auch damit begründet, dass die im Falle der "Redelegation" bestehende Teilidentität der Beteiligten mit dem Wesen des Auftrags grundsätzlich unvereinbar sei (BSG, a.a.O., Rn. 23).
  • LSG Bayern, 29.04.2014 - L 7 AS 260/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vollstreckung eines bestandskräftigen

    Dann muss sich das Rechtsschutzbegehren gegen die BA richten, wenn diese aufgrund des Trägerbeschlusses alleiniger Träger der Vollstreckung und auch alleinige Vollstreckungsanordnungsbehörde wurde (aA Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 26.11.2013, L 6 AS 277/13 B, wonach die Vorschriften des §§ 88ff. SGB X auch nach der Gesetzesänderung nicht greifen).
  • LSG Schleswig-Holstein, 05.05.2014 - L 6 AS 269/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Hauptsacheverfahren - Fehlen

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts bleiben statthaft erhobene Rechtsbehelfe bei nachträglicher Änderung der Prozessrechtslage grundsätzlich zulässig (Senatsbeschluss vom 26. November 2013 - L 6 AS 277/13 B PKH - zit. n. juris; vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, Vor § 143 Rn. 10b m.w.N.).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 6 AS 83/13

    Sozialverwaltungsrecht: Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Voraussetzungen

    Nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechts bleiben statthaft erhobene Rechtsbehelfe bei nachträglicher Änderung der Prozessrechtslage grundsätzlich zulässig (LSG Schleswig, Beschluss vom 26. November 2013 - L 6 AS 277/13 B PKH - zit. n. juris; vgl. Leitherer, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl. 2012, Vor § 143 Rn. 10b m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2014 - 10 M 65.13

    Prozesskostenhilfe; PKH-Beschwerde; nachträgliche Anordnung von Ratenzahlung;

    Danach führt die nachträgliche Beschränkung von Rechtsmitteln nicht zum Fortfall der Statthaftigkeit eines bereits eingelegten Rechtsmittels, sofern nichts anderes bestimmt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1992 - 2 BvR 1631/90 u.a. -, BVerfGE 87, 48, juris Rn. 43 f. m.w.N.; LSG Bln-Bbg, Beschluss vom 21. Juni 2011 - L 25 AS 211/10 B PKH -, juris Rn. 2; LSG SH, Beschluss vom 26. November 2013 - L 6 AS 277/13 B PKH -, juris Rn. 4).
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