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   LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,27573
LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14 B ER (https://dejure.org/2014,27573)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.08.2014 - L 5 KR 149/14 B ER (https://dejure.org/2014,27573)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. August 2014 - L 5 KR 149/14 B ER (https://dejure.org/2014,27573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 14 SGB 4, § 28p SGB 4, § 10 Abs 4 S 1 AÜG, § 21 Abs 1 SGB 10, § 86b Abs 2 SGG
    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Rentenversicherungsträger - Zulässigkeit der Einholung von Auskünften bei Entleihfirmen hinsichtlich Feststellungen über Arbeitsbedingungen vergleichbarer Arbeitnehmer im Rahmen des Equal-Pay/Equal-Treatment - kein Abschlag vom ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 33
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14
    Die Antragstellerinnen betreiben Zeitarbeitsunternehmen in K... Die Antragsgegnerin beabsichtigt bei ihnen eine erneute Betriebsprüfung im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2010 (1 ABR 19/10) zur Tariffähigkeit der CGZP für den bereits schon einmal überprüften Zeitraum ab 1. Dezember 2005 durchzuführen (Schreiben der Antragsgegnerin vom 3. Februar 2014).

    Insoweit ist allerdings der hier maßgebende Tarifvertrag mit der CGZP vom Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen für rechtswidrig erklärt worden, da die CGZP seit ihrer Gründung nicht tariffähig war (BAG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - und vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 -).

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 AL 2/11 R

    Arbeitslosenversicherung - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 30. Oktober 2013 (B 12 AL 2/11 R) an seiner Rechtsauffassung festgehalten, dass Betriebsprüfungen Stichprobencharakter besäßen und aus dem Ergebnis einer vorangegangenen Betriebsprüfung kein Vertrauensschutz für den Arbeitgeber erwachse.

    Das BSG hat in der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung vom 30. Oktober 2013 (B 12 AL 2/11 R) eine materielle Bindungswirkung lediglich für den Fall bejaht, als Versicherungs- und/oder Beitragspflicht (und Beitragshöhe) im Rahmen der Prüfung personenbezogen für bestimmte Zeiträume durch gesonderten Verwaltungsakt festgestellt wurden.

  • BAG, 23.05.2012 - 1 AZB 58/11

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP - Aussetzung von Lohnzahlungsverfahren

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14
    Insoweit ist allerdings der hier maßgebende Tarifvertrag mit der CGZP vom Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen für rechtswidrig erklärt worden, da die CGZP seit ihrer Gründung nicht tariffähig war (BAG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - und vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 -).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 242/12

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14
    Insoweit ist allerdings der hier maßgebende Tarifvertrag mit der CGZP vom Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen für rechtswidrig erklärt worden, da die CGZP seit ihrer Gründung nicht tariffähig war (BAG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - 1 ABR 19/10 - und vom 23. Mai 2012 - 1 AZB 58/11 - Urteil vom 13. März 2013 - 5 AZR 242/12 -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 25.03.2014 - L 1 R 40/14

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Beitragsbescheid -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.08.2014 - L 5 KR 149/14
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerinnen besteht keine einheitliche Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit, die insoweit eine Beitragsforderung für einen zurückliegenden Zeitpunkt ablehnt (vgl. etwa LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. März 2014 - L 1 R 40/14 B ER - m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 20.05.2016 - L 1 KA 10/16

    Streitwertfestsetzung; Auskunftsverlangen; Stufenklage; Auffangstreitwert

    Ist aber in keiner Weise abschätzbar, ob und in welcher Größenordnung bzw. hinsichtlich welchen Geldbetrages ein wirtschaftliches Interesse der Klagepartei besteht, kann der Auffangwert - verstanden als abstrakte Größe anstelle eines im Einzelfall unbekannten Wertes - unter Wertgesichtspunkten weder geteilt noch vervielfältigt werden (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 27. August 2014 - L 5 KR 149/14 B ER - juris Rn. 17; anders aber wohl Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 52 GKG Rn. 22: prozentuale Niedriger- oder Höherbewertung möglich).
  • SG Konstanz, 28.04.2015 - S 11 R 1488/13

    Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - Equal pay - fehlende Tariffähigkeit

    Die Beklagte hätte zwar im Verfahren der Betriebsprüfung Auskünfte bei den Entleihern einholen können (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. August 2014, L 5 KR 149/14 B Er, NZS 2015, 33).
  • SG Marburg, 31.07.2019 - S 11 KA 68/18

    Der Auffangstreitwert des § 52 Abs. 2 GKG ist ein feststehender Pauschalbetrag,

    Ist aber in keiner Weise abschätzbar, ob und in welcher Größenordnung bzw. hinsichtlich welchen Geldbetrages ein wirtschaftliches Interesse der Klagepartei besteht, kann der Auffangwert - verstanden als abstrakte Größe anstelle eines im Einzelfall unbekannten Wertes - unter Wertgesichtspunkten weder geteilt noch vervielfältigt werden (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 27. August 2014 - L 5 KR 149/14 B ER - juris Rn. 17; anders aber wohl Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl., § 52 GKG Rn. 22: prozentuale Niedriger- oder Höherbewertung möglich).".
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