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   LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15 B ER, L 6 AS 205/15 B ER - PKH   

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https://dejure.org/2015,42901
LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15 B ER, L 6 AS 205/15 B ER - PKH (https://dejure.org/2015,42901)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2015 - L 6 AS 205/15 B ER, L 6 AS 205/15 B ER - PKH (https://dejure.org/2015,42901)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2015 - L 6 AS 205/15 B ER, L 6 AS 205/15 B ER - PKH (https://dejure.org/2015,42901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 21 S 1 SGB 12, § 23 Abs 1 S 3 SGB 12, § 23 Abs 3 S 1 SGB 12, Art 20 Abs 1 GG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Europarechtskonformität - Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums - Sozialhilfeanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II und SGB XII für einen EU-Ausländer; Leistungsausschluss und menschenwürdiges Existenzminimum; Erwerbsfähigkeit des Hilfesuchenden

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Hessen, 22.05.2015 - L 4 SO 31/15

    Abgrenzung der Leistungssysteme des SGB II und des SGB XII; Kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Es verbleibe daher bei der Zuständigkeit des nach dem SGB II zuständigen Trägers, solange nicht eine Leistungsberechtigung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bestehe (unter Hinweis auf LSG Hessen, Beschluss vom 22. Mai 2015 - L 4 SO 31/15 B ER, juris).
  • EuGH, 15.09.2015 - C-67/14

    Ein Mitgliedstaat kann Unionsbürger, die in diesen Staat zur Arbeitsuche

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Der Antragsteller zu 2) hält sich seit Mai 2015 zum Zwecke der Arbeitsuche in der Bundesrepublik Deutschland auf und erfüllt damit nach Ablauf von drei Monaten (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II) als griechischer Staatsangehöriger die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II. Soweit der Senat in der Vergangenheit wegen erheblicher Zweifel an der Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses dennoch die Träger der Grundsicherung zu einer vorläufigen Leistungsgewährung verpflichtet hat (vgl zuletzt Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. September 2015 - L 6 AS 180/15 B ER, L 6 AS 180/15 B ER PKH, L 6 AS 282/15 B PKH -, juris), wird diese Rechtsprechung aufgrund der Grundsatzentscheidung des EuGH vom 15. September 2015 (C-67/14, A___) aufgegeben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Soweit vereinzelt in der obergerichtlichen Rechtsprechung (u.a. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15. November 2013 - L 15 AS 365/13 ER, juris) die Auffassung vertreten werde, für unabweisbar gebotene Bedarfe könne für diesen Personenkreis auch § 73 SGB XII eine Anspruchsgrundlage darstellen, sei dem nicht zu folgen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Dieser Leistungsausschluss ist bei Staatsangehörigen der Signaturstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA), zu denen auch Griechenland und die Bundesrepublik Deutschland gehören, aufgrund des Gleichbehandlungsgebots aus Art. 1 EFA nicht anwendbar (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. Mai 2014 - L 8 SO 129/14 B ER - mit weiteren Nachweisen).
  • LSG Bayern, 13.10.2015 - L 16 AS 612/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Der Leistungsausschluss gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist ein migrationspolitisches Steuerungsinstrument, hierdurch soll - politisch mag dies durchaus nachvollziehbar sein - ein Sozialleistungstourismus verhindert werden, indem auch arbeitsuchende Unionsbürger - ohne tiefere Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland - vom Leistungsbezug ausgeschlossen und damit zur Rückreise in den jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat gezwungen werden (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Oktober 2015, L 16 AS 612/15 ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2015, L 3 AS 479/15 B ER).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - L 3 AS 479/15

    Kein "Hartz IV" für EU-Ausländer?

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Der Leistungsausschluss gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ist ein migrationspolitisches Steuerungsinstrument, hierdurch soll - politisch mag dies durchaus nachvollziehbar sein - ein Sozialleistungstourismus verhindert werden, indem auch arbeitsuchende Unionsbürger - ohne tiefere Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland - vom Leistungsbezug ausgeschlossen und damit zur Rückreise in den jeweiligen Herkunftsmitgliedsstaat gezwungen werden (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 13. Oktober 2015, L 16 AS 612/15 ER; LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5. November 2015, L 3 AS 479/15 B ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 16.09.2015 - L 6 AS 180/15

    Einstweiliger Rechtsschutz - Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Der Antragsteller zu 2) hält sich seit Mai 2015 zum Zwecke der Arbeitsuche in der Bundesrepublik Deutschland auf und erfüllt damit nach Ablauf von drei Monaten (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II) als griechischer Staatsangehöriger die Tatbestandsvoraussetzungen des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II. Soweit der Senat in der Vergangenheit wegen erheblicher Zweifel an der Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses dennoch die Träger der Grundsicherung zu einer vorläufigen Leistungsgewährung verpflichtet hat (vgl zuletzt Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Beschluss vom 16. September 2015 - L 6 AS 180/15 B ER, L 6 AS 180/15 B ER PKH, L 6 AS 282/15 B PKH -, juris), wird diese Rechtsprechung aufgrund der Grundsatzentscheidung des EuGH vom 15. September 2015 (C-67/14, A___) aufgegeben.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Dabei kann der materielle Anspruch vom Gericht aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt werden, sofern das Gericht nicht wegen zu erwartender schwerer oder unzumutbarer Nachteile im Hinblick auf Grundrechte der Betroffenen, vor die sich die Gerichte schützend und fördernd stellen müssen, entweder zu einer vollintensivierten Prüfung oder zu einer Folgenabwägung gehalten ist, in die die grundrechtlichen Belange umfassend einzustellen sind (dazu und zu den Anforderungen insbesondere BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 3101/06; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    Dabei kann der materielle Anspruch vom Gericht aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt werden, sofern das Gericht nicht wegen zu erwartender schwerer oder unzumutbarer Nachteile im Hinblick auf Grundrechte der Betroffenen, vor die sich die Gerichte schützend und fördernd stellen müssen, entweder zu einer vollintensivierten Prüfung oder zu einer Folgenabwägung gehalten ist, in die die grundrechtlichen Belange umfassend einzustellen sind (dazu und zu den Anforderungen insbesondere BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 3101/06; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 - NVwZ 2005, 927).
  • BSG, 06.10.2011 - B 14 AS 171/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2015 - L 6 AS 205/15
    So wird im Hauptsacheverfahren zu klären sein, ob am Maßstab der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 6. Oktober 2011 (B 14 AS 171/10 R, juris) bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II, die mit einem Partner zusammenleben, der unter Umständen niedrigere oder gar keine Leistungen zur Existenzsicherung erhält, ein ungekürzter Regelbedarf nach der Bedarfsstufe 1 zu berücksichtigen ist.
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

  • LSG Schleswig-Holstein, 01.03.2013 - L 6 AS 29/13

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Selbst wenn der Gegenauffassung, die den von § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB II betroffenen Personen auch den Leistungsausschluss nach § 21 Satz 1 SGB XII entgegenhält, zugestanden würde, sich noch innerhalb der Wortlautgrenze der Vorschrift des § 21 Satz 1 SGB XII zu bewegen (was hiermit ausdrücklich nicht getan wird), würden die Argumente der verfassungskonformen Auslegung (in diesem Sinne Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 27.11.2015 - L 6 AS 205/15 B ER, L 6 AS 205/15 B ER - PKH - Rn. 18; im Ergebnis ebenso: Greiser , jM 2016, S. 159) - sofern zielführend - und des Grundsatzes der möglichst weitgehenden Verwirklichung sozialer Rechte die aus den Gesetzesmaterialien gewonnenen Argumente überwiegen.

    Hiervon abgesehen ist die Situation von Auszubildenden oder Studierenden mit derjenigen der vom Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II Betroffenen in zentralen Punkten nicht vergleichbar (so auch Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 27.11.2015 - L 6 AS 205/15 B ER, L 6 AS 205/15 B ER - PKH - Rn. 20).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2016 - L 9 SO 12/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Der Senat vermag sich nicht der vom Bundessozialgericht vertretenen Rechtsauffassung anzuschließen, dass gleichwohl im Falle eines solchen Ausschlusses Leistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII als Regelfall in Betracht kommen, weil das Ermessen des Sozialhilfeträgers in solchen Fällen dem Grunde und der Höhe nach hinsichtlich der Hilfe zum Lebensunterhalt auf Null reduziert sei (ablehnend bereits LSG Rheinland-Pfalz, 11.02.2016, L 3 AS 668/15 B ER; LSG Hamburg, 14.04.2016, L 4 AS 76/16 B ER; LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03 2016, L 9 AS 1580/15 B; LSG NRW, 07.03.2016, L 12 SO 79/16 B; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.11.2015, L 6 AS 205/15 B ER; zustimmend LSG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016, L 15 SO 53/16 B) .
  • SG Würzburg, 01.12.2016 - S 18 AS 551/16

    Ausschluss von Sozialleistungen für als arbeitssuchend geltende rumänische

    Das Gericht geht daher davon aus, dass daher allenfalls Ermessensleistungen nach § 23 Abs. 1 S. 3 SGB XII in Betracht käme, da aber bei den Ast noch kein verfestigter Aufenthalts vorliegt, da ein solcher wohl frühestens nach sechs Monaten in Betracht kommt (vgl. BSG a.a.O., B 4 AS 44/15 R, Rn. 55) ist auch hier keine Ermessensreduktion auf Null ersichtlich, wonach im Regelfall in solchen Fällen Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt werden müssten (gegen eine Ermessensreduktion auf Null auch LSG Rheinland.-Pfalz 11.2.16, L 3 AS 668/15 B Er, LSG Hamburg 14.4.16, L 4 AS 76/16 B ER, LSG Ns-Bremen vom 17.03.2016, L 9 AS 1580/15 B, LSG NRW vom 07.03.2016 L 12 SO 79/16 B Er, LSG S-H vom 27.11.2015, L 6 AS 205/15 B ER, a.a. wohl LSG BB 13.04.2016, L 15 SO 53/16 B ER allerdings für einen Fall bei dem ein Aufenthalt länger als 6 Monate gegeben war).
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