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   LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09   

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https://dejure.org/2012,26906
LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09 (https://dejure.org/2012,26906)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.02.2012 - L 8 U 5/09 (https://dejure.org/2012,26906)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - L 8 U 5/09 (https://dejure.org/2012,26906)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7, § 6 Abs 1 Nr 2 SGB 7, § 135 Abs 1 Nr 5 SGB 7, § 135 Abs 7 S 1 SGB 7, § 135 Abs 6 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 13 Buchst a SGB 7 - Nothelfer - nicht freiwillig unfallversicherter Unternehmer - unternehmerische Hilfeleistung - enge Verknüpfung mit dem Aufgabenbereich - rechtliche Zuordnung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - tödlicher Unfall beim Tauchen - Han-deln für das eigene Unternehmen - keine freiwillige Versicherung - kein Versicherungsschutz als Nothelfer - keine Konkurrenz von Ver-sicherungsschutztatbeständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 24.01.1991 - 2 RU 29/90

    Unfallversicherungsschutz eines selbständig tätigen Kapitäns und Reiseleiters bei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in einer Entscheidung vom 24. Januar 1991 (2 RU 29/90) dargelegt, dass einem Unternehmer, der von der Möglichkeit der Unternehmerversicherung keinen Gebrauch gemacht habe, keine öffentliche Unfallfürsorge zugutekommen solle, wenn er bei einer Hilfeleistung im Rahmen des eigenen Unternehmens einen Unfall erleide.

    Die Kammer teile die vom BSG ergangene Rechtsprechung in den Urteilen vom 24. Januar 1991 (2 RU 29/90) und vom 22. Februar 1973 (2 RU 110/71) nicht.

    Das BSG hat zu der Vorgängervorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII - der Regelung des § 539 Abs. 1 Nr. 9a RVO - in der Entscheidung vom 24. Januar 1991 (Az.: 2 RU 29/90, zitiert nach juris) ausgeführt, dass § 539 Abs. 1 Nr. 9 RVO eine besondere Gestaltungsform öffentlicher Unfallfürsorge bilde.

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 39/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Das BSG habe in einer späteren Entscheidung vom 12. Dezember 2002 (B 2 U 39/05 R) dahingestellt sein lassen, ob an dieser Rechtsprechung festgehalten werden könne, und insoweit auf die kritische Anmerkung von Benz in der SGb 1991, Seite 553 ff., verwiesen.

    Zutreffend hat das Sozialgericht zwar in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass das BSG in einer Entscheidung vom 12. Dezember 2006 (Az.: B 2 U 39/05 R, zitiert nach juris) dahingestellt habe sein lassen, ob an der Rechtsprechung in den Urteilen vom 24. Januar 1991 sowie vom 22. Februar 1973 festgehalten werde.

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 12/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Abzustellen ist darauf, ob der Handelnde eine aus seiner Sicht im betrieblichen Interesse liegende, dem Unternehmen dienliche Tätigkeit verrichten will; es wird auf die Handlungstendenz abgestellt (vgl. zur Handlungstendenz: BSG, Urteil vom 7. Februar 2006, Az.: B 2 U 30/04 R, sowie Urteil vom 18. März 2008, Az.: B 2 U 12/07 R, jeweils zitiert nach juris).

    Diese Wertung sei auch der Auslegung des § 135 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII zugrunde zu legen, denn der Gesetzgeber habe ausweislich der Begründung zum Regierungsentwurf des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes bei der Schaffung des SGB VII die nach bisherigem Recht geltenden Grundsätzen übernehmen und ergänzen wollen (BSG, Urteil vom 18. März 2008, Az.: B 2 U 12/07 R, zitiert nach juris).

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 110/71

    Tätigkeit aufgrund Dienstvertrags - Anstellung bei Polizei - Arzt - Frei

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Die Kammer teile die vom BSG ergangene Rechtsprechung in den Urteilen vom 24. Januar 1991 (2 RU 29/90) und vom 22. Februar 1973 (2 RU 110/71) nicht.
  • BSG, 07.02.2006 - B 2 U 30/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Zuständigkeit - Unfallversicherungsträger -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Abzustellen ist darauf, ob der Handelnde eine aus seiner Sicht im betrieblichen Interesse liegende, dem Unternehmen dienliche Tätigkeit verrichten will; es wird auf die Handlungstendenz abgestellt (vgl. zur Handlungstendenz: BSG, Urteil vom 7. Februar 2006, Az.: B 2 U 30/04 R, sowie Urteil vom 18. März 2008, Az.: B 2 U 12/07 R, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen, 27.01.2011 - L 2 U 258/09

    Arbeitsunfall - versicherter Personenkreis - Hilfe bei Unglücksfall - Arzt -

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Steht eine Tätigkeit eines nicht gemäß § 6 Abs. 1 SGB VII freiwillig versicherten Unternehmers im inneren Zusammenhang mit dem Unternehmen, greift der Versicherungstatbestand des § 2 Abs. 1 Nr. 13a SGB VII nicht ein (vgl. Ricke in: Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, SGB VII, § 2, Rdn. 63a, 70b sowie § 135, Rdn. 11, 15 (Stand: 70. Ergänzungslieferung; Juli 2011); Quabach in: juris PK-SGB VII, 1. Aufl. 2009, § 135, Rdn. 45; vgl. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 27. Januar 2011, Az.: L 2 U 258/09, zitiert nach juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2000 - L 6 U 54/98

    Kein UV-Schutz für Hilfeleistungen für einen nicht unfallversicherten Unternehmer

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - L 8 U 5/09
    Von dieser Regelung sollen die Fälle erfasst werden, in denen jemand ohne beruflichen Bezug als Helfer tätig wird, wobei eine rechtliche Pflicht zum Helfen (z.B. bei nahen Angehörigen) für den Versicherungsschutz unschädlich ist, solange die rechtliche Pflicht nicht auf einer vorsätzlichen Herbeiführung der Gefahr beruht (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2000, Az.: L 6 U 54/98, zitiert nach juris).
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