Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04 |
Zitiervorschläge
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 (https://dejure.org/2005,13142)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,13142) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hauptberuflichkeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gemäß § 5 Abs. 5 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) im Hinblick auf die Übernahme der Betreuung von Jugendlichen im eigenen Haus; Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit; ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 16.01.2004 - S 1 KR 128/01
- LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04
Papierfundstellen
- NZS 2006, 366
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04
Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04
Diese Einschätzung findet Bestätigung in der bisher erst als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung des BAG vom 25. Mai 2005 (5 AZR 347/04). - BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89
Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04
Zum Anderen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa SozR 3-2400 § 7 Nr. 4) und des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 10. Februar 2004 - L 1 KR 15/03 -) für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig.
- LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 28/07
Sozialversicherungspflicht - Telefonistin - Heimarbeit - abhängige Beschäftigung
Nichts anderes folgt aus der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 31. August 2005 (L 5 KR 40/04). - LSG Schleswig-Holstein, 10.03.2011 - L 5 KR 31/11
Sozialgerichtliches Verfahren - Prüfung des Gerichts nach § 86b Abs 1 Nr 2 SGG - …
Darüber hinaus hat der Senat am 31. August 2005 (L 5 KR 40/04) entschieden, dass eine Betreuung von Jugendlichen bei Unterbringung im eigenen Haus eine selbständige Tätigkeit darstellt. - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 450/15 Die vom Beigeladenen zu 2. im Auftrag des Klägers verrichteten Verpackungsarbeiten stellten sich auch als eine "typische Heimarbeit" (…vgl. dazu BSG
;…">162%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 162 RVO Nr. 2; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 -, juris) dar. - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15 Die vom Beigeladenen zu 2. im Auftrag des Klägers verrichteten Verpackungsarbeiten stellten sich auch als eine "typische Heimarbeit" (…vgl. dazu BSG
;…">162%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 2200 § 162 RVO Nr. 2; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 -, juris) dar. - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 4 KR 134/09 Gegenstand von Heimarbeit können daher auch klassische Angestelltentätigkeiten, wie z.B. in der Praxis häufig Telefonisten-, Schreib- oder Buchhaltungstätigkeiten sein (…LSG Schleswig-Holstein v. 25.03.2009 - L 5 KR 28/07 - juris Rn. 28; LSG Schleswig-Holstein v. 31.08.2005 - L 5 KR 40/04 - juris Rn. 23).