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   LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04   

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https://dejure.org/2005,13142
LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04 (https://dejure.org/2005,13142)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.08.2005 - L 5 KR 40/04 (https://dejure.org/2005,13142)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 (https://dejure.org/2005,13142)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hauptberuflichkeit einer selbstständigen Erwerbstätigkeit gemäß § 5 Abs. 5 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) im Hinblick auf die Übernahme der Betreuung von Jugendlichen im eigenen Haus; Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2006, 366
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04
    Diese Einschätzung findet Bestätigung in der bisher erst als Pressemitteilung vorliegenden Entscheidung des BAG vom 25. Mai 2005 (5 AZR 347/04).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 40/04
    Zum Anderen kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl. etwa SozR 3-2400 § 7 Nr. 4) und des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 10. Februar 2004 - L 1 KR 15/03 -) für die Frage, ob eine abhängige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, vorrangig auf die tatsächliche Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses an, die vertraglich vereinbarte Rechtslage ist demgegenüber nachrangig.
  • LSG Schleswig-Holstein, 25.03.2009 - L 5 KR 28/07

    Sozialversicherungspflicht - Telefonistin - Heimarbeit - abhängige Beschäftigung

    Nichts anderes folgt aus der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 31. August 2005 (L 5 KR 40/04).
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.03.2011 - L 5 KR 31/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prüfung des Gerichts nach § 86b Abs 1 Nr 2 SGG -

    Darüber hinaus hat der Senat am 31. August 2005 (L 5 KR 40/04) entschieden, dass eine Betreuung von Jugendlichen bei Unterbringung im eigenen Haus eine selbständige Tätigkeit darstellt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 450/15
    Die vom Beigeladenen zu 2. im Auftrag des Klägers verrichteten Verpackungsarbeiten stellten sich auch als eine "typische Heimarbeit" (vgl. dazu BSG ">162%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 162 RVO Nr. 2; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 -, juris) dar.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2016 - L 2 R 449/15
    Die vom Beigeladenen zu 2. im Auftrag des Klägers verrichteten Verpackungsarbeiten stellten sich auch als eine "typische Heimarbeit" (vgl. dazu BSG ">162%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 162 RVO Nr. 2; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 31. August 2005 - L 5 KR 40/04 -, juris) dar.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2011 - L 4 KR 134/09
    Gegenstand von Heimarbeit können daher auch klassische Angestelltentätigkeiten, wie z.B. in der Praxis häufig Telefonisten-, Schreib- oder Buchhaltungstätigkeiten sein (LSG Schleswig-Holstein v. 25.03.2009 - L 5 KR 28/07 - juris Rn. 28; LSG Schleswig-Holstein v. 31.08.2005 - L 5 KR 40/04 - juris Rn. 23).
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