Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Krankenversicherung - Hilfsmittel - schwenkbarer Autositz - Erforderlichkeit im Einzelfall
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen eines Anspruchs gegen die Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für einen schwenkbaren Autositz (Beifahrerdrehsitz); Voraussetzungen für die Einordnung eines drehbaren Autositzes als Hilfsmittel im Sinne des § 33 Abs. 1 S. 1 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB ...
- Wolters Kluwer
Anspruch eines an Multipler Sklerose leidenden Klägers auf Übernahme der Kosten für einen schwenkbaren Autositz (Beifahrerdrehsitz) durch die gesetzliche Krankenversicherung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Kiel, 28.05.2003 - S 1 KR 187/01
- LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/03
- BSG, 20.12.2005 - B 3 KR 42/05 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/03
In jedem Einzelfall muss jedoch gesondert festgestellt werden, ob ein Versicherter das Hilfsmittel zur Erschließung seines körperlichen Freiraums und trotz des Vorhandenseins von der Krankenkasse bereits zur Verfügung gestellter Leistungen tatsächlich benötigt (vgl. insbesondere Bundessozialgericht (BSG) vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 15/04 R und Az. B 3 KR 19/03 R mit weiteren Nachweisen).Insoweit ist ihre Situation nicht mit dem vom BSG entschiedenen Fall einer Wachkoma-Patientin zu vergleichen (BSG vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 19/03 R).
- BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 15/04 R
Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Hilfsmittel - Behinderungsausgleich - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/03
In jedem Einzelfall muss jedoch gesondert festgestellt werden, ob ein Versicherter das Hilfsmittel zur Erschließung seines körperlichen Freiraums und trotz des Vorhandenseins von der Krankenkasse bereits zur Verfügung gestellter Leistungen tatsächlich benötigt (vgl. insbesondere Bundessozialgericht (BSG) vom 16. September 2004, Az. B 3 KR 15/04 R und Az. B 3 KR 19/03 R mit weiteren Nachweisen).Nach Auffassung des Senats ist der vorliegende Rechtsstreit durchaus mit dem Fall vergleichbar, den das BSG am 16. September 2004 unter dem Az. B 3 KR 15/04 R entschieden hat.
- BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 3/97 R
Krankenversicherung - Hilfsmittel - behindertengerechte Ausstattung - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 31.08.2005 - L 5 KR 73/03
Diese Entscheidung stehe nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil des 3. Senats vom 6. August 1998, Az. B 3 KR 3/97 R).