Rechtsprechung
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2017 - LVerfG 7/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Art 3 Abs 2 S 1 GG, Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 20 Abs 2 GG
Die Beschränkung des aktiven und passiven Rechts zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten auf weibliche Beschäftigte ( - mv-justiz.de
Urteil Verfassungsbeschwerde gegen Gleichstellungsgesetz erfolglos
- doev.de
Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten nur durch weibliche Beschäftigte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- lawblog.de (Kurzinformation)
Gleichstellung - derzeit nur für Frauen
- lto.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen: Mann darf nicht Gleichstellungsbeauftragter werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Gleichstellungsgesetz erfolglos
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerde gegen Gleichstellungsgesetz erfolglos
- Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
(Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen Gleichstellungsgesetz erfolglos
- spiegel.de (Pressemeldung, 10.10.2017)
Gleichstellungsbeauftragte müssen weiblich sein
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Gleichstellung ist Frauensache
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Er ist keine Gleichstellungsbeauftragte
- juraforum.de (Kurzinformation)
Weibliche Gleichstellungsbeauftragte werden stets nur von Frauen gewählt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Weibliche Gleichstellungsbeauftragte werden stets nur von Frauen gewählt
- lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Gleichstellungsgesetz: Nur Frauen als Gleichstellungsbeauftragte?
- Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
(Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verfassungsbeschwerde gegen Gleichstellungsgesetz
Besprechungen u.ä. (4)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Gleichstellung ohne Männer in Mecklenburg-Vorpommern?
- zeit.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
Diskriminierung: "Gleichstellung ist kein Nullsummenspiel"
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Beschränkung des aktiven und passiven Wahlrechts zur Gleichstellungsbeauftragten auf weibliche Beschäftigte
- taz.de (Pressekommentar, 11.10.2017)
Gleichstellungsbeauftragte: Nicht nur Frauensache
Papierfundstellen
- NVwZ 2017, 1705
Wird zitiert von ...
- VG Greifswald, 02.05.2017 - 7 B 865/17
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben
Dies wäre selbst mit Blick darauf nicht hinnehmbar, dass vor dem Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern für den 20. Juli 2017 die mündliche Verhandlung in einem Verfahren über eine Individualverfassungsbeschwerde gegen § 18 Abs. 1 Satz 1 GlG M-V anberaumt (LVerfG 7/16) ist und damit u. U. bereits in wenigen Monaten eine Entscheidung eines Verfassungsgerichts über die Gültigkeit der Regelung über das aktive und passive Wahlrecht vorliegt.