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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - LVerfG 13/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39735
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 20.12.2012 - LVerfG 13/11 (https://dejure.org/2012,39735)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20.12.2012 - LVerfG 13/11 (https://dejure.org/2012,39735)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - LVerfG 13/11 (https://dejure.org/2012,39735)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • mv-justiz.de PDF

    Verfassungsbeschwerde gegen Altfehlbetragsumlage nach § 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes erfolglos

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altfehlbetragsumlage und die kommunale Neugliederung in Mecklenburg-Vorpommern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kommune obliegt in Komnmunalverfassungsstreit umfangreiche Darlegungslast bezüglich Grenzüberschreitung in staatlichem Finanzsystem

  • Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern PDF (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Altfehlbetragsumlage nach § 25 des Landkreisneuordnungsgesetzes erfolglos

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 575
  • DÖV 2013, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2015 - LVerfG 7/14

    Neuordnung der Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern - und die

    In der gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 LVerfGG erforderlichen Begründung (vgl. hierzu auch LVerfG M-V, Urt. v. 26.01.2006 - LVerfG 15/04 -, LVerfGE 17, 289, 292 ff. und Urt. v. 20.12.2012 - LVerfG 13/11 -) sind das Recht, das verletzt sein soll, und die gesetzliche Bestimmung, durch die der Beschwerdeführer sich verletzt fühlt, zu bezeichnen (§ 54 LVerfGG).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V

    Nicht ausreichend ist dagegen die hier bei genauer Betrachtung allenfalls erfolgte Darlegung, dass die angegriffene Maßnahme in einer Gesamtbetrachtung ihrer typischen Auswirkungen auf die Rechtsträger diese beschwere oder dass und wie andere Rechtsträger als der Antragsteller zu 2) in dem geltend gemachten Recht verletzt sein können (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 20.12.2012 - LVerfG 13/11 -, S. 19 zur kommunalen Verfassungsbeschwerde).
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