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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14   

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https://dejure.org/2015,1323
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14 (https://dejure.org/2015,1323)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.01.2015 - LVerfG 6/14 (https://dejure.org/2015,1323)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - LVerfG 6/14 (https://dejure.org/2015,1323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mv-justiz.de PDF

    Beschluss - Unzulässige Organklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 669
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2010 - LVerfG 5/10

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend die im Landtag erfolgte Wahl des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    7 des Organstreits (LVerfG M-V, Urt. v. 28.10.2010 - LVerfG 5/10 -, LVerfGE 21, 218, 228).
  • BVerfG, 03.07.2007 - 2 BvE 2/07

    Afghanistan-Einsatz

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    Zu beachten ist dabei, dass die Organklage der Abgrenzung von Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. zur Bundesebene BVerfGE 118, 244, 257; 105, 151, 193; 68, 1, 69 ff.).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    Zu beachten ist dabei, dass die Organklage der Abgrenzung von Kompetenzen von Verfassungsorganen oder ihren Teilen in einem Verfassungsrechtsverhältnis dient, nicht der davon losgelösten Kontrolle der objektiven Verfassungsmäßigkeit eines bestimmten Organhandelns (vgl. zur Bundesebene BVerfGE 118, 244, 257; 105, 151, 193; 68, 1, 69 ff.).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 28.08.2013 - LVerfG 6/13

    Urteil Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    Es ist nicht Sache eines Abgeordneten, die Verteilung von Fraktionsmitteln in anderen Fraktionen überprüfen zu lassen, denn seine eigenen Statusrechte werden dadurch nicht unmittelbar tangiert (so bereits in anderem Zusammenhang LVerfG M-V, Beschl. v. 28.08.2013 - LVerfG 6/13 e. A. -, S. 9 des amtlichen Umdrucks).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04

    Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    In dem insoweit zur Begründung von den Antragstellern in Bezug genommenen so genannten "Zweiten Diäten-Urteil" des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfGE 102, 224 ff.) wurde eine Verletzung der Rechte der dortigen Antragsteller, die nicht zu den im Thüringer Abgeordnetengesetz vorgesehenen Empfängern einer Funktionszulage gehörten, im Ergebnis daraus abgeleitet, dass in der parlamentarischen Arbeit zusätzliche Entschädigungen für einzelne Abgeordnete entgegen dem Grundsatz der formalen Gleichbehandlung die Entscheidungsfreiheit aller Abgeordneten beeinträchtigen könnten.
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 31.01.2013 - LVerfG 3/12

    Beschluss Organstreitverfahren betreffend den Gesetzbeschluss des Landtages M-V

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    Nicht ausreichend für eine Antragsbefugnis der Antragsteller ist demgegenüber, dass die angegriffene Maßnahme in einer Gesamtbetrachtung ihrer typischen Auswirkungen auf die Rechtsträger diese beschwere oder dass und wie eben die den anderen Fraktionen angehörenden Abgeordneten als im Verhältnis zu den Antragstellern andere Rechtsträger in dem geltend gemachten Recht verletzt sein können (vgl. zum Ganzen auch LVerfG M-V, Beschl. v. 31.01.2013 - LVerfG 3/12 -, S. 7 f. des amtlichen Umdrucks).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2015 - LVerfG 6/14
    Dazu gehört, dass tatsächliche Behauptungen substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
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