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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04, LVerfG 23/04 |
Zitiervorschläge
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.12.2004 - LVerfG 21/04, LVerfG 23/04 (https://dejure.org/2004,22980)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.12.2004 - LVerfG 21/04, LVerfG 23/04 (https://dejure.org/2004,22980)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - LVerfG 21/04, LVerfG 23/04 (https://dejure.org/2004,22980)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer einstweiligen Anordnung; Auflösung eines Gemeindeamtes durchöffentlich-rechtlichen Vertrag; Inkrafttreten einer Verordnung zur Auflösung von Gemeindeämtern; Verbindung zweier Verfahren
- mv-justiz.de
Beschluss Verfassungsbeschwerdeverfahren - Einstweilige Anordnung - Ämterauflösung und Neubildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2006 - LVerfG 19/06
Antrag auf Untersagung der Zweiten Lesung zur Änderung des Abgeordnetengesetzes
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem …
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 -). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2010 - LVerfG 6/10
Eilantrag wegen Wahl zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofes erfolglos
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04; Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06). - LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12
Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung
Dabei sind bei der Beurteilung der Frage, ob von einem schweren Nachteil auszugehen ist, die Erfolgsaussichten des Streites in der Hauptsache grundsätzlich nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als offensichtlich unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (LVerfG M-V, Beschl. v. 29.12.2004 - LVerfG 21/04 - Beschl. v. 18.10.2006 - LVerfG 19/06 - Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10 -).