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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21 (https://dejure.org/2021,1190)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.02.2021 - LVG 4/21 (https://dejure.org/2021,1190)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - LVG 4/21 (https://dejure.org/2021,1190)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren über Maßnahmen nach der Neunten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ... - Corona-Virus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - LVG 25/20

    Einstweiliger Rechtsschutz, 8. SARS-CoV-2-EindV

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Sie genügten gemessen an den durch das Landesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45 ff., aufgestellten Maßstäben nicht den regelungstechnischen Anforderungen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt.

    Der Grundsatz der Subsidiarität, der auch für das Verfahren der einstweiligen Anordnung nach § 31 LVerfGG gilt, steht der Zulässigkeit des Antrags nicht entgegen (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 35 m. w. N.).

    21/20 [K3]; LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 42; dagegen Brocker, NVwZ 2020, S. 1485).

    Offen ist daneben weiterhin, ob die angegriffenen, nunmehr auf der Grundlage von § 28a IfSG erlassenen Vorschriften den regelungstechnischen Anforderungen genügen, die das Rechtsstaatsprinzip an die Klarheit des Regelungskonzepts im Kontext eines Grundrechtseingriffs stellt (vgl. LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 45-51).

    Bei demgemäß nicht offensichtlich unzulässiger oder unbegründeter Hauptsache ist eine Anordnung dringend geboten, wenn die Nachteile, die ohne einstweilige Anordnung bei späterem Erfolg des Antrags in der Hauptsache entstünden, schwerer wiegen als die Nachteile, die durch die einstweilige Anordnung bei späterer Erfolglosigkeit des Antrags in der Hauptsache entstünden (LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 54 m. w. N.).

    Insofern haben die in LVerfG, Beschl. v. 08.12.2020 - LVG 25/20 -, Rn. 55-57, der Folgenabwägung zugrundegelegten Gesichtspunkte das Gewicht des Ziels eines wirksamen Infektionsschutzes seither eher noch erhöht.

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2020 - 3 R 218/20

    Corona-Pandemie: Eilantrag von Hotelbetrieben u.a. gegen das im Rahmen des

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 28.04.2020 - 1 BvR 899/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Untersagung des Betriebs eines

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    Die geltend gemachten Interessen sind gewichtig, erscheinen aber nach dem hier anzulegenden strengen Maßstab nicht derart schwerwiegend, dass es unzumutbar erschiene, sie einstweilen zurückzustellen, um einen möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz zu ermöglichen, zu dem der Staat aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet ist (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.11.2020 - 3 R 218/20 -, mit Verweis auf BVerfGE 77, 170 [214]; 85, 191 [212]; 115, 25 [44 f.]; vgl. zu dieser Gewichtung im Frühjahr 2020: BVerfG, Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, Rn. 10; Beschl. v. 28.04.2020 - 1 BvR 899/20 -, Rn. 12 f.).
  • BVerfG, 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    25.08.2020 - 1 BvR 1981/20; ebenso begründet BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20 - den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen eines Versammlungsverbots nicht mit einer Ungültigkeit der Rechtsgrundlagen, sondern mit einem Ermessensausfall bei der Ablehnung einer Ausnahme vom Verbot).
  • BVerfG, 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Begrenzung der Öffnung der Ladengeschäfte,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    An solcher Offensichtlichkeit fehlt es schon deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht selbst in seinen Entscheidungen über den Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen von Verfassungsbeschwerden gegen Rechtsverordnungen auf der Grundlage der §§ 28, 32 IfSG die Erfolgsaussichten als offen bezeichnet hat, ohne die Gültigkeit der gesetzlichen Ermächtigung in Zweifel zu ziehen (BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 09.04.2020 - 1 BvR 802/20 -, Rn. 11; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 29.04.2020 - 1 BvQ 47/20 -, Rn. 13; BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v.
  • BVerfG, 25.08.2020 - 1 BvR 1981/20

    Eilantrag gegen die Verordnung zur Testpflicht auf das SARS-CoV-2-Virus von

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 4/21
    25.08.2020 - 1 BvR 1981/20; ebenso begründet BVerfG, Beschl. der 1. Kammer des Ersten Senats v. 17.04.2020 - 1 BvQ 37/20 - den Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen eines Versammlungsverbots nicht mit einer Ungültigkeit der Rechtsgrundlagen, sondern mit einem Ermessensausfall bei der Ablehnung einer Ausnahme vom Verbot).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvR 802/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Regelungen

  • OVG Sachsen, 11.11.2020 - 3 B 357/20

    Corona; Covid 19; Kontaktdaten; Datenschutz; Maskenpflicht;

  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

  • AG Wuppertal, 05.07.2021 - 82 OWi 12/21

    Vorlage an das BVerfG zur Vereinbarkeit des Infektionsschutzgesetz a.F. mit dem

    Eine Reihe gerichtlicher Entscheidungen geht davon aus, dass gegen die § 28 Abs. 1 S. 1 und 2, § 28a IfSG keine offensichtlich durchgreifenden, verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Dezember 2020, 20 NE 20.2461, Rn. 22 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Dezember 2020, 13 MN 506/20, Rn. 27 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.12.2020, 1 S  4028/20, Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021, 3 MR 4/21, Rn. 21 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. Januar 2021, 13 B 1899/20.NE, Rn. 36 ff.; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Februar 2021, 3 EN 58/21, Rn. 28 ff.; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Februar 2021, LVG 4/21, Rn. 53 ff.).

    Soweit die dargestellte Rechtsprechung unter Hinweis auf die einzelnen Vorschriften des § 28a IfSG pauschal von verfassungsrechtlich ausreichenden parlamentarischen Leitlinien ausgeht (vgl. bspw.: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 08. Dezember 2020, 20 NE 20.2461, Rn. 25; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Januar 2021, 3 MR 4/21, Rn. 24; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02. Februar 2021, LVG 4/21, Rn. 53), so ist den jeweiligen Ausführungen nicht zu entnehmen, welche Leitungsfunktion, Grenzen oder Abwägungen sich auf der Ebene konkreter Schutzmaßnahmen aus den einzelnen Regelungen ergeben sollen.

  • VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20

    Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer

    (1) Die in § 28a Abs. 1 IfSG typisierten Schutzmaßnahmen sind nach Wortlaut, Zweck, Systematik und Entstehungsgeschichte als Regelungen erkennbar, die an die Allgemeinheit gerichtet sind und damit auch die Inanspruchnahme Nichtverantwortlicher umfassen (LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 54).

    Damit bestehen keine Zweifel, dass der Gesetzgeber eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügende Ermächtigung geschaffen hat (ebenso LVerfG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 53; ThürOVG, Beschluss vom 25. November 2020 - 3 EN 746/20 -, juris Rn. 40).

    Einem Alkoholverbot, das sich unter Missachtung der Grenzen des Ermächtigungstatbestands in § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG nicht auf "bestimmte" Plätze oder Einrichtungen bezieht, vermag das nicht zu der fehlenden gesetzlichen Grundlage zu verhelfen (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. März 2021 - LVG 4/21 -, juris Rn. 134).

  • VerfGH Sachsen, 11.02.2021 - 14-II-21

    Erfolgloser Eilantrag im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle gegen die

    Insoweit könne auf die Folgenabwägung Bezug genommen werden, die das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in einer Entscheidung vom 2. Februar 2021 (LVG 4/21) vorgenommen habe.

    Weder ist offensichtlich, dass die vom Verordnungsgeber herangezogenen Rechtsgrundlagen des Infektionsschutzgesetzes ihrerseits verfassungswidrig wären, noch dass die jeweilige Ermächtigungsgrundlage, soweit sie der Prüfung durch den Sächsischen Verfassungsgerichtshof unterliegt, im Hinblick auf die Reichweite die angegriffenen Bestimmungen nicht trüge (vgl. hierzu bereits BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-20; Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - Vf. 96-VII-20; LVfG-LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 jeweils m.w.N.); dies gilt insbesondere auch für die Frage, inwieweit die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 IfSG erfüllt sind.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die mit einer vorläufigen Fortgeltung der angegriffenen Vorschriften verbundenen Folgen insgesamt oder in Bezug auf einzelne Maßnahmen je für sich oder in der Addition ihrer Eingriffswirkungen in einem Maße untragbar wären, dass sie das Interesse am Schutz von Leben und Gesundheit überwiegen und eine Außervollzugsetzung der Normen im Eilrechtsschutz gebieten (vgl. - auch zu einzelnen, mit den hier angegriffenen Regelungen strukturell vergleichbaren Beschränkungen - LVfG-LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21).

    Bei der Abwägung ist u.a. zu berücksichtigen, dass namentlich die in § 2 Abs. 1 SächsCoronaSchVO vom 26. Januar 2021 enthaltene Kontaktbeschränkung zwar tief in die private und öffentliche Lebensführung eingreift, jedoch kein Kontaktverbot beinhaltet und es Ausnahmen zugunsten von Kleinkindern und Betreuungsgemeinschaften gibt (vgl. LVfG-LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21; BayVerfGH, Entscheidung vom 29. Januar 2021 - Vf. 96-VII-21).

  • OVG Thüringen, 18.02.2021 - 3 EN 67/21

    Corona-Krise; Beschränkungen des Kontakts, des nächtlichen Ausgangs und der

    Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:.
  • OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21

    Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus

    Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2021 - 2 K 125/19

    Aufhebung eines Bebauungsplans; Bedarf für die Planung; Anforderung an die

    Danach sind auch Verfassungsbeschwerden, die Gegenstand eines Normenkontrollverfahrens nach § 47 Abs. 1 VwGO sein können, grundsätzlich erst nach Abschluss eines solchen Normenkontrollverfahrens zulässig (vgl. hierzu LVerfG LSA, Beschluss vom 19. August 2020 - LVG 21/20 [K3] - juris Rn. 43 und Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 46).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2021 - 3 R 97/21

    Selbsttestpflicht für Schulen während der Corona-Pandemie

    Der Senat geht davon aus, dass § 32 Satz 1 i.V.m. §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, 28a Abs. 1 IfSG - bei summarischer Prüfung - den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts genügen (Beschlüsse vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - und vom 8. Januar 2021, a.a.O. - alle juris; in diesem Sinne auch LVerfG LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 53 f.).
  • OVG Thüringen, 26.03.2021 - 3 EN 180/21

    Corona-Krise; 3. Welle; Schließung von Elektrofachmärkten; Thüringen

    Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:.
  • OVG Thüringen, 09.03.2021 - 3 EN 105/21

    Schließung von Fitnessstudios während der Corona-Pandemie

    Er schließt sich im Übrigen dem Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 2. Februar 2021 (Az. LVG 4/21, veröffentlicht unter: https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/entscheidungen/?no_cache= 1#c94847) an, das hierzu ausführt:.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 3 R 22/21

    Corona-Krise; Öffnung des Einzelhandels; Sachsen-Anhalt

    Der Senat geht davon aus, dass § 32 Satz 1 i.V.m. §§ 28 Abs. 1 Satz 1 und 2, 28a Abs. 1 IfSG - bei summarischer Prüfung - den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Parlamentsvorbehalts genügen (Beschlüsse vom 10. Dezember 2020 - 3 R 254/20 - und vom 8. Januar 2021, a.a.O. - alle juris; in diesem Sinne auch LVerfG LSA, Beschluss vom 2. Februar 2021 - LVG 4/21 - juris Rn. 53 f.).
  • OVG Thüringen, 17.03.2021 - 3 EN 93/21

    Corona-Krise; Isolierungspflicht von ansteckungsverdächtigen Schülern; Validität

  • OVG Thüringen, 10.03.2021 - 3 EN 111/21

    Coronabedingte Untersagung körpernaher Dienstleistungen (sog. Figurstudio)

  • OVG Thüringen, 25.03.2021 - 3 EN 175/21

    Corona-Krise; eingeschränkte Öffnung von Baumärkten; Thüringen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2022 - 3 R 216/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das "2-G-Zugangsmodell" für nicht privilegierte

  • VG Gera, 23.04.2021 - 3 E 409/21

    Maskenpflicht in der Schule

  • OVG Thüringen, 11.02.2021 - 3 EN 58/21

    Schließung der Geschäfte des Einzelhandels, hier eines Elektrofachmarktes in

  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 91-IV-21

    Anforderungen an die Begründung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen

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