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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20 (https://dejure.org/2021,1140)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.02.2021 - LVG 5/20 (https://dejure.org/2021,1140)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - LVG 5/20 (https://dejure.org/2021,1140)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.01.2016 - LVG 6/15

    Organstreitverfahren - Parlamentarisches Frage- und Auskunftsrecht

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Das Fragerecht der Abgeordneten ist somit ein unverzichtbares Instrument der Kontrolle im Parlamentarischen Regierungssystem (LVerfG, Urt. v. 17.01.2000 - LVG 6/99 -, Urt. v. 17.09.2013 - LVG 14/13 - Urt. v. 22.12.2015 - LVG 6/15 -).

    Ein übermäßiger Verwaltungsaufwand zur Beantwortung eines Informationsverlangens kann grundsätzlich geeignet sein, die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu beeinträchtigen im Sinne des Art. 53 Abs. 4 LVerf (LVerfG, Urt. v. 22.12.2015 - LVG 6/15 -).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.01.2000 - LVG 6/99

    Parlamentarisches Fragerecht als Instrument zur Erfüllung der sachlichen Aufgaben

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Hierfür verweist der Antragsteller auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 17.01.2000 (LVG 6/99).

    Das Fragerecht der Abgeordneten ist somit ein unverzichtbares Instrument der Kontrolle im Parlamentarischen Regierungssystem (LVerfG, Urt. v. 17.01.2000 - LVG 6/99 -, Urt. v. 17.09.2013 - LVG 14/13 - Urt. v. 22.12.2015 - LVG 6/15 -).

  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvE 3/07

    Untersuchungsausschuss Geheimgefängnisse

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Die im gerichtlichen Verfahren nachgeholten Ausführungen könnten selbst dann, wenn sie zur Begründung der Nichtbeantwortung geeignet gewesen wären, dieses Defizit der Begründung nicht heilen (vgl. zum parlamentarischen Fragerecht nach dem Grundgesetz BVerfG, Beschl. v. 01.07.2009 - 2 BvE 5/06 - Beschl. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -).
  • BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06

    Überwachung von Bundestagsabgeordneten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Die im gerichtlichen Verfahren nachgeholten Ausführungen könnten selbst dann, wenn sie zur Begründung der Nichtbeantwortung geeignet gewesen wären, dieses Defizit der Begründung nicht heilen (vgl. zum parlamentarischen Fragerecht nach dem Grundgesetz BVerfG, Beschl. v. 01.07.2009 - 2 BvE 5/06 - Beschl. v. 17.06.2009 - 2 BvE 3/07 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.2013 - LVG 14/12

    Beantwortung von zwei Kleinen Anfragen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Hierzu hätten sie erstens den Anspruch aus Art. 53 Abs. 1 und 2 LVerf vollständig erfüllen und damit erledigen und zweitens damit das berechtigte Interesse an der Feststellung ausräumen müssen, ob die ursprüngliche Antwort der Antragsgegnerin verfassungsgemäß war (LVerfG, Urt. v. 17.09.2013 - LVG 14/12 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.11.2014 - LVG 14/13

    Finanzausgleichsgesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Das Fragerecht der Abgeordneten ist somit ein unverzichtbares Instrument der Kontrolle im Parlamentarischen Regierungssystem (LVerfG, Urt. v. 17.01.2000 - LVG 6/99 -, Urt. v. 17.09.2013 - LVG 14/13 - Urt. v. 22.12.2015 - LVG 6/15 -).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 77-I-17

    Beantwortung der Kleinen Anfrage zum Thema "Grundstücke im Eigentum muslimischer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.02.2021 - LVG 5/20
    Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urt. v. 11.04.2018 - Vf. 77-I-17), um somit das strukturelle Informationsdefizit des Parlaments und auch der einzelnen Abgeordneten gegenüber der Exekutive auszugleichen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.11.2022 - LVG 5/22

    Parlamentarisches Fragerecht, Öffentlichkeit der Auskunftserteilung, Grenzen

    (LVerfG, Urt. v. 25. Januar 2016 - LVG 6/15 -, Rn. 50 f.; Urt. v. 2. Februar 2021 - LVG 5/20 -, Rn. 43 f.).

    Weigerung zu verstehen ist und somit den Lauf der Antragsfrist des § 36 Abs. LVerfGG auslöst (noch offengelassen in LVerfG, Urt. v. 25. Januar 2016 - LVG 6/15 -, Rn. 55; Urt. v. 2. Februar 2021 - LVG 5/20 -, Rn. 46).

    Das Fragerecht der Abgeordneten ist somit ein unverzichtbares Instrument der Kontrolle im Parlamentarischen Regierungssystem (LVerfG, Urt. v. 17. Januar 2000 - LVG 6/99 -, Urt. v. 17. September 2013 - LVG 14/13 - Urt. v. 25. Januar 2016 - LVG 6/15 - Urt. v. 2. Februar 2021 - LVG 5/20 -, Rn. 49; zum Zusammenhang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung und mit der.

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