Rechtsprechung
LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
Reine Briefwahl, demokratische Legitimierungsfunktion von Wahlen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Reine Briefwahl ist verfassungsgemäß
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 09.07.2013 - 2 BvC 7/10
Freigabe der Briefwahl ist verfassungsgemäß
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
Die Öffentlichkeit der Wahl gehört ferner zum "verfassungsrechtlichen Leitbild der Urnenwahl, die die repräsentative Demokratie in besonderer Weise sichtbar und erfahrbar macht" (BVerfG, Beschl. v. 09.07.2013 - 2 BvC 7/10 -, Rn. 16).Bei der Briefwahl ist die Integrität der Wahl nicht in gleichem Maße gewährleistet wie bei der Urnenwahl im Wahllokal, und die öffentliche Kontrolle der Wahl ist zurückgenommen (BVerfG, Beschl. v. 09.07.2013 - 2 BvC 7/10 -, Rn. 13).
Es ist in erster Linie Sache des Gesetzgebers, bei der Ausgestaltung des Wahlrechts die kollidierenden Grundentscheidungen einem angemessenen Ausgleich zuzuführen (BVerfG, Beschl. v. 09.07.2013, - 2 BvC 7/10 -, Rn. 13).
- BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07
Wahlcomputer
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
03.03.2009 - 2 BvC 3/07, 2 BvC 4/07, Rn. 134) ist nicht scharf von den in Art. LVerf normierten Voraussetzungen für die Verordnungsermächtigung zu trennen.Durch den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl wird die Ordnungsgemäßheit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge gesichert (BVerfG, Urt. v. 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07 -, Rn. 107 ff.).
- BVerfG, 05.03.1958 - 2 BvL 18/56
lex Salamander
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
Durch die Verordnungsermächtigung hat sich der Gesetzgeber auch nicht seiner Verpflichtung begeben, "die für die Ordnung eines Lebensbereichs entscheidenden Vorschriften selbst zu setzen" (vgl. BVerfG, Urt. vom 05.03.1958 - 2 BvL 18/56 -, Leitsatz 2.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 25/20
Achte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungswidrig, Verordnungsermächtigung
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
Zum kollidierenden Verfassungsrecht, das die Einschränkung der Wahlrechtsgrundsätze rechtfertigt, gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (zu ihrer Bedeutung für die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen im Interesse des Schutzes vor SARS-CoV Infektionen LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 -, Rn. 56, 100;… Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21 -, Rn. 114, 175 m. w. N.). - LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.03.2021 - LVG 4/21
Neunte SARS-CoV-2-EindV im Wesentlichen verfassungsgemäß, verfassungskonforme …
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
Zum kollidierenden Verfassungsrecht, das die Einschränkung der Wahlrechtsgrundsätze rechtfertigt, gehört auch die mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf der staatlichen Gewalt auferlegte objektive Pflicht, sich schützend und fördernd vor Leben und körperliche Unversehrtheit der Menschen zu stellen (…zu ihrer Bedeutung für die Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen im Interesse des Schutzes vor SARS-CoV Infektionen LVerfG, Urt. v. 26.03.2021 - LVG 25/20 -, Rn. 56, 100; Urt. v. 26.03.2021 - LVG 4/21 -, Rn. 114, 175 m. w. N.). - BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.05.2021 - LVG 5/21
Die hierin zum Ausdruck kommende sogenannte "Wesentlichkeitstheorie" (s. auch BVerfG, Beschl. v. 08.08.1978 - 2 BvL 8/77 -, Rn. 72, und BVerfG, Urt.
- VG Hannover, 24.06.2021 - 1 A 5987/20
Ausschließliche Briefwahl; Briefwahl; Corona; Corona-Lockdown; Corona-Pandemie; …
Eine gewisse Mühewaltung für die Stimmabgabe ist dem Wahlberechtigten durchaus zumutbar (vgl. LVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 03.05.2021 - LVG 5/21 -, juris Rn. 53).Das kann bei der Briefwahl mehr an eigener Aktivität erfordern, ist aber stets nicht weniger möglich (LVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 03.05.2021 - LVG 5/21 -, juris Rn. 58).
Es mindert den demokratischen Legitimationswert einer Stimme prinzipiell nicht, wenn der Wähler nach der Stimmabgabe seinen Wohnsitz wechselt oder stirbt (LVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 03.05.2021 - LVG 5/21, juris Rn. 57).
- VerfGH Bayern, 28.09.2021 - 8-VII-20
Teilweise unzulässige, jedenfalls unbegründete Popularklage gegen das Bayerische …
Dieser legitime Zweck rechtfertigt die mit Briefwahlen zwangsläufig verbundenen Beschränkungen der Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl (vgl. auch LVerfG Sachsen-Anhalt vom 3.5.2021 - LVG 5/21 - juris Rn. 48 ff.). - StGH Bremen, 09.05.2023 - St 1/22 Diese Grenzen werden bei einem Zeitraum für die Stimmabgabe von einigen Wochen nicht überschritten (vgl. Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urt. v. 3.5.2021 - LVG 5/21, juris Rn. 57).