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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17 (https://dejure.org/2017,34610)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2017 - LVG 1/17 (https://dejure.org/2017,34610)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2017 - LVG 1/17 (https://dejure.org/2017,34610)
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  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 1/12

    Staatsvertrag 1994 mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt teilweise

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Sie war zunächst von 1999 bis 2011 Mitglied der "Union Progressiver Juden in Deutschland" und anschließend Mitglied des 2011 gegründeten Bundesverbandes der Juden in Deutschland, dem 2013 nach eigenen Angaben 13 jüdische Gemeinden angehörten (zitiert nach LVerfG LSA, Urt. vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - die dort angegebene Internet-Seite ist nicht mehr abrufbar, Stand 02.09.2017).

    Zu dieser 2006 abgelösten Vorschrift erklärte das Landesverfassungsgericht in einem konkreten Normenkontrollverfahren aus einem Rechtsstreit, in dem es auf die Gültigkeit der alten Fassung ankam, mit Urteil vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - den Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 05.07.1994 (GVBl. S. 793) i. V. m. dem Schlußprotokoll zu Art. 13 Abs. des Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 23.03.1994 (GVBl. S. 795) wegen Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 1 und 2 LVerf i. V. m. Art. 2 Abs. 1 LVerf für nichtig.

    Es leide an den gleichen Rechtsfehlern wie die vom Landesverfassungsgericht (Urt. v. 15.01.2013 - LVG 1/12 -) aufgehobene Vorgängernorm.

    Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäß 1. a. Art. 1 des Gesetzes zum "Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006" vom 04.08.2006 i. V. m. dem Schlussprotokoll zu Art. 13 Abs. 1 des Vertrags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für nichtig zu erklären, hilfsweise: b. festzustellen, dass das Land Sachsen-Anhalt dadurch gegen Art. 9 Abs. 1 und 2 LVerf i. V. m. Art. 2 Abs. 1 LVerf verstoßen hat, dass es eine Änderung des Vertrags des Landes Sachsen- Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20.03.2006 nach den aus den Gründen des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - folgenden Maßgaben unterlassen hat, 2. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in den Rechtssachen 3 L 29/14, 3 L 30/14 und 3 L 32/14 und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 30.11.2016 - 1 D 39/16 HAL - aufzuheben, 3. die Landesgerichte anzuweisen, der Beschwerdeführerin für alle Rechtsstreitigkeiten über die Auszahlung von Landesmitteln Prozesskostenhilfe zu gewähren, 4. die "Personalunion" zwischen den Vorständen des Landesverbands und der ihm angehörenden Gemeinden "aufzuheben", 5. die Zahl der Gemeindeglieder der Beschwerdeführerin gemäß ihren Unterlagen zu bestätigen.

    Auf diese Weise ist es zur Nichtigerklärung der Vorgängervorschrift durch das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - gekommen.

  • BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Dies begründete es im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 -, BVerfGE 123, 148) damit, dass die Beleihung des Landesverbands mit der staatlichen Aufgabe der Verteilung von Zuschüssen unter konkurrierenden Berechtigten, deren Kriterien nicht verbindlich normiert und durch das Zustimmungsgesetz parlamentarisch verantwortet sind und die wegen des Konflikts mit den Eigeninteressen des Landesverbands eine strukturelle Gefährdungslage schafft, mit dem Grundrecht der Religions- und Weltanschauungsfreiheit und dem Grundsatz der Neutralität nicht zu vereinbaren ist.

    Auf diese Weise hätte die dem Schlussprotokoll zu Art. 13 Abs. 1 JGV entsprechende Vorschrift in Brandenburg, wenn sie nicht fristgerecht selbst zum Gegenstand einer - dann erfolgreichen - Verfassungsbeschwerde gemacht worden wäre (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 -), noch im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen die letztinstanzliche gerichtliche Entscheidung in einem Rechtsstreit über ihre Anwendung für nichtig erklärt werden können.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 02.03.2004 - LVG 9/03
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Dieser Wortlaut legt es nahe, dass nur gesetzgeberisches Tun, nämlich der Erlass eines (förmlichen) Landesgesetzes, zulässiger Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde vor dem Landesverfassungsgericht sein kann (LVerfG, Beschl. v. 02.03.2004 - LVG 9/03 - Rn. 17 f. [juris]; LVerfG, Beschl. v. 13.01.2009 - LVG 10/- 08 -, Rn. 2).

    Zwar hat das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt die Subsumtion eines echten gesetzgeberischen Unterlassens unter diesen Tatbestand gleichwohl nicht von vornherein ausgeschlossen (LVerfG, Beschl. v. 02.03.2004 - LVG 9/03 - Rn. 18 [juris]).

  • VerfGH Thüringen, 01.06.2011 - VerfGH 43/08

    Unterlassen einer Rehabilitierungsgesetzgebung aufgrund von Maßnahmen der Boden-

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Dieser Rechtsprechung mögen auch die Landesverfassungsgerichte jedenfalls dort folgen können, wo die Landesverfassungsbeschwerde wie die zum Bundesverfassungsgericht gegen jeden Akt der öffentlichen Gewalt gerichtet werden kann (offengelassen in ThürVerfGH, Beschl. v. 01.06.2011 - VerfGH 43/08, 44/08 und 47/08 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 29/14

    Verteilung des Landeszuschusses für die jüdische Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäß 1. a. Art. 1 des Gesetzes zum "Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006" vom 04.08.2006 i. V. m. dem Schlussprotokoll zu Art. 13 Abs. 1 des Vertrags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für nichtig zu erklären, hilfsweise: b. festzustellen, dass das Land Sachsen-Anhalt dadurch gegen Art. 9 Abs. 1 und 2 LVerf i. V. m. Art. 2 Abs. 1 LVerf verstoßen hat, dass es eine Änderung des Vertrags des Landes Sachsen- Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20.03.2006 nach den aus den Gründen des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - folgenden Maßgaben unterlassen hat, 2. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in den Rechtssachen 3 L 29/14, 3 L 30/14 und 3 L 32/14 und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 30.11.2016 - 1 D 39/16 HAL - aufzuheben, 3. die Landesgerichte anzuweisen, der Beschwerdeführerin für alle Rechtsstreitigkeiten über die Auszahlung von Landesmitteln Prozesskostenhilfe zu gewähren, 4. die "Personalunion" zwischen den Vorständen des Landesverbands und der ihm angehörenden Gemeinden "aufzuheben", 5. die Zahl der Gemeindeglieder der Beschwerdeführerin gemäß ihren Unterlagen zu bestätigen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2016 - 3 L 32/14

    Anspruch auf Festsetzung und Auszahlung des Anteils einer Synagogengemeinde

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Die Beschwerdeführerin beantragt sinngemäß 1. a. Art. 1 des Gesetzes zum "Vertrag des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20. März 2006" vom 04.08.2006 i. V. m. dem Schlussprotokoll zu Art. 13 Abs. 1 des Vertrags des Landes Sachsen-Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt für nichtig zu erklären, hilfsweise: b. festzustellen, dass das Land Sachsen-Anhalt dadurch gegen Art. 9 Abs. 1 und 2 LVerf i. V. m. Art. 2 Abs. 1 LVerf verstoßen hat, dass es eine Änderung des Vertrags des Landes Sachsen- Anhalt mit der Jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt vom 20.03.2006 nach den aus den Gründen des Urteils des Landesverfassungsgerichts vom 15.01.2013 - LVG 1/12 - folgenden Maßgaben unterlassen hat, 2. Urteile des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt in den Rechtssachen 3 L 29/14, 3 L 30/14 und 3 L 32/14 und einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 30.11.2016 - 1 D 39/16 HAL - aufzuheben, 3. die Landesgerichte anzuweisen, der Beschwerdeführerin für alle Rechtsstreitigkeiten über die Auszahlung von Landesmitteln Prozesskostenhilfe zu gewähren, 4. die "Personalunion" zwischen den Vorständen des Landesverbands und der ihm angehörenden Gemeinden "aufzuheben", 5. die Zahl der Gemeindeglieder der Beschwerdeführerin gemäß ihren Unterlagen zu bestätigen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Insoweit wird das Unterlassen des Gesetzgebers durch Nichtigkeit der verfassungswidrigen Norm sanktioniert, und gegen diese richtet sich dann auch die Verfassungsbeschwerde (so im Fall LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 - insoweit auch LVerfG, Beschl. v. 02.03.2004 - LVG 9/- 03 -, Rn. 17 [juris]).
  • BVerfG, 07.09.2011 - 2 BvR 987/10

    EFS - Verfassungsbeschwerden gegen Maßnahmen zur Griechenland-Hilfe und zum

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.09.2017 - LVG 1/17
    Echtes gesetzgeberisches Unterlassen kann nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemacht werden, wenn sich der Beschwerdeführer auf einen ausdrücklichen Auftrag der Verfassung berufen kann, der Inhalt und Umfang im wesentlichen umgrenzt hat (BVerfG, Urt. v. 07.09.2011 - 2 BvR 987, 1485, 1099/10 -, BVerfGE 129, 124 [176], Rn. m. w. N.; Schlaich/Korioth, a. a. O., Rn. 409 m. w. N.).
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