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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20 (K 3)   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20 (K 3) (https://dejure.org/2020,15811)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2020 - LVG 12/20 (K 3) (https://dejure.org/2020,15811)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2020 - LVG 12/20 (K 3) (https://dejure.org/2020,15811)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 194/63

    Vorrang des Washlprüfungsverfahrens vor der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Insoweit gilt nichts anderes, als was das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Rechtslage nach dem Grundgesetz vertritt: "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).

    durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfGE 14, ; 16, 128 )." (BVerfG, Beschl. v. 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93, 2 BvR 577/94, 2 BvR 527/94, 2 BvR 528/94, juris, Rn. 17.) "Diese Erwägungen treffen auch auf die Festlegung des Wahltags zu.

  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa-

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleibt (BVerfGE 14, ; 16, 128 )." (BVerfG, Beschl. v. 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93, 2 BvR 577/94, 2 BvR 527/94, 2 BvR 528/94, juris, Rn. 17.) "Diese Erwägungen treffen auch auf die Festlegung des Wahltags zu.

    Auch hier tritt daher das Interesse desjenigen, der sich durch einen bestimmten Wahltermin in seinen Rechten betroffen sieht, mit dem vom Bundesverfassungsgericht als vorrangig bewerteten Interesse der Allgemeinheit an einer fristgerechten Durchführung der Wahl in Widerspruch." (BVerfG, Beschl. v. 14.04.1994, a. a. O., Rn. 18.).

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Insoweit gilt nichts anderes, als was das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Rechtslage nach dem Grundgesetz vertritt: "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).

    Dies beruht darauf, daß die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muß, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 ; 28, 214 ), und daß die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen läßt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im übrigen einem nach der Wahl.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 - VGH B 18/17

    Anhörung, Anhörungsrüge, Berufung, Berufungszulassung, effektiver Rechtsschutz,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Diese Vorschrift ist eine besondere Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfG, Beschl. v. 08.01.1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 [388]; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.01.2018 - VGH B 18/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Diese Vorschrift ist eine besondere Ausprägung des verfassungsprozessualen Grundsatzes der Subsidiarität, wonach ein Beschwerdeführer alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen hat, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfG, Beschl. v. 08.01.1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 [388]; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23.01.2018 - VGH B 18/17 -, Rn. 17).
  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Insoweit gilt nichts anderes, als was das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Rechtslage nach dem Grundgesetz vertritt: "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Dies beruht darauf, daß die Verfolgung der subjektiven Rechte Einzelner gegenüber der Notwendigkeit zurücktreten muß, die Stimmen einer Vielzahl von Bürgern in einer einheitlichen, wirksamen Wahlentscheidung zusammenzufassen (BVerfGE 22, 277 ; 28, 214 ), und daß die Wahl sich nur dann gleichzeitig und termingerecht durchführen läßt, wenn die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im übrigen einem nach der Wahl.
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - LVG 12/20
    Insoweit gilt nichts anderes, als was das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung für die Rechtslage nach dem Grundgesetz vertritt: "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, stellen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbaren Hoheitsakte dar (BVerfGE 11, 329; 14, 154 ; 16, 128 alle zur Nichtzulassung von Wahlvorschlägen; 28, 214 zu einer nach der Wahl erhobenen Verfassungsbeschwerde, mit der die Gültigkeit der Wahl, hilfsweise der Beschluß über die Sitzverteilung angefochten worden war); dies gilt auch für den Bereich der Kommunalwahlen (BVerfGE 11, 329 f.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.12.2023 - LVG 28/22

    Rohmessdaten: Verfassungsbeschwerde verworfen (mit Sondervotum)

    a) Danach ist ein Beschwerdeführer gehalten, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten zu ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (LVerfG, Beschl. v. 8. Juni 2020 - LVG 12/20 [K 3] -, Rn. 9; BVerfG, Beschl. v. 8. Januar 1985 - 1 BvR 830/83 -, BVerfGE 68, 384 [388]; VerfGH Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 23. Januar 2018 - VGH B 18/17 -, Rn. 17).
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