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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11 (https://dejure.org/2013,19608)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09.07.2013 - LVG 12/11 (https://dejure.org/2013,19608)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 09. Juli 2013 - LVG 12/11 (https://dejure.org/2013,19608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Unabhängig davon, ob die verfassungsgerichtlichen Bewertungen im Urteil vom 21.04.2009, LVG 12/08 geteilt werden könnten und die gesetzgeberischen Prognosen bei Erlass der Neugliederungsgrundsätze tatsächlich tragfähig gewesen seien, müssten sie jedoch aus heutiger Sicht als eindeutig widerlegt gelten.

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -,.

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 23 ff. des Internetauftritts m.w.N.).

    Nach Art. 90 S. 2 LVerf setzt eine Gebietsänderung von Gemeinden eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und deren Einwohner voraus, zu der das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. dazu LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Abgesehen davon hat das Landesverfassungsgericht die den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen des Gem- NeuglGrG zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. ausführlich zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich aus einer geringen Einwohnerzahl typisierend Rückschlüsse auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Gemeinden ergeben, begegnet keinen rechtlichen Beanstandungen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts).

    Hieran ist er weitestgehend gebunden, will er nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz und gegen das Willkürverbot bei der Vornahme einer konkreten Neugliederungsmaßnahme durch Gesetz verstoßen (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, a.a.O., 441).

    Darüber hinaus hat das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 21.04.2009 (- LVG 12/08 -, a.a.O., S. 428-430) entschieden, dass die Grundannahmen des Gesetzgebers hinsichtlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind.

    Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Nach Art. 90 S. 2 LVerf setzt eine Gebietsänderung von Gemeinden eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und deren Einwohner voraus, zu der das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. dazu LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Die Information der Äußerungsberechtigten muss dabei so rechtzeitig erfolgen, dass eine sachgerechte Meinungsbildung möglich ist (vgl. ThürVerfGH, Urt. v. 01.03.2001, - VerfGH 20/00 -, RdNr. 78 m.w.N. - juris; vgl. zur notwendigen Information von Kommunen bei Anhörungen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [255] m.w.N.).

    der Landesregierung zurückgreifen, diese mit der Anhörung beauftragen und sich das Ergebnis vortragen lassen (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 - a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

    Beschluss im Ergebnis von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (vgl. Art. Abs. 1 LVerf; vgl. hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, a. a. O.; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    In diesem Zusammenhang ist es gerade sachgerecht, die vorhandene Leitung der Verwaltung der aufnehmenden Gemeinde (§ 57 Abs. 1 S. 2 GO LSA) zur Bewältigung der organisatorischen Aufgaben im Amt zu belassen (LVerfG LSA, Urt. v. 20.01.2010 - LVG 27/10 -, RdNr 4 des Internetauftritts).

    Das Gericht hat bereits entschieden, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, wenn der Gesetzgeber nicht die Neuwahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters angeordnet hat (LVerfG, Urt. v. 20.01.2010 - LVG 27/10 -, RdNr. 4 des Internetauftritts).

    Der dadurch entstehende verfassungsrechtliche Konflikt wurde vom erkennenden Gericht bereits zu Gunsten der Berufsfreiheit grundsätzlich gelöst (vgl. LVerfG LSA, Urt. .v 20.01.2010 - LVG 27/10 -, RdNr 4 des lnternetauftritts m.w.N.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle, bis zu der auf Neuwahlen verzichtet wird, auf ein Drittel Einwohnerzuwachs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, des Internetauftritts).

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10).

    Da es dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts gestattet ist, bei der Wahl von Gemeinderäten eine Übergangszeit festzulegen (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, - LVG 22/10 -, RdNr 8 des Internetauftritts), muss dies erst recht für die Wahl des Bürgermeisters gelten, dessen Legitimation durch Wahlen geringeren verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG).

    Beschluss im Ergebnis von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (vgl. Art. Abs. 1 LVerf; vgl. hierzu bereits LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, a. a. O.; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands- und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

    Um sich eine fundierte Meinung bilden zu können, müssen die betroffenen Einwohner dabei zwar nicht von allen Einzelheiten, zumindest aber vom wesentlichen Inhalt des Gebietsänderungsvorhabens und seiner Begründung Kenntnis erlangen können (vgl. für die Information von Kommunen bei Anhörungen: BVerfG, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 BvL 6/76 -, BVerfGE 50, 195 [203]; Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [107 f.]; StGH BW, Urt. v. 14.02.1975 - Gesch.Reg.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -,.

    BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 -, http://www.lverfg.justiz.sachsenanhalt.de; Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11
    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
  • KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10

    Prüfung der Reststrafenaussetzung: Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage

  • VerfGH Thüringen, 01.03.2001 - VerfGH 20/00

    Voraussetzungen einer Kommunalverfassungsbeschwerde; Rechtliche Anforderungen an

  • BVerfG, 28.03.1985 - 2 BvR 280/85

    Verfassungsbeschwerde - Kommunalbeschwerde - Kommunalverfassungsbeschwerde -

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

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