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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04 (https://dejure.org/2005,20031)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2005 - LVG 6/04 (https://dejure.org/2005,20031)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 (https://dejure.org/2005,20031)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Auch die neue Regelung der gemeindlichen Aufgaben im Bereich der Kindertageseinrichtungen wahrt noch das vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Regel-Ausnahme-Verhältnis (im Anschluss an LVerfG LSA, Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [403]).

    Zwar seien die Kommunen bereits nach § 17 Abs. 7 KiBeG verpflichtet gewesen, gegenüber den freien Trägern einen Defizitausgleich zu leisten; in dieser Regelung habe das Landesverfassungsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1998 aber keine Aufgabenübertragung gesehen (LVerfGE 9, 390 [404]).

    Das Landesverfassungsgericht ist bei der Auslegung des § 69 SGB VIII im Anschluss an seine bisherige Rechtsprechung (Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [403]) zu dem Ergebnis gelangt, dass § 3 Abs. 3 KiFöG den Vorgaben dieser Norm nicht widerspricht, so dass eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gem. Art. 100 Abs. 1 Satz 2 GG weder geboten erscheint noch zulässig wäre.

    Im Hinblick auf die Wahrung des gesetzlichen Leitbildes der Aufgabenverteilung im Rahmen einer zweistufigen Trägerstruktur (vgl. LVerfG LSA, LVerfGE 9, 390 <403>) ist aber zu beachten, dass es sich lediglich um eine inhaltliche Verdichtung des gleichen Aufgabenbereichs und nicht um die Einbeziehung weiterer Aufgaben aus dem Bereich der örtlichen Jugendhilfe handelt.

    Zugleich erfüllt die Vorschrift eine Schutzfunktion für die Kommunen in der Weise, dass den Kommunen Berechnungsmöglichkeiten für die anstehenden Kostenbelastungen in die Hand gegeben werden (LVerfG LSA, LVerfGE 9, 390 [405]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01

    Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts ist im Rahmen von Gesetzesänderungen, wozu auch der vorliegend zu beurteilende Übergang vom Kinderbetreuungsgesetz (Fassung 1999) zum Kinderförderungsgesetz trotz der Namensänderung und der weitreichenden inhaltlichen Neugestaltung der Regelungen auf Grund der Identität der Aufgabe der Sache nach zu rechnen ist, für die genaue Bestimmung des Vorliegens einer "neuen" Aufgabe die Ermittlung der so genannten Aufgabendifferenz entscheidend (LVerfG LSA, Urt. v. 08.07.2003 - LVG 4/01 -, LVerfGE 14, 413 [428]).

    Haben Kommunen für eine neu pflichtig zugewiesene Aufgabe bereits bislang auf freiwilliger Grundlage finanzielle Aufwendungen getätigt, so kann dies im Rahmen der Kostendeckungsregelung berücksichtigt werden, indem dieser Kostenanteil, soweit er hinreichend konkret ermittelt werden kann, auch in Zukunft von den Kommunen selbst zu tragen ist (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 08.07.2003 - LVG 4/01 -, LVerfGE 14, 413 [431]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - LVG 7/03

    Erstes Investitionserleichterungsgesetz vom August 2002 in Bezug auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Zwar verlangt Art. 87 Abs. 3 S. 2 LVerf, dass die gesamten Kosten in den Blick genommen werden, die durch eine neu zugewiesene Aufgabe verursacht werden (LVerfG LSA, Urt. v. 14.09.2004 - LVG 7/03 -, LKV 2005, 218 [219]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.11.2005 - LVG 5/05
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die von der Beschwerdeführerin vorgenommenen erheblichen Einsparbemühungen angesichts der deutlichen Reduktion der Betreuungspflichten durch das Kinderförderungsgesetz verlangt wurden (vgl. LVerfG LSA, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Unverzichtbar ist allerdings, dass der Gesetzgeber die Kostendeckung selbst und zusammen mit der Aufgabenübertragung mittels eines formellen Gesetzes regelt (LVerfG LSA, Urt. v. 13.07.2000 - LVG 20/97 -, LVerfGE 11, 429 [445]).
  • VerfG Brandenburg, 20.03.2003 - VfGBbg 54/01

    Überbürdung der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Kindertagesstättenplatz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Zwar hat dieses in einem Urteil vom 20. März 2003 eine dem § 3 Abs. 3 KiFöG inhaltsgleiche Regelung in § 12 Kindertagesstättengesetz (Bbg-KiTaG) vom 07.07.2000 (Bbg-GVBl. I S. 106) wegen ihrer Unvereinbarkeit mit §§ 3 Abs. 2, 24, 69 SGB VIII und einer daraus abgeleiteten fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Brandenburg für verfassungswidrig erklärt (VfG Bbg, Urt. v. 20.03.2003 - VfGBbg 54/01 -, LVerfGE 14, 146 ff).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Dabei ist der Begriff Landesgesetz im Sinne eines förmlichen, durch den Landtag im Gesetzgebungsverfahren beschlossenen Gesetzes zu verstehen (LVerfG LSA, Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 401 [404 ff]).
  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Um dies festzustellen, muss sich das Gericht eine eigene Meinung über die Rechtslage und damit auch über den Regelungsgehalt des Bundesrechts bilden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.01.1993 - 1 BvL 7, 27, 49/92 -, BVerfGE 88, 70 [74]).
  • BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 128/84

    Verwaltungsgerichtliche Normnenkrontrolle, landesrechtliche Popularklage und

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Auch die Landesverfassungsgerichte sind in dieser Verfahrensart zur Vorlage berechtigt und verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.01.1985 - 2 BvR 128/84 -, BVerfGE 69, 112 [117 f]; Wieland, in: Dreier, Grundgesetz Kommentar, Bd. 3, 2000, Art. 100, RdNr. 8; Dollinger, in: Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 80, RdNr. 27, m. w. N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.11.2004 - LVG 5/04

    Besserstellung von Erwerbstätigen bei Kinderbetreuung verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 6/04
    Durch das Kinderförderungsgesetz hat der Landesgesetzgeber neben der Kürzung der Betreuungsansprüche in § 3 Abs. 1 (dazu LVerfG LSA, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/04 -) bedeutsame Änderungen bei den Leistungsverpflichteten und den Finanzierungsregelungen vorgenommen, die insbesondere die bisherige Rechtsstellung der Gemeinden verändern.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 4/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Nach dieser Regelung oblag den Kommunen eine partielle und vorübergehende Finanzierungspflicht bezüglich der vom Land und den örtlichen Trägern der Jugendhilfe erhaltenen Pauschalzahlungen (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 86; vgl. auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, DVBl 2015, S. 1535 ).

    Demnach konnte der Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt im Jahre 2003 die Gemeinden rechtswirksam zur Erfüllung des Anspruchs auf Kinderbetreuung verpflichten (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 93).

    Der bis dahin den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe durch § 12 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen (KiBeG LSA) zugewiesene Sicherstellungsauftrag wurde auf die Gemeinden verlagert und ihnen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 84).

    In Fällen zusätzlicher Nachfrage nach Betreuungsplätzen aufgrund des Zuzugs von Familien, der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit der Eltern, aber auch der Schließung von Einrichtungen freier Träger war die Gemeinde verpflichtet, kurzfristig die eigene Betreuungskapazität zu erhöhen, um die Rechtsansprüche aus § 3 Abs. 1 KiFöG LSA 2004 erfüllen zu können (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 85).

    Damit nahmen die Gemeinden Planungsaufgaben im Sinne des § 79 Abs. 1, § 80 SGB VIII wahr, die ihnen durch das KiFöG LSA 2003 mit der Verpflichtung zur Erfüllung des Betreuungsanspruchs und der damit verbundenen örtlichen Gesamtverantwortung in Gestalt einer subsidiären Erfüllungsverantwortung (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 85) übertragen worden waren.

    Dem folgend, hat er die mit der Leistungsverpflichtung verbundene örtliche Gesamtverantwortung (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 85) (wieder) den örtlichen Trägern der Jugendhilfe übertragen und ihnen auch die Bedarfsplanung gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 SGB VIII zugewiesen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 KiFöG LSA).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13

    Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Da nach der Regelungssystematik der föderalen Ordnung des Grundgesetzes das Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz der Länder nur mit Blick auf die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen in den Art. 70 ff. GG sowie die darauf beruhende Gesetzgebungstätigkeit des Bundes bestimmt werden kann, erweist sich die Einbeziehung der einschlägigen Normen des Grundgesetzes sowie der Gesetzgebungstätigkeit des Bundes als unerlässlich, um die von der Landesverfassung auferlegte Rechtsbindung zu überprüfen (LVerfG, Urt. v. 12.07.2005 - LVG 6/04 - Rn. 58, LVerfGE 16, S. 583 f. m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 07.05.2019 - LVG 4/18

    Namensschilder und Dienstnummernschilder für Polizisten

    Da nach der Regelungssystematik der föderalen Ordnung des Grundgesetzes das Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz der Länder nur mit Blick auf die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen in den Art. 70 ff. GG sowie die darauf beruhende Gesetzgebungstätigkeit des Bundes bestimmt werden kann, erweist sich die Einbeziehung der einschlägigen Normen des Grundgesetzes sowie der Gesetzgebungstätigkeit des Bundes als unerlässlich, um die von der Landesverfassung auferlegte Rechtsbindung zu überprüfen (LVerfG, Urt. v. 12.07.2005 - LVG 6/04 -, Rn. 58, LVerfGE 16, 583 f. m. w. N.).
  • BVerwG, 21.01.2010 - 5 CN 1.09

    Bedarfsplanung, jugendhilferechtliche -; Einzugsgebiet, gemeindeübergreifendes -,

    2.1 Mit Blick auf die Aufhebung des § 69 Abs. 5 SGB VIII zum 16. Dezember 2008 bedarf es keiner umfassenden Erörterung der Grenzen, welche die Vorschrift dem Landesgesetzgeber für die Ausgestaltung eines Fördersystems für Kindertagesstätten und in diesem Zusammenhang einer Heranziehung der Gemeinden zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege gezogen hat (vgl. dazu etwa Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. März 2003 - 54/01 - und Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -).
  • StGH Hessen, 16.11.2011 - P.St. 2323

    1. Im Verfahren vor einem Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags darf die

    - Vgl. LVerfG Sachs-Anh, Urteil vom 12.07.2005 - LVG 6/04 -, LVerfGE 16, 569 [584]; BbgVerfG, Beschluss vom 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, Rdnr. 35 (juris); im Ergebnis ebenso StGH, Beschluss vom 16.04.1997 - P.St. 1202 -, LVerfGE 6, 175 [197 f.]; BbgVerfG, Urteil vom 21.03.2002 - VfGBbg 19/01 -, LVerfGE 13, 128 [137 ff.]; Urteil vom 20.03.2003 - VfGBbg 54/01 -, LVerfGE 14, 146 [157 ff.] -.
  • VG Magdeburg, 01.10.2014 - 4 A 350/13

    Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes in einer Kindertagesstätte, die

    Das Landesverfassungsgericht hat in der vom Ministerium für Arbeit und Soziales in der Stellungnahme vom 04.09.2014 zitierten Rechtsprechung (Urteil vom 12.07.2005 - LVG 6/04, juris) die Auffassung vertreten, dass die Bestimmung kreisangehöriger Gemeinden zu Leistungsverpflichteten in § 3 Abs. 3 KiFöG mit § 69 Abs. 2 und 5 SGB VIII a. F. vereinbar sei.

    Die grundsätzliche Zulässigkeit der Bestimmung von Gemeinden zu Leistungsverpflichteten im Bereich der Jugendhilfe (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 08.12.1998, LVG 19/97 und vom 12.07.2005, a. a. O.) bedeutet nicht, dass der Landesgesetzgeber berechtigt ist, die Zuständigkeit für die Erhebung von Kostenbeiträgen abweichend von der bundesgesetzlichen Anknüpfung an den Träger, dessen Leistung gemäß § 90 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII in Anspruch genommen wird, zu regeln.

  • VG Magdeburg, 14.11.2012 - 9 B 226/12

    Kommunalaufsichtsrechtliche Anordnung: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine

    Unverzichtbar ist, dass der Gesetzgeber die Kostendeckung selbst und zusammen mit der Aufgabenübertragung mittels eines formellen Gesetzes regelt (LVerfG LSA, Urt. v. 12.07.2005, LVG 6/04, Rz. 66 ff. der Internetveröffentlichung).
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