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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22 (K3)   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22 (K3) (https://dejure.org/2022,8029)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.03.2022 - LVG 1/22 (K3) (https://dejure.org/2022,8029)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. März 2022 - LVG 1/22 (K3) (https://dejure.org/2022,8029)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.11.2021 - LVG 42/21

    Verfassungsbeschwerde, Rechtskraft gerichtlicher Entscheidungen, Obliegenheit zur

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22
    den Beschluss des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 29.11.2021 - LVG 42/21 (K 3) -.

    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesverfassungsgerichts vom 29.11.2021, Az. LVG 42/21 (K 3), mit dem seine dortige Verfassungsbeschwerde gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen verworfen worden ist.

    Er trägt vor, jener sei maßgeblich und entscheidungserheblich an den verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt gewesen, die er mit dem Verfassungsbeschwerdeverfahren LVG 42/21 (K 3) angegriffen habe.

    Im Übrigen wiederholt er im Wesentlichen seine bereits im Verfahren LVG 42/21 (K 3) vertretene Rechtsauffassung zu behaupteten weiteren Grundrechtsverletzungen im Zusammenhang mit seinem Begehren auf Korrektur einer näher bezeichneten Liegenschaftskarte und rügt, das Landesverfassungsgericht habe pflichtwidrig zur Verfügung stehende Erkenntnisquellen nicht genutzt.

    Soweit der Beschwerdeführer sein Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 21 Abs. 3 LVerf durch das verfassungsgerichtliche Verfahren LVG 42/21 (K 3) verletzt sieht und hierauf eine Beschwerdebefugnis zu stützen sucht, ist daher lediglich ergänzend festzustellen, dass § 19 Abs. 1 LVerfGG den Ausschlussgrund der Vorbefassung abschließend regelt.

    Denn eine Vorbefassung des "Abgelehnten" im Rahmen der im Verfahren LVG 42/21 (K 3) unmittelbar gegenständlichen Entscheidungen behauptet selbst der Beschwerdeführer nicht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22
    Er verweist insoweit auf den im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.08.2014, Az. 2 M 40/14 (2 B 29/14 HAL), an dem der "abgelehnte" Kammervorsitzende mitgewirkt habe, sowie auf den im zugehörigen Hauptsacheverfahren ergangenen Beschluss vom 17.11.2016, Az. 2 L 23/15 (2 A 37/14 HAL), über die Nichtzulassung der Berufung gegen das seine Klage abweisende verwaltungsgerichtliche Urteil.
  • BVerfG, 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12

    Zum Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung in derselben Sache

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22
    Die Frage, ob eine Sache "dieselbe" ist, ist als Ausnahmetatbestand eng und strikt verfahrensbezogen zu beurteilen (vgl. zu § 18 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 19.03.2013 - 1 BvR 2635/12 -, juris, Rn. 6f m. w. N.: "in dem verfassungsgerichtlichen Verfahren selbst oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren") und bereits nach dem Vortrag des Beschwerdeführers zu verneinen.
  • BVerfG, 29.11.1951 - 1 BvR 257/51

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des BVerfG

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22
    Damit ist ausgeschlossen, dass derselbe Sachverhalt auf Landesebene noch einmal einer Nachprüfung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren unterworfen werden darf, auch vor de r gleichen oder vor einer anderen Kammer des Landesverfassungsgerichts selbst (vgl. zu § 31 BVerfGG: BVerfG, Beschl. v. 29.11.1951 - 1 BvR 257/51).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2006 - 2 L 68/06

    Erneuerung der Liegenschafskarte

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22
    Ergänzend nimmt er Bezug auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 14.09.2006, Az. 2 L 68/06.
  • BVerwG, 03.09.2015 - 2 B 29.14

    Verwendungseinkommen bei Beschäftigung bei einem privatrechtlich organisierten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.03.2022 - LVG 1/22
    Er verweist insoweit auf den im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.08.2014, Az. 2 M 40/14 (2 B 29/14 HAL), an dem der "abgelehnte" Kammervorsitzende mitgewirkt habe, sowie auf den im zugehörigen Hauptsacheverfahren ergangenen Beschluss vom 17.11.2016, Az. 2 L 23/15 (2 A 37/14 HAL), über die Nichtzulassung der Berufung gegen das seine Klage abweisende verwaltungsgerichtliche Urteil.
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