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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10 (https://dejure.org/2011,5453)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.01.2011 - LVG 22/10 (https://dejure.org/2011,5453)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - LVG 22/10 (https://dejure.org/2011,5453)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 347
  • DÖV 2011, 365
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Sie umschließt jedoch kein Prinzip der Eigenorganisation der Gemeinde, demgegenüber jede staatliche Vorgabe einer speziellen Rechtfertigung bedürfte (BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 ff., zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; zum Begriff der Organisationshoheit näher Klang/Gundlach, Gemeindeordnung und Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 1999, RdNr. 2 zu § 1 GO LSA m.w.N.).

    Zwar muss der Gesetzgeber dabei seinerseits bei ihrer Normierung der verfassungsrechtlichen Verbürgung einer mit wirklicher Verantwortung ausgestatteten Selbstverwaltung, durch die den Bürgern eine wirksame Teilnahme an den Angelegenheiten des Gemeinwesens ermöglicht wird, Rechnung tragen (BVerfG, Beschl. v. 07.02.1991 - 2 BvL 24/84 - BVerfGE 83, 363 [382]; Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83 u. 2 BvR 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [150]; Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470/90 u.a. - BVerfGE 82, 310 [314]; Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 [238]).

    Das "kommunalrechtliche Demokratiegebot" des Art. 89 LVerf, das auf eine Repräsentation aller gemeindeangehörigen Bürger abzielt, ist bei der organisatorischen Ausgestaltung der Zusammensetzung des Gemeinderats zu berücksichtigen, weil es das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitbestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.10.1994 - 2 BvR 445/91 - BVerfGE 91, 228 [242]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Diese Bestimmungen gestatten den Kommunen gegen Eingriffe durch ein Landesgesetz das Landesverfassungsgericht anzurufen, welches zur Entscheidung darüber berufen ist (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 - LVerfGE 2, 227 [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 - LVerfGE 2, 273 [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 - LVerfGE 2, 323 [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 - LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts; LVerfG, Urt, v. 21.04.2009 - LVG 12/08 u.a. - www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 21).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Das Landesverfassungsgericht schließt sich insoweit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts an, das eine kommunale Verfassungsbeschwerde nur an Art. 28 GG und an Vorschriften des Grundgesetzes überprüft, die das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (st. Rspr. des BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808, 1809, 1810/82 - BVerfGE 71, 25; zuletzt BVerfG, Urt. v. 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04 u. 2 BvR 2434/04 -BVerfGE 119, 331 [356 f.]; Wieland, in Dreier [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, Band III, 2. Aufl. 2008, Art. 93, RdNr. 84).

    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).

  • BVerfG, 04.05.1955 - 1 BvF 1/55

    Saarstatut

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Dies entspricht auch der Bewertung der Entsenderegelung im Saarstatut durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urt. v. 04.05.1955 - 1 BvF 1/55 - BVerfGE 4, 157 [178]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 - LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. des Bundesverfassungsgerichts; LVerfG, Urt, v. 21.04.2009 - LVG 12/08 u.a. - www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 21).
  • StGH Baden-Württemberg, 14.07.1979 - GR 4/78

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen zur unechten Teilortswahl in

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Dies gibt zu verfassungsrechtlichen Bedenken keinen Anlass, da Teilgebietswahlen ihrerseits verfassungsrechtlich umstritten sind (vgl. Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Urt. v. 14.07.1997 - GR 4/78 - ESVGH 29, 160; VGH BW., Urt. v. 27.02.1996 - 1 52570/95 - nach juris).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Zwar ist die Gleichheit aller Staatsbürger bei der Ausübung des Wahlrechts eine der wesentlichen Grundlagen der Staatsordnung und beinhaltet auch die Erfolgschancengleichheit ("one man, one vote"; vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 30.06.2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 [371, 373]).
  • BVerwG, 05.07.1973 - VII B 2.73

    Entsendung von Mitgliedern des Rats einer eingegliederten Gemeinde in den neuen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Alles dies sind sachliche Erwägungen, die sich auch auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte bewegen (BVerwG, Beschl. v. 05.07.1973 - VII B 2.73 - DVBl. 1973, 890 f.).
  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10
    Diese Bestimmungen gestatten den Kommunen gegen Eingriffe durch ein Landesgesetz das Landesverfassungsgericht anzurufen, welches zur Entscheidung darüber berufen ist (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 - LVerfGE 2, 227 [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 - LVerfGE 2, 273 [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 - LVerfGE 2, 323 [334 f.]).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.02.1999 - LVG 8/98
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.1999 - A 1 S 16/99
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.1970 - VerfGH 2/70

    Folgen der Veränderung der tatsächlichen Grundlagen der gemeindlichen

  • VerfG Schleswig-Holstein, 02.02.2024 - LVerfG 4/23

    Fraktionsmindestgrößen und Bürgerbeteiligung

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1994 - 2 BvR 445/91 -, BVerfGE 91, 228, juris Rn. 31 ff.; s. a. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Januar 2011 - LVG 22/10 -, juris Rn. 54 f., 57; VerfG Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2000 - 53/98 u. a. -, juris Rn. 99 f.; Beschlüsse vom 16. Mai 2002 - 40/01 -, juris Rn. 12, und vom 18. November 2004 - 194/03 -, juris Rn. 24 f.; VerfGH Sachsen, Urteil vom 20. Mai 2005 - Vf. 34-VIII-04 -, juris Rn. 122 ff.; offengelassen von VerfG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26. November 2009 - 9/08 -, juris Rn. 81 f., weil die Maßnahme jedenfalls nicht unverhältnismäßig war).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    - LVG 22/10 -, BeckRS 2011, 46631; so auch bezüglich geringfügiger Gebietsänderungen VerfGH NRW, Urteil vom 4. Juli 1970 - 2/70 -, DVBl. 1971, 502 [503]).

    Dabei wird die Festlegung der "Erheblichkeitsschwelle" auf ein Drittel Einwohnerzuwachs für verfassungsrechtlich zulässig erachtet (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. September 2014 - LVG 76/10 -, juris, Rn. 107; Urteil vom 20. Januar 2011 - LVG 22/10 -, BeckRS 2011, 46631).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 12/11

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Klein Schwechten und Schwarzholz gegen

    Die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle, bis zu der auf Neuwahlen verzichtet wird, auf ein Drittel Einwohnerzuwachs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, des Internetauftritts).

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10).

    Da es dem Gesetzgeber nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts gestattet ist, bei der Wahl von Gemeinderäten eine Übergangszeit festzulegen (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, - LVG 22/10 -, RdNr 8 des Internetauftritts), muss dies erst recht für die Wahl des Bürgermeisters gelten, dessen Legitimation durch Wahlen geringeren verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Entsprechend hat das Landesverfassungsgericht bereits in seinem Urteil vom 20.01.2011 (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, Leitsatz 3 des Internetauftritts) entschieden: "Ordnet der Gesetzgeber für den Fall der Eingemeindung kleinerer Gemeinden keine Neuwahlen an, so muss ihm aus dem Blickwinkel des Art. 89 LVerf zugebilligt werden, dass er sich anstelle des bloßen Unterlassens von Neuwahlen für eine Zwischenlösung in Gestalt einer Entsenderegelung entscheidet, mit der er vermeidet, dass sich die neu hinzugekommenen Einwohner im Gemeinderat selbst nicht repräsentiert sehen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle, bis zu der auf Neuwahlen verzichtet wird, auf ein Drittel Einwohnerzuwachs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, LVerfGE 22, 475 [488]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10

    Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Dies hat das Landesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 20.01.2011 (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, Leitsatz 3 des Internetauftritts) entschieden: "Ordnet der Gesetzgeber für den Fall der Eingemeindung kleinerer Gemeinden keine Neuwahlen an, so muss ihm aus dem Blickwinkel des Art. 89 LVerf zugebilligt werden, dass er sich anstelle des bloßen Unterlassens von Neuwahlen für eine Zwischenlösung in Gestalt einer Entsenderegelung entscheidet, mit der er vermeidet, dass sich die neu hinzu-gekommenen Einwohner im Gemeinderat selbst nicht repräsentiert sehen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

    Die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle, bis zu der auf Neuwahlen verzichtet wird, auf ein Drittel Einwohnerzuwachs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2013 - LVG 36/10

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Reinsdorf gegen Regelungen zur

    Diese Entsenderegelung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, RdNr. 8 f. des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Die Festlegung der Erheblichkeitsschwelle, bis zu der auf Neuwahlen verzichtet wird, auf ein Drittel Einwohnerzuwachs ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, LVerfGE 22, 475 [488]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Dieses hat das Landesverfassungsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 20.01.2011 (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 22/10 -, Leitsatz 3 des Internetauftritts) entschieden: "Ordnet der Gesetzgeber für den Fall der Eingemeindung kleinerer Gemeinden keine Neuwahlen an, so muss ihm aus dem Blickwinkel des Art. 89 LVerf zugebilligt werden, dass er sich anstelle des bloßen Unterlassens von Neuwahlen für eine Zwischenlösung in Gestalt einer Entsenderegelung entscheidet, mit der er vermeidet, dass sich die neu hinzugekommenen Einwohner im Gemeinderat selbst nicht repräsentiert sehen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 2/11

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 52/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.03.2013 - LVG 31/10

    Gemeindegebietsreform

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