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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07 (https://dejure.org/2008,16611)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2008 - LVG 7/07 (https://dejure.org/2008,16611)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - LVG 7/07 (https://dejure.org/2008,16611)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit des § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Bildung von Stadt-Umland-Verbänden Halle (Saale) und Magdeburg vom 17.10.2007 (SUG) mit der kommunalen Selbstverwaltung; Vereinbarkeit einer Übertragung der Flächennutzungsplanung auf den Stadt-Umland-Verband mit ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2009, 64
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, S. 107) zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf insoweit deckungsgleichen Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet dieser als eine Garantie der Einrichtung "Kommunale Selbstverwaltung" den Wirkungskreis der Gemeinden in ihrem Kernbereich nur institutionell, nicht ohne weiteres auch individuell.

    Er hat nur zu prüfen, ob diese sich in den verfassungsrechtlich vorgezeichneten Grenzen hält (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 - a.a.O.).

    Diese Pflicht ist Ausfluss der Selbstverwaltungsgarantie wie des Rechtsstaatsgebots (BVerfG, Beschl. v. 23.06.1987, a.a.O., m.w.N).

    Nur unter diesen Einschränkungen kann eine Regelung daraufhin überprüft werden, ob sie das Willkürverbot beachtet und verhältnismäßig ist, insbesondere der Bedeutung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [121 f.]; vgl. auch BVerfGE 86, 90 [109]).

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Diese hat das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung (Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 - BVerfGE 107, 1 [24] m.w.N.) wie folgt angenommen: Auszugehen ist von dem Gedanken, dass bei Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden diesen im Vergleich zu anderen Gemeinden eine Sonderbelastung auferlegt wird.

    Das Landesverfassungsgericht hat zu untersuchen, ob der Gesetzgeber den für seine Maßnahmen erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig ermittelt und dem Gesetz zu Grunde gelegt hat, ob er alle Gemeinwohlgründe sowie die Vor- und Nachteile der gesetzlichen Regelung in die vorzunehmende Abwägung eingestellt hat und ob der gesetzgeberische Eingriff geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sowie frei von willkürlichen Erwägungen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2002, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber hat bei der Ausgestaltung und Formung der Garantie gemeindlicher Selbstverwaltung die grundgesetzliche Entscheidung für eine dezentral organisierte und bürgerschaftlich getragene Verwaltung zu berücksichtigen (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2002, a.a.O.).

    Der Verlust der eigenständigen Aufgabenwahrnehmung der Gemeinde muss durch effektive Mitwirkungsrechte auf der Ebene des Stadt-Umland-Verbands kompensiert werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.11.2002, a.a.O., zum Verlust der gemeindlichen, eigenständigen Aufgabenerfüllung bei den Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Die Entscheidung des Gesetzgebers muss den Rahmen vertretbar ausfüllen, den das Aufgabenverteilungsprinzip nach Art. 87 Abs. 1 LVerf festlegt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127 [154]).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Dazu reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus (BVerfG, Beschl. v. 19.02.1957 - 1 BvR 357/52 - BVerfGE 6, 132 [134]; Beschl. v. 17.02.1970 - 2 BvR 608/69 - BVerfGE 28, 19), dass der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines Grundrechts vorgetragen hat.
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Dazu reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus (BVerfG, Beschl. v. 19.02.1957 - 1 BvR 357/52 - BVerfGE 6, 132 [134]; Beschl. v. 17.02.1970 - 2 BvR 608/69 - BVerfGE 28, 19), dass der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines Grundrechts vorgetragen hat.
  • BVerfG, 28.03.1985 - 2 BvR 280/85

    Verfassungsbeschwerde - Kommunalbeschwerde - Kommunalverfassungsbeschwerde -

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Mit Beschluss vom 28.03.1985 (- 2 BvR 280/96 - DÖV 1987, 343) hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass dann, wenn die angegriffene Vorschrift in einer früheren gesetzlichen Regelung bereits enthalten war, sich aber mangels eigener konkreter inhaltlicher Regelungen zunächst auf überhaupt niemanden auswirkt und ihre Konkretisierung erst durch den späteren Erlass einer anderen Vorschrift erfährt, es für die Fristberechnung nicht auf das In-Kraft-Treten der früheren gesetzlichen Regelung ankommt.
  • BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65

    Pätsch-Fall

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Dazu reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus (BVerfG, Beschl. v. 19.02.1957 - 1 BvR 357/52 - BVerfGE 6, 132 [134]; Beschl. v. 17.02.1970 - 2 BvR 608/69 - BVerfGE 28, 19), dass der Beschwerdeführer hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung eines Grundrechts vorgetragen hat.
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschl. v. 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 102, 296, m.w.N.) weiter voraus, dass der Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in seinen Grundrechten verletzt ist.
  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Nur unter diesen Einschränkungen kann eine Regelung daraufhin überprüft werden, ob sie das Willkürverbot beachtet und verhältnismäßig ist, insbesondere der Bedeutung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie Rechnung trägt (BVerfG, Beschl. v. 23.06.1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 [121 f.]; vgl. auch BVerfGE 86, 90 [109]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.02.1999 - LVG 8/98
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 7/07
    Sie unterliegt nach Art. 87 Abs. 1 LVerf vielmehr einem Gesetzesvorbehalt (vgl. LVerfG, Urt. v. 23.02.1999 - LVG 8/98 - LVerfGE Bd. 10, S. 413 [420]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    Der Verfassungsgerichtshof vermag insoweit der Ansicht des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt nicht zu folgen, wonach sich Gemeinden im Verfahren gegen ihre Eingliederung grundsätzlich nicht mehr gegen in so genannten Grundsätzegesetzen vorab festgelegte Kriterien sowie gegen deren Anwendung wenden könnten, da andernfalls die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde umgangen werden könne (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Oktober 2008 - LVG 7/07 - Urteil vom 21. April 2009 - LVG 12/08 -, BeckRS 2009, 33217; Urteil vom 8. Oktober 2012 - LVG 3/11 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Die unmittelbare, gegenwärtige Betroffenheit ergibt sich jedoch jedenfalls daraus, dass das GemNeuglGrG die Kriterien für eine gemeindliche Neugliederung vorgibt und die im GemNeuglGrG bereits festgelegten Kriterien sowie ihre Anwendung auf die betroffenen Gemeinden in späteren Ausführungsgesetzen von den Beschwerdeführerinnen dann nicht mehr angegriffen werden können, wenn in diesen Ausführungsgesetzen keine inhaltliche Änderung an den Kriterien sowie ihrer Anwendung auf die Gemeinden mehr erfolgt und das GemNeuglGrG dies mithin bereits endgültig geregelt hat (LVerfG, Urt. v. 22.10.2008 - LVG 7/07 - http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 40).

    Insoweit kann auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 22.10.2008 (- LVG 7/07 - http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 35 ff.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127) Bezug genommen werden.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Die unmittelbare, gegenwärtige Betroffenheit ergibt sich jedoch jedenfalls daraus, dass das GemNeuglGrG die Kriterien für eine gemeindliche Neugliederung vorgibt und die im GemNeuglGrG bereits festgelegten Kriterien sowie ihre Anwendung auf die betroffenen Gemeinden in späteren Ausführungsgesetzen von den Beschwerdeführerinnen dann nicht mehr angegriffen werden können, wenn in diesen Ausführungsgesetzen keine inhaltliche Änderung an den Kriterien sowie ihrer Anwendung auf die Gemeinden mehr erfolgt und das GemNeuglGrG dies mithin bereits endgültig geregelt hat (LVerfG, Urt. v. 22.10.2008 - LVG 7/07 - http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 40).

    Insoweit kann auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 22.10.2008 (- LVG 7/07 - http:/lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, RdNr. 35 ff.) und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 - BVerfGE 79, 127) Bezug genommen werden.

    Der Entzug der einzelgemeindlichen Flächennutzungsplanung ist durch überörtliche raumordnerische und landesplanerische Interessen an der Stärkung des Oberzentrums Magdeburg und der Auflösung der Suburbanisierungsproblematik im Stadt-Umland-Bereich der kreisfreien Stadt Magdeburg gerechtfertigt (LVerfG LSA, Urt. v.22.10.2008 ? LVG 7/07).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - LVG 4/15

    Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht angeschlossen hat (LVerfG, Urt. v. 22.10.2008 - LVG 7/07 -, LVerfGE 19, 454 [462 f.]), müssten die Beschwerdeführerinnen hinreichend deutlich die Möglichkeit einer Verletzung vortragen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

    Dem steht weder die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch die frühere Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (Urt. v. 22.10.2008 - LVG 7/07 -, LVerfGE 19, 454 [462]) entgegen.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 16/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Gröbzig, ABI

    Dem steht weder die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch die frühere Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (Urt. v. 22.10.2008 - LVG 7/07 -, LVerfGE 19, 454 [462]) entgegen.
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