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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10 (https://dejure.org/2014,59566)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.05.2014 - LVG 75/10 (https://dejure.org/2014,59566)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - LVG 75/10 (https://dejure.org/2014,59566)
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  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, LVerfGE 20, 404, [421 ff.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurteilung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., 423 ff., m.w.N.).

    Abgesehen davon hat das Landesverfassungsgericht die den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen des GemNeuglGrG zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. ausführlich zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., 418 ff.).

    Die Einschätzung des Gesetzgebers, dass sich aus einer geringen Einwohnerzahl typisierend Rückschlüsse auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Gemeinden ergeben, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O., [438]).

    Das Landesverfassungsgericht hat diese den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Gemeinwohlanforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009, a.a.O. [418 ff.]).

    Das Landesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 21.04.2009 (a.a.O. [442]) es als zulässig angesehen, dass der Gesetzgeber von dem Prinzip, Einheitsgemeinden aus bestehenden Verwaltungsgemeinschaften zu bilden, bei sog. Kragenverwaltungsgemeinschaften abgewichen ist.

    Dass der Gesetzgeber bei der Zuordnung von Gemeinden, die einer Kragenverwaltungsgemeinschaft angehört haben, in besonderer Weise auf raumordnerische Gesichtpunkte abstellen darf, hat das Landesverfassungsgericht bereits im Urteil vom 21.04.2009 (a.a.O.) entschieden.

  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 18.06

    Voraussetzungen für die Erfüllung einer ortsüblichen Bekanntmachung bei einer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Vielmehr gehört es zu den Obliegenheiten eines jeden Bürgers, ihn betreffende ortsübliche Bekanntmachungen zur Kenntnis zu nehmen; dazu muss er sich über die Art und Weise der in seinem Gemeindegebiet geltenden ortsüblichen Bekanntmachungen informieren und die Möglichkeit der Kenntnisnahme solcher Bekanntmachungen sicherstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007 - 9 B 18/06 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 187, S. 16, m.w.N.).

    Deswegen ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die ortsübliche Bekanntmachung einer Gemeinde in Form eines (einzigen) Aushangs erfolgt (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung wurde die Grenze für die Zulässigkeit einer Bekanntmachung durch Anschlag bzw. Aushang teilweise bei einer Einwohnerzahl von 35.000 gezogen (vgl. OVG NW, Urt. v. 11.09.2008 - 7 D 64/07.NE -, DVP 2009, 475, m.w.N.) Für die Frage, wann die Grenze überschritten ist, ab der die Möglichkeit der Kenntnisnahme als unverhältnismäßig oder unzumutbar erschwert angesehen werden muss, kommt es allerdings nicht allein auf die Größe einer Gemeinde an; vielmehr hängt es von einer Reihe weiterer Umstände, etwa der räumlichen Ausdehnung und der Siedlungsstruktur einer Gemeinde sowie den in ihr vorhandenen Verkehrsverbindungen und -beziehungen ab, ob und ab welcher Schwelle der Größe der Gemeinde Einfluss auf die Zulässigkeit einzelner Bekanntmachungsformen zukommen kann (BVerwG, Beschl. v. 08.03.2007, a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    werden dürfen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 98 des Internetauftritts m.w.N.).

    langt (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 -, LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 (95 ff.]; Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 - RdNr. 31 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, LVerfGE 20, 404, [421 ff.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Die politischen Mitwirkungsrechte des Einzelnen gehören nicht zu der aus der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie fließenden Organisationshoheit der Gemeinde selbst (LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O. [497 f.]).

    Dass er damit das Verfassungsgebot nicht vollkommen verwirklicht, kann für eine Übergangszeit hingenommen werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011, a.a.O.).

    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemeinderates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urt. v. 27.04.2012 - LVG 51/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts) gibt es kein verfassungsrechtliches Gebot, wonach der Gesetzgeber mit Blick auf laufende fachgerichtliche Verfahren keine Gesetzesänderungen herbeiführen darf.

    Denn hat der Gesetzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 17/10

    Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Zuckerdorf Klein Wanzleben gegen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Sie richtet sich daher nach den Rechtsvorschriften, die sich die mit der Durchführung der Anhörung betraute Verwaltungsgemeinschaft gesetzt hat (LVerfG, Urt. v. 29.05.2013 - LVG 17/10 -, noch nicht veröffentlicht).

    Die Dauer der Aushängefrist ergibt sich hieraus nicht (LVerfG, Urt. v. 29.05.2013 - LVG 17/10).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und ihres Bürgermeisters nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Der dadurch entstehende verfassungsrechtliche Konflikt wurde vom erkennenden Gericht bereits zu Gunsten der Berufsfreiheit grundsätzlich gelöst (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2010 - LVG 27/10 -, RdNr. 4 des lnternetauftritts, m.w.N.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 33/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    Die Beschwerdeführerin ist deshalb im Hinblick auf die Rechte ihrer Gemeinderäte und ihres Bürgermeisters nicht selbst betroffen und deswegen nicht beschwerdebefugt (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.01.2011 - LVG 27/10 -, LVerfGE 22, 491 [498]; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, RdNr. 2 des Internetauftritts).

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht folgt auch kein allgemeiner Anspruch der Gemeinde auf verfassungskonformes Handeln des Gesetzgebers (vgl. LVerfG, Urt. v. 25.04.2007, - LVG 4/06 -, Sondervotum, RdNr. 135 des Internetauftritts; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 33/10 -, a.a.O., RdNr. 2 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 14/05

    Kommunalverfassungsbeschwerden über die Eingemeindung in die Stadt Gommern und

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10
    langt (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 -, LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 (95 ff.]; Urt. v. 13.06.2006 - LVG 14/05 - RdNr. 31 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2007 - 2 K 128/06

    Bekanntmachung einer Veränderungssperre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 7 D 64/07

    Verkündung von Ortsrecht durch Aushang an einer amtlichen Bekanntmachungstafel

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

  • BVerwG, 18.04.1975 - VII C 41.73

    Vereinbarkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Ortsrecht durch Offenlegung mit

  • KG, 08.03.2010 - 2 Ws 40/10

    Prüfung der Reststrafenaussetzung: Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Vorlage

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - LVG 28/10
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.07.2013 - LVG 66/10

    Gemeindegebietsreform

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.06.2011 - LVG 41/10

    Weitere Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 4/06

    Die Bestimmungen der Stadt Köthen zum Kreissitz des neuen Landkreises

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