Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19 (K3)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11388
LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19 (K3) (https://dejure.org/2020,11388)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.02.2020 - LVG 38/19 (K3) (https://dejure.org/2020,11388)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - LVG 38/19 (K3) (https://dejure.org/2020,11388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Verletzung des Anspruch auf rechtliches Gehör und des Willkürverbots durch eine

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19
    Dazu muss die Beschwerdeführerin schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die behauptete fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 (K3) -, Rn. 14, juris; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99 -, unter B. II 1. mit Verweis auf die st. Rspr.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, Rn. 16) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des ihm unterbreiteten Falls aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98, NZM 1999, 212; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 2).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19
    Gleichwohl ist in entsprechender Anwendung des § 114 ZPO i. V. m. § 33 Abs. 2 LVerfGG, § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch für das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn und soweit der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen, so- wie die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Beschl. v. 31.01.1952, 1 BvR 68/51; entsprechend VerfGH Sachsen, Beschl. v. 15.12.2005 - Vf. 56-IV , Rn. 5, juris).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19
    Dazu muss die Beschwerdeführerin schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die behauptete fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 (K3) -, Rn. 14, juris; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99 -, unter B. II 1. mit Verweis auf die st. Rspr.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, Rn. 16) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des ihm unterbreiteten Falls aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98, NZM 1999, 212; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 2).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19

    Urteilsverfassungsbeschwerde

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19
    Dazu muss die Beschwerdeführerin schlüssig darlegen, inwiefern die Entscheidung - über die behauptete fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts hinaus - ganz und gar unverständlich erscheine und das Recht in einer Weise falsch anwende, die jeden Auslegungs- und Bewertungsspielraum überschreitet (LVerfG, Beschl. v. 12.03.2019 - LVG 3/19 (K3) -, Rn. 14, juris; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 17.02.2000 - 39/99 -, unter B. II 1. mit Verweis auf die st. Rspr.), insbesondere, indem sie eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm krass missdeutet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88, Rn. 16) oder sich den Blick auf die konkreten Umstände des ihm unterbreiteten Falls aufgrund eines von vornherein vorgestellten Ergebnisses in unangemessener Weise verstellt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98, NZM 1999, 212; Reich, Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2004, Art. 7 Rn. 2).
  • LG Potsdam, 24.06.2020 - 2 O 407/19

    Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Autokaufverträgen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 38/19
    Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen den ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 17.07.2019, Az. 2 O 407/19, und den diese Entscheidung bestätigenden Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 27.08.2019, 4 W 26/19 (PKH), letzterer der Beschwerdeführerin zugestellt am 04.09.2019.
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 05.09.2022 - LVG 12/22

    Wahlprüfungsbeschwerde, keine Wiedereinsetzung

    Gleichwohl ist in entsprechender Anwendung des § 114 ZPO i. V. m. § 33 Abs. 2 LVerfGG, § 166 Abs. 1 S. 1 VwGO auch für das Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wenn und soweit der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Kosten für einen Rechtsanwalt aufzubringen, sowie die beabsichtigte Beschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint (vgl. zur Verfassungsbeschwerde nach § 2 Nr. 7a LVerfGG: LVerfG, Beschl. v. 25. Februar 2020 - LVG 38/19 (K3) - mit Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 31. Januar 1952, 1 BvR 68/51; entsprechend VerfGH Sachsen, Beschl. v. 15. Dezember 2005 - Vf. 56-IV , Rn. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht