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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10 (https://dejure.org/2012,20813)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.06.2012 - LVG 54/10 (https://dejure.org/2012,20813)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - LVG 54/10 (https://dejure.org/2012,20813)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Weitere Verfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Hat der Gesetzgeber sich an einer sachgerechten und vertretbaren Beurtei¬lung des erreichbaren Materials orientiert, so ist seine Prognose im Hinblick auf Eignung und Erforderlichkeit der Maßnahme, aber auch hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne - abgesehen von Fällen evident fehlsamer Einschätzung - als inhaltlich vertretbar anzusehen (zum Ganzen LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 23 ff. des Inter¬netauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat diese den Rahmen des Reformprozesses bildenden Regelungen zur Verwirklichung der Ziele der landesweiten Gemeindegebietsreform verfassungsrechtlich nicht beanstandet, weil sie auf ihrerseits tragfähige Gemeinwohlgesichtspunkte gestützt sind und den Anforderungen der Art. 2 Abs. 3, 87 LVerf entsprechen (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 14 ff. des Internetauftritts).

    Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Aufgaben sowohl des eigenen als auch des übertragenen Wirkungskreises aller in einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengefassten Gemeinden in einem gemeinsamen Verwaltungsamt oder in der Trägergemeinde erledigt worden sind (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 48 des Internetauftritts).

    Gerade weil der Gesetzgeber bei der Bestimmung eines normativen Leitbildes für eine landesweite Gemeindege¬bietsreform typisieren durfte, d.h. nicht jeder einzelnen Gemeinde oder jeder insgesamt gesehen unbedeutenden Gruppe von Gemeinden Rechnung tragen musste, sind Abweichungen von den von ihm festgelegten Regelgrößen zulässig, wo diese angebracht sind (vgl. LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 46 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers in Rede stehen, hat das Landesverfassungsgericht darauf zu achten, ob diese offensichtlich oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (zum Ganzen: LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 19 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79 f.]; Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 75 des Internetauftritts; ebenso BVerfG, Beschl. v. 27.11.1978 - 2 BvR 165/75 -, BVerfGE 50, 50 [51] zu Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG).

    Denn hat der Ge¬setzgeber - wie hier mit dem GemNeuglGrG - ein Leitbild und einzelne Kriterien für eine das Land insgesamt umfassende Neuordnung festgelegt, ist er - will er nicht gegen das Willkürverbot verstoßen - an die von ihm selbst gefundenen Maßstäbe gebunden (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79] m.w.N.; Urt. v. 10.05.2011 - LVG 24/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts).Ausgehend davon ist auch die von der Beschwerdeführerin angegriffene Zuordnungsentscheidung als am Gemeinwohl orientiert anzusehen.

    Er ist somit nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen daran gehindert, aus sachlichen, grundsätzlich am Leitbild und den Leitlinien der Reform ausgerichteten Erwägungen für einzelne Gemeinden eine Lösung zu finden, die den Rahmen der leitenden Gesichtspunkte verlässt (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LKV 1995, 75 [79]; ThürVerfGH, Urt. v. 18.12.1996 - VerfGH 2/95 und 6/95 -, LVerfGE 5, 391 [422]).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands-und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörper¬schaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

    Zum Inhalt des verfassungsrechtlich gewährleisteten Kernbereichs der kommunalen Selbstverwaltung gehört jedoch, dass Bestands-und Gebietsänderungen von Gemeinden nur aus Gründen des öffentlichen Wohls und nach Anhörung der betroffenen Gebietskörperschaften zulässig sind (BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90 u.a. -, BVerfGE 86, 90 [107] zu dem mit Art. 2 Abs. 3, Art. 87 LVerf inhaltsgleichen Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht II, a.a.O., § 96, RdNr. 115 f.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Das kommunale Selbstverwaltungsrecht aus Art. 2 Abs. 3 und Art. 87 LVerf garantiert Gemeinden, dass ihr Gebietsbestand nur nach vorheriger Anhörung und ausschließlich aus Gründen des Gemeinwohls verändert werden darf und sie nur in diesem Rahmen aufge¬löst werden dürfen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 98 des Internetauftritts m.w.N.).

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (vgl. entsprechend zum BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).

    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (vgl. entsprechend zum BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (vgl. entsprechend zum BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).

    Die Zulässigkeit einer kommunalen Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass die Beschwerdeführerin selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffenen Rechtsnormen in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt ist (vgl. entsprechend zum BVerfGG BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82 u.a. -, BVerfGE 71, 25 [34 ff.]; Beschl. v. 19.11.2002 - 2 BvR 329/97 -, BVerfGE 107, 1 [8]; Magen, in Umbach/Clemens/Dollinger [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91, RdNr. 18).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 43/10

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 80/10
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Wird er auf der Grundlage des § 9 Abs. 4 GebRefAusfG aus der Mitte des in einen Ortschaftsrat überführten oder anschließend aufgelösten Gemeinderats der gesetzlich zugeordneten Gemeinde in den Gemeinderat der aufnehmenden Gemeinde entsandt, nimmt er diese Aufgabe auch als Mitglied des Gemein¬derates der aufgelösten Gemeinde und nicht lediglich - wie die Beschwerdeführerin meint - in seiner Funktion als Leiter der Gemeindeverwaltung (vgl. § 63 Abs. 1 GO LSA) wahr (so bereits LVerfG, Beschl. v. 20.01.2011 - LVG 80/10 -, RdNr. 8 des Internetauftritts; Urteil vom 27.04.2012 - LVG 51/10).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.12.2010 - LVG 36/10
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 36/10 - Urt. v. 31.08.2011 - LVG 43/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2012 - LVG 54/10
    Für die Zwecke der Bestimmung des Zeitpunkts des Inkrafttre¬tens eines Gesetzes bedarf es um der Klarheit und Eindeutigkeit willen aber der Fixierung eines bestimmten Augenblicks, in dem das Gesetzblatt als ausgegeben anzusehen ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.04.1963 - 2 BvL 22/60 -, BVerfGE 16, 6 [18 ff.]; Beschl. v. 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90, 2 BvR 1728/90 -, BVerfGE 87, 48 [60]).
  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 24/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.06.2015 - VGH N 18/14

    Kommunale Gebietsreform: Eingliederung der Verbandsgemeinde Maikammer

    Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit ein nicht unerheblicher, verfassungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zusteht (so auch LVerfG, Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2012 - LVG 54/10 -).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.10.2015 - VGH N 8/14

    Kommunale Gebietsreform betreffend die Verbandsgemeinden Wallhalben und

    Dabei ist allerdings, wie der Verfassungsgerichtshof bereits entschieden hat (Urteil vom 8. Juni 2015 - VGH N 18/14 -, UA S. 59 f.), zu berücksichtigen, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Beurteilung der dauerhaften Leistungsfähigkeit ein nicht unerheblicher, verfassungsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zusteht (so auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26. Juni 2012 - LVG 54/10 -).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - LVG 70/10

    Verfassungsbeschwerden der Gemeinden Sichau, Jeggau und Kassieck gegen

    Demnach ist die Bürgeranhörung entsprechend § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA spätestens zwei Monate vor dem Tag der Durchführung öffentlich bekanntzumachen (LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 54/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Demnach ist die Bürgeranhörung entsprechend § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA spätestens zwei Monate vor dem Tag der Durchführung öffentlich bekanntzumachen (LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 54/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 75/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Fleetmark, SAW

    Demnach ist die Bürgeranhörung entsprechend § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA spätestens zwei Monate vor dem Tag der Durchführung öffentlich bekanntzumachen (LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 54/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - LVG 60/10

    Eingemeindung der Gemeinden Rieder und Bad Suderode sowie der Stadt Gernrode in

    Für die Bürgeranhörung bei Gebietsänderungen gilt die über § 55 S. 1 KWG LSA entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA, sodass eine Frist zur Bekanntmachung der Bürgeranhörung von zwei Monaten vor der Durchführung der Anhörung einzuhalten ist (vgl. LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 54/10 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 23.05.2014 - LVG 78/10

    Gemeindegebietsreform Gemeinde Badel, SAW

    Demnach ist die Bürgeranhörung entsprechend § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA spätestens zwei Monate vor dem Tag der Durchführung öffentlich bekanntzumachen (LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 54/10 -, RdNr. 10 des Internetauftritts).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 58/10

    Gemeindegebietsreform: Mühlanger

    Für die Bürgeranhörung bei Gebietsänderungen gilt die über § 55 S. 1 KWG LSA entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 6 Abs. 2 S. 1 KWG LSA, sodass eine Frist zur Bekanntmachung der Bürgeranhörung von zwei Monaten vor der Durchführung der Anhörung einzuhalten ist (vgl. LVerfG, Urt. v. 26.06.2012 - LVG 54/10, RdNr. 10 des Internetauftritts).
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