Rechtsprechung
   LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,21602
LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06 (https://dejure.org/2006,21602)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28.11.2006 - LVG 1/06 (https://dejure.org/2006,21602)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 28. November 2006 - LVG 1/06 (https://dejure.org/2006,21602)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,21602) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Befugnis des Finanzministers eines Bundeslandes zur Korrektur des Haushaltsplanes; Subsidiarität der Eingriffskompetenz eines Landes-Finanzministers gegenüber derjenigen des Landes-Gesetzgebers bei der Korrektur eines Haushaltsplans; Eingriff in das ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Fraktion der Linkspartei.PDS gegen Finanzminister und Landesregierung erfolgreich

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Organklage der Fraktion der Linkspartei.PDS im Landtag Sachsen-Anhalt wegen Verletzung des Budgetrechts des Landtages

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Organklage der Fraktion der Linkspartei.PDS im Landtag Sachsen-Anhalt wegen Verletung des Budgetrechts des Landtages

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74

    Haushaltsüberschreitung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06
    Als Fraktion ist die Antragstellerin Organteil des Landtages (entsprechend für die übereinstimmende Rechtslage nach Bundesrecht: BVerfG, Urt. v. 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 [28]).

    Da die Rechtslage im Land derjenigen des Bundes gleicht (vgl. dort Art. 110 ff des Grundgesetzes - GG - mit hier Art. 93 ff LVerf), kann auf der Basis der grundlegenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urt. v. 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ff) von einer herausragenden Stellung des Landtages für die Entscheidung über den Haushalt ausgegangen werden (BVerfGE 45, 1 [32]).

    Diese belegen, dass dem Finanzminister keine allgemeine Plankorrekturbefugnis zukommt, sondern nur eine Kompetenz, welche die Grundentscheidung der Verfassung, den Landtag zum Herren des Budgets zu machen, nicht beeinträchtigt (vgl. zum rechtsähnlichen Art. 112 GG: BVerfGE 45, 1 [34]).

    Damit muss die nur "subsidiäre" Befugnis (vgl. BVerfGE 45, 1 [37]) des Finanzministers überall dort zurücktreten, wo dem Gesetzgeber auf der Grundlage des Art. 93 LSA-Verf im Weg eines regulären Haushalts (§ 11 ff der Landeshaushaltsordnung vom 30.04.1991 [LSA-GVBl., S. 35], zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.04.2004 [LSA-GVBl., S. 246] - LSA-LHO -), eines Ergänzungshaushalts (§ 32 LSA-LHO) oder eines Nachtragshaushalts (§ 33 LSA-LHO) dessen grundsätzliches Entscheidungsrecht einzuräumen ist (vgl. dazu BVerfGE 45, 1 [34]).

    Darüber hinaus folgt aus dem Grundsatz der Rücksichtnahme auf die Rechte anderer Verfassungsorgane (vgl. dazu BVerfGE 45, 1 [39]; vgl. ferner zu diesem Grundsatz: Lorz, Interorganrespekt im Verfassungsrecht, 2001, S. 139 ff) eine besondere Prüfungs- und Konsultationspflicht vor und bei Wahrnehmung des Notbewilligungsrechts nach Art. 95 LVerf. Die Prüfungspflicht geht dahin, ob nicht nach der Sachlage im Einzelfall eine Bewilligung durch den Gesetzgeber möglich ist.

    Es ist Sache des Haushaltsgesetzgebers zu entscheiden, ob er bei Fällen unterhalb einer bestimmten Größenordnung, die eine gesonderte Haushaltsvorlage ernsthaft inpraktikabel erscheinen lässt, den Finanzminister allgemein von dieser verfassungsrechtlichen Kommunikations- und Konsultationspflicht freistellt (vgl. dazu: BVerfGE 45, 1 [39]).

    Diese Tatbestandsmerkmale enthalten als objektivierbare Maßstäbe eine Kompetenzregelung (vgl. dazu: BVerfGE 45, 1 [39]).

    "Unvorhergesehen" ist jeder Bedarf, der tatsächlich, gleich aus welchen Gründen, vom Finanzminister oder der Regierung bei der Aufstellung des Haushaltsplans oder vom Gesetzgeber bei dessen Beratung und Feststellung nicht vorhergesehen wurde oder dessen gesteigerte Dringlichkeit, die es durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (BVerfGE 45, 1 [35]).

    Ein Bedarf, der dem Finanzminister bekannt gemacht, von ihm aber abgelehnt worden ist, kann nicht mehr als unvorhergesehen gelten; Gleiches gilt, wenn Anforderungen von der Landesregierung nicht in den Haushaltsentwurf aufgenommen oder im Gesetzgebungsverfahren gestrichen worden sind (vgl. BVerfGE 45, 1 [36]).

    Die Landesregierung steht dem Landtag im Haushaltswesen als das bestimmende Organ der Exekutive gegenüber (vgl. zum Bundesrecht insoweit: BVerfGE 45, 1 [46 f]), indem es allein ihr obliegt, den Haushaltsentwurf einzubringen (Art. 93 Abs. 3 LVerf), sie zum Haushaltsvorgriff ermächtigt ist (Art. 94 Abs. 1 LVerf) und dann auch Kredite aufnehmen darf (Art. 94 Abs. 2 LVerf), sie verlangen kann, dass die Beratung und Beschlussfassung über ein Gesetz ausgesetzt wird, das Mehrausgaben oder Mindereinnahmen zur Folge hat (Art. 96 Abs. 2 LVerf) und dass sie insgesamt für die ordnungsgemäße Rechnungslegung haftet (Art. 97 LVerf).

    Die Regelung des Art. 95 Abs. 1 S. 2 LSA-Verf kann nicht isoliert gesehen werden, sondern ist eine Sonderkompetenz, welche in die Kompetenz der Landesregierung eingebunden ist (vgl. insoweit zum Bundesrecht: BVerfGE 45, 1 [47]).

    Die Sonderbefugnis des Finanzministers kann insbesondere die Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten aus Art. 68 Abs. 1 LSA-Verf nicht verdrängen (vgl. insoweit zu Art. 65; 112 GG: BVerfGE 45, 1 [47]).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verletzung des Budgetrechts des Landtages durch die Landesregierung dann ausscheidet, wenn der Finanzminister ohne deren Kenntnis überplanmäßige Ausgaben nach Art. 95 LSA-Verf bewilligt (einschränkend: VfGH RP, Urt. v. 26.05.1997 - VGH O 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 [2, 4]; VfGH NW, Urt. v. 28.01.1992 - VerfGH 1/91 -, NVwZ 1992, 470 [472]; weitergehend: BVerfGE 45, 1 [49]: Es genügt, dass sie von der Bewilligung hätte Kenntnis nehmen müssen); denn im vorliegenden Fall hatte die Landesregierung die bevorstehende Bewilligung des Finanzministers gekannt und diese veranlasst.

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 26.05.1997 - VGH O 11/96

    Überplanmäßige Ausgabe

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verletzung des Budgetrechts des Landtages durch die Landesregierung dann ausscheidet, wenn der Finanzminister ohne deren Kenntnis überplanmäßige Ausgaben nach Art. 95 LSA-Verf bewilligt (einschränkend: VfGH RP, Urt. v. 26.05.1997 - VGH O 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 [2, 4]; VfGH NW, Urt. v. 28.01.1992 - VerfGH 1/91 -, NVwZ 1992, 470 [472]; weitergehend: BVerfGE 45, 1 [49]: Es genügt, dass sie von der Bewilligung hätte Kenntnis nehmen müssen); denn im vorliegenden Fall hatte die Landesregierung die bevorstehende Bewilligung des Finanzministers gekannt und diese veranlasst.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - VerfGH 1/91

    Haushaltsrechtliche Befugnisse: überplanmäßige Ausgaben - globaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06
    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine Verletzung des Budgetrechts des Landtages durch die Landesregierung dann ausscheidet, wenn der Finanzminister ohne deren Kenntnis überplanmäßige Ausgaben nach Art. 95 LSA-Verf bewilligt (einschränkend: VfGH RP, Urt. v. 26.05.1997 - VGH O 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 [2, 4]; VfGH NW, Urt. v. 28.01.1992 - VerfGH 1/91 -, NVwZ 1992, 470 [472]; weitergehend: BVerfGE 45, 1 [49]: Es genügt, dass sie von der Bewilligung hätte Kenntnis nehmen müssen); denn im vorliegenden Fall hatte die Landesregierung die bevorstehende Bewilligung des Finanzministers gekannt und diese veranlasst.
  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01

    Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - LVG 1/06
    Sie hat zudem in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich erklärt, das Verfahren fortführen zu wollen (ebenso BerlVfGH, Beschl. v. 21.03.2003 - VerfGH 06/01 -, NVwZ-RR 2003, 537 [538]; Wernsmann, Die Diskontinuität des Parlaments im verfassungsgerichtlichen Organstreit, Jura 2000, 344 [346 f]).
  • StGH Baden-Württemberg, 06.10.2011 - GR 2/11

    Organstreitverfahren aus Anlass des Erwerbs von Aktien der EnBW AG

    Andernfalls wäre im Übrigen eine am Ende der Legislaturperiode begangene Rechtsverletzung faktisch einer Klärung durch den Staatsgerichtshof entzogen, so dass die Auslegung auch schon aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes geboten erscheint (vgl. hierzu auch LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -).

    b) Angesichts der mit dem Gebrauch dieser Notkompetenz verbundenen Durchbrechung des parlamentarischen Budgetrechts sind an das Vorliegen der in Art. 81 Satz 2 LV statuierten Voraussetzungen strenge Maßstäbe anzulegen, die voller verfassungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegen (vgl. bereits StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 - ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

    Unvorhergesehen ist ein Ausgabenbedarf folglich nur dann, wenn er bis zum Abschluss der parlamentarischen Haushaltsberatungen von den hierfür maßgeblichen Organen - nämlich Regierung, Finanzminister und insbesondere Landtag (vgl. hierzu Heun, Staatshaushalt und Staatsleitung, 1989, S. 477) - entweder überhaupt nicht gesehen wurde oder wenn dessen gesteigerte Dringlichkeit, die er durch eine Veränderung der Sachlage inzwischen gewonnen hat, nicht vorhergesehen worden ist (vgl. StGH, Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 -, VBlBW 2008, 56 ; hierzu auch BVerfG, Urteil vom 25.05.1977 - 2 BvE 1/74 -, BVerfGE 45, 1 ; LVerfG LSA, Urteil vom 28.11.2006 - LVG 1/06 -, ; Rh.-Pf. VerfGH, Entscheidung vom 26.05.1997 - VGH 0 11/96 -, NVwZ-RR 1998, 1 ; NW VerfGH, Urteil vom 03.05.1994 - VerfGH 19/92 -, NVwZ 1995, 162 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht