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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14 (https://dejure.org/2015,15852)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30.06.2015 - LVG 3/14 (https://dejure.org/2015,15852)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 (https://dejure.org/2015,15852)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise begründet

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wassergesetzes teilweise begründet

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Gewässerunterhaltung: Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt teilweise verfassungswidrig

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungs- und Verkündungstermine am 30. Juni 2015

Sonstiges (2)

  • sachsen-anhalt.de (Terminmitteilung, 08.05.2015)

    Verhandlungstermin des Landesverfassungsgerichts am 12. Mai 2015

  • sachsen-anhalt.de (Terminmitteilung, 08.05.2015)

    Verhandlungstermin am 12. Mai 2015

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - LVG 7/03

    Erstes Investitionserleichterungsgesetz vom August 2002 in Bezug auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Was das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 14.09.2004 (LVG 7/03) bei einer höheren Umlagebelastung von Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften als mögliche unmittelbare Betroffenheit angesehen habe, müsse auch im vorliegenden Fall der Erhöhung der Umlagelast auf die Verbandsmitglieder eines Unterhaltungsverbandes gelten.

    Anderes ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 14.09.2004 (LVG 7/03), die eine gesetzliche Aufgabenübertragung auf Verwaltungsgemeinschaften, die selbst keine kommunalen Gebietskörperschaften seien und daher nicht in eigenen kommunalverfassungsrechtlichen Rechten berührt sein können, zum Gegenstand gehabt habe.

    Die Beschwerdeführerinnen können sich zur Begründung ihre eigenen Betroffenheit nicht auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts vom 14.09.2004 (LVG 7/03 - LVerfGE 15, 359) stützen.

    Soweit es durch die Aufgabenzuweisung zu einer Mehrbelastung der gemeindlichen Haushalte kommt, muss zudem gemäß Satz 3 eine angemessene Ausgleichsregelung getroffen werden (vgl. dazu LVerfG, Urt. v. 14.09.2004, a.a.O., [S. 373], m.w.N.).

    Ein Ausschluss der Verwaltungskosten aus dem Kostendeckungsprinzip hätte zur Folge, dass weite Aufgabenbereiche von der Regelungs- und Ausgleichspflicht ausgenommen wären und die kommunalen Haushalte insoweit entgegen dem Rechtsgedanken des Konnexitätsprinzips einseitig belastet werden könnten (LVerfG Urt. v. 14.09.2004, a.a.O, [S. 375]).

    LVerfG, Urt. v. 14.09.2004, a.a.O., [S. 374]).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 1.07

    Wasserwirtschaft; Gewässerunterhaltung; Gewässerunterhaltungsbeitrag; Umlage;

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Dieser soll die Selbstfinanzierung des Zwangsverbandes gewährleisten und beruht auf dem Gedanken des Ausgleichs der bestimmungsgemäßen Aufwendungen durch eine Umlage auf die Mitgliedsgemeinden (so BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - BVerwG 9 C 1.07 [BVerwG 10 C 11.05] -, NVwZ 2008, 314 [316], RdNr. 29).

    Dabei liegt diesem Vorteilsbegriff das weite Verständnis zugrunde, das in § 8 WVG Ausdruck findet (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a.a.O., [S. 317], RdNr. 33 f., m.w.N.).

    Ob durch Grundstücke verursachte Lasten für die Gemeinden als Rechtfertigung für die Grundsteuer angeführt werden können, ist wachsenden Zweifeln ausgesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007, a.a.O., [S. 317], RdNr. 36 m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2012 - 2 L 55/11

    Gewässerunterhaltungsbeitrag; Zuständigkeit der Verbandsgemeinde; übertragener

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Soweit die Gemeinden gemäß § 54 Abs. 3 WG LSA Mitglieder im Unterhaltungsverband sind, nehmen sie diese Aufgabe nur stellvertretend für die Grundstückseigentümer in den Unterhaltungsverbänden, nicht aber im Hinblick auf die eigenen Selbstverwaltungsaufgaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wahr (so auch OVG LSA Urt. v. 25.04.2012 - 2 L 55/11 -, JMBl. LSA 2012, 129 [131]).

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Aufgabe der vermittelnden Beitragserhebung nach § 56 Abs. 1 i.V.m. §§ 54 Abs. 3 S. 1, 55 Abs. 3, Abs. 4 S. 3, 64 Abs. 1 S. WG LSA um eine staatliche Aufgabe (so OVG LSA Urt. v. 25.04.2012, a.a.O.) oder - wie die Landesregierung meint - um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung in eigener Verantwortung handelt.

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    In seiner Entscheidung vom 29. Juli 1959 zum Großen Erftverband (BVerfG, Urt. v. 29.07.1959 - BvR 394/58 -, BVerfGE 10, 89) hat das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Zulässigkeit dieser Organisationsform aus dem Blickwinkel der Grundrechte der privaten Grundrechtseigentümer geklärt und bejaht (zu Einzelheiten Kluth, [Funktionale Selbstverwaltung], 1997, S. 276).

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtstradition mit den Worten gewürdigt, dass sich die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben durch öffentlich-rechtliche Verbände bewährt habe und für die Betroffenen damit der Vorteil verbunden sei, dass sie unmittelbar gestaltend an der Erfüllung der sie besonders berührenden Aufgaben mitwirken und ihren Einfluss schon im Stadium der Willensbildung des Verbandes geltend machen könnten (BVerfGE 10, 89 ï?104ï).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Nur so wird die Warn- und Schutzfunktion der Regelung umgesetzt (vgl. auch LVerfG, Urt. v. 13.07.2000 - LVG 20/97 -, LVerfGE 11, 429 [448]).
  • StGH Hessen, 21.05.2013 - P.St. 2361

    1. Die Gemeinden haben einen aus dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    42, Stand: 09/2011; Hess. StGH, Urt. v. 21.05.2013 - P.St.2361 -, LVerfGE 24, [277]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10

    Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Eine zu einem Mehrbelastungsausgleich verpflichtende Aufgabendifferenz und damit eine neue Aufgabe liegt aber auch vor, wenn für staatliche Aufgaben oder für pflichtige Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbindliche Standards festgelegt werden oder eine bereits durch Gesetz übertragene Aufgabe durch ein weiteres Gesetz neu ausgeformt wird und dadurch eine neue finanzielle Belastung entsteht (LVerfG, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, LVerfGE.23, 341).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.09.2006 - LVG 18/05

    Kommunalverfassungsbeschwerde mehrerer Gemeinden gegen § 105 Abs. 1 a WG LSA

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Entscheidend ist indes, dass der Landesgesetzgeber in § 54 Abs. 1 i.V.m. § 55 WG LSA (früher nach §§ 104, 105 WG LSA a. F.) die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung den Unterhaltungsverbänden als rechtlich selbständigen und eigenständig demokratisch legitimierten Verwaltungsträgern zugewiesen und damit jedenfalls zugleich dem gemeindlichen örtlichen Wirkungskreis vollständig entzogen hat (vgl. LVerfG, Urt. v. 12.09.2006 - LVG 18/05 -, LVerfGE 17, 482 [490 ff.], zur Rechtslage zum Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Neubekanntmachung vom 12.04.2006 [GVBl. S. 248]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Entscheidend ist, dass im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Haushalte keine Mehrbelastung entsteht (vgl. LVerfG, Urt. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 [356 f.]; Urt. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [405]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.09.1998 - LVG 4/96

    Voraussetzungen für die Übertragung staatlicher Aufgaben und Pflichtaufgaben zur

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2015 - LVG 3/14
    Entscheidend ist, dass im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Haushalte keine Mehrbelastung entsteht (vgl. LVerfG, Urt. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 [356 f.]; Urt. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390 [405]).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

  • VG Halle, 29.04.2020 - 8 A 334/18
    § 56a WG LSA überträgt schließlich nicht die Aufgabe der Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung auf die Unterhaltungsverbände (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 30. Juni 2015, LVG 3/14 - juris Rn. 82).

    Die vermittelnde Veranlagung kann als "Aufgabe" verstanden werden, bei deren Übertragung der Landesgesetzgeber gemäß § 87 Abs. 3 Satz 3 VerfLSA einen angemessenen Ausgleich im Fall der finanziellen Mehrbelastung zu schaffen hat (LVerfG LSA, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 - juris Rdnr. 87).

    Die Gemeinde auf eine rechtlich umstrittene oder gar rechtswidrige Refinanzierungsmöglichkeit zu verweisen, ist indes mit Artikel 87 Abs. 3 LVerwLSA nicht vereinbar (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 - juris, Rdnr. 106).

    Die Neuregelung des § 56a WG LSA bestimmt vielmehr lediglich, dass der örtlich zuständige Unterhaltungsverband dem Land die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung, soweit die Kosten dem jeweiligen Verband zuzuordnen sind, zu erstatten hat (vgl. LVerfG LSA, Urteil vom 30. Juni 2015, LVG 3/14, juris, Rdnr. 82).

    Das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt führt in seinem Urteil vom 30. Juni 2015 (- LVG 3/14 - juris, Rn. 106) im Hinblick auf die Umlage nach § 55 Abs. 3 WG LSA in der hier maßgeblichen, ab dem 01. Januar 2015 geltenden Fassung, aus:.

    Denn durch die in § 56 a WG LSA getroffene Regelung, wonach die Unterhaltungsverbände dem Land die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung erstatten, wird den Unterhaltungsverbänden - wie das Landesverfassungsgericht im Urteil vom 30. Juni 2015 (- LVG 3/14 - juris, Rdnr. 82) zutreffend ausführt - die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung nicht übertragen, sondern lediglich eine eigenständige Kostenerstattungspflicht begründet.

    Vorliegend hat das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seiner Entscheidung vom 30. Juni 2015 (- LVG 3/14 -, juris Rdnr. 99) zwar ausgeführt,.

    Der Tenor der hier maßgeblichen Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 - lautet:.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15

    Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999

    (1) Eine Mehrbelastung im Sinne des Art. 97 Abs. 3 Satz 3 LV liegt (erst) vor, wenn bei den Kommunen aufgrund der ursächlich auf die Aufgabenzuweisung zurückzuführenden Kosten trotz der nach Art. 97 Abs. 3 Satz 2 LV zu treffenden Kostendeckungsregelung eine höhere finanzielle Belastung verbleibt, die zu einer Verringerung des den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten zur Verfügung stehenden finanziellen Spielraums führen würde (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3, 14; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, LVerfGE 26, 271, 295 f; Ammermann, Das Konnexitätsprinzip im kommunalen Finanzverfassungsrecht, 2007, S. 126; Hermes, Maßstab und Grenzen der Übertragung staatlicher Aufgaben auf Gemeinden und Landkreise, 2007, S. 188; Schoch, FS v. Arnim, 2004, S. 411, 421 ff.; Schoch, DVBl 2016, 1007, 1010; Kluth, LKV 2009, 337, 341; Kaplonek, SächsVBl 2007, 277, 281; Lange, DÖV 2014, 793, 794; Schwarz, NWVBl 2013, 81, 89 f).

    Das erfordert, dass sich der Gesetzgeber bei der Übertragung die Frage der Deckung der den Kommunen aus der Aufgabenwahrnehmung erwachsenden Verwaltungs- und Sachkosten stellt und hierzu für die Kommunen erkennbar und nachprüfbar die nötigen Bestimmungen trifft (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3, 14; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, LVerfGE 26, 271, 295 f).

    Hinsichtlich des Ergebnisses der Kostendeckung folgt allerdings aus dem Charakter des strikten Konnexitätsprinzips, wie es in Art. 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 LV normiert wurde, die Maßgabe, dass die Auswirkungen der Aufgabenüberbürdung in finanzieller Hinsicht zu neutralisieren sind und daher im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Haushalte keine Mehrbelastung aus der Wahrnehmung der übertragenen Aufgabe verbleibt, sondern eine solche finanziell auszugleichen ist (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3, 14; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, LVerfGE 26, 271, 295 f).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.02.2020 - 2 L 35/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

    Sie beruht auf einem Urteil des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2015, mit dem das Gericht Art. 2 Nr. 17 (betrifft § 56 Abs. 1 WG LSA) des Gesetzes zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften vom 21. März 2013 (GVBl. S 116) für unvereinbar mit Art. 87 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt erklärt hat, soweit er hinsichtlich der Verwaltungskosten keine Kostendeckungsregelung für die Aufgabe der vermittelnden Veranlagung enthielt (LVerfG LSA, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 juris).

    Allerdings hat das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung, mit der es das Fehlen einer Kostendeckungsregelung hinsichtlich der bei der Erhebung der Umlage entstehenden Verwaltungskosten beanstandet hat, ausgeführt, dass Gemeinden durch § 99 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KVG LSA verpflichtet seien, Entgelte zu erheben (Urteil vom 30. Juni 2015, a.a.O. Rn. 106).

    Auch § 99 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 KVG LSA, auf den das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2015 (a.a.O.) Bezug nimmt, bezweckt nicht den Schutz der Schuldner der dort genannten Entgelte.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.08.2021 - LVG 15/20

    Kostenerstattung für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung

    Auch das Landesverfassungsgericht (Urt. v. 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106) gehe davon aus, dass die Umlage einen Vorteil der Grundstückseigentümer voraussetzt.

    Denn durch die in § 56a WG LSA getroffene Regelung, wonach die Unterhaltungsverbände dem Land die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung erstatten, werde den Unterhaltungsverbänden - wie das Landesverfassungsgericht zutreffend ausführe (Urt. v. 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 82) - die Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung nicht übertragen, sondern lediglich eine eigenständige Kostenerstattungspflicht begründet.

    (BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33-35; dem folgend LVerfG, Urt. vom 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2010 - VfGBbg 18/10 -, unter B. II. 1.; ferner OVG LSA, Urt. v. 24.03.2015 - 2 L 44/13 -, Rn. 40; in ausdrücklicher Abweichung vom Vorlagebeschluss des VG Halle auch VG Magdeburg, Urt. v. 26.11.2020 - 9 A 334/19, Rn. 57, 60 f. [juris] mit weiterem Verweis auf OVG LSA, Urt. v. 15.04.2005 - 1 L 314/04; aus der Kommentarliteratur Spieth, in: BeckOK Umweltrecht, hg.

    Dieser Teil der Verbandsbeiträge gehört nicht zu den Verbandslasten für die funktionale Selbstverwaltung der Unterhaltungsverbände, sondern ist Gegenstand einer diesen und den Mitgliedsgemeinden durch das Land übertragenen Aufgabe, nämlich der Erhebung und Weiterleitung der Beteiligung der Grundstückseigentümer an den Kosten der Unterhaltung der Gewässer erster Ordnung durch das Land (LVerfG, Urt. vom 30.06.2015 - LVG 3/14 -, Rn. 87: "vermittelnde Veranlagung", Rn. 90: "vermittelnde Beitragserhebung").

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18

    Kommunale Verfassungsbeschwerden

    Das Landesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 30.06.2015 (LVG 3/14) postuliert, dass der Kostendeckungsregelung zunächst eine Ermittlung der anfallenden Ausgaben vorauszugehen habe, dass dabei die Kosten nachvollziehbar zu ermitteln seien und es für die Kommunen sichtbar zu machen sei, in welcher Höhe sie an der Deckung der Kosten beteiligt würden.

    Ob eine neue Aufgabe übertragen wurde, ist durch einen Vergleich der Rechtslage vor und nach der Übertragung durch Bildung einer Aufgabendifferenz festzustellen (LVerfG, Urteil vom 30.06.2015 - LVG 3/14, juris, Rn. 91).

  • VG Frankfurt/Oder, 28.01.2021 - 4 K 1530/15
    Dieser ist jedenfalls darin zu sehen, dass den Eigentümern der Flächen, die im Verbandsgebiet der Grundsteuer unterliegen, eine an sich ihnen selbst aufzuerlegende Unterhaltungspflicht abgenommen wird, wenn die Gemeinde Mitglied des Unterhaltungsverbandes ist (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 33, juris; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106, juris).

    In der Rechtsprechung wird angezweifelt, ob durch Grundstücke verursachte Lasten für die Gemeinde als Rechtfertigung für die Grundsteuer angeführt werden können (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 1/07 -, Rn. 36, juris; Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, Rn. 106, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 1.19

    Selbstverwaltungsrecht eines brandenburgischen Zweckverbands; Anfechtung eines

    Nicht anders als Art. 28 Abs. 2 GG kann dieses Selbstverwaltungsrecht - selbst wenn man es als von der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Mitgliedsgemeinden abgeleitet betrachtete (vgl. VerfG Dessau, Urteil vom 30. Juli 2015 - LVG 3/14 - juris Rn. 69; VerfGH Weimar, Urteil vom 23. April 2009 - 32/05 - juris Rn. 105) - nicht mehr als eine Kompetenzverteilungsgarantie im gewissermaßen innerstaatlichen Verhältnis der kommunalen Verbände zu ihrem Land oder zum Bund darstellen; es betrifft aber nicht das Außenverhältnis der kommunalen Verbände zu den Bürgern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2013 - 8 B 6.13 - juris Rn. 6).
  • VG Cottbus, 24.11.2022 - 1 K 569/16
    Die Zulässigkeit der "Grundsteuerlösung" schließlich habe bereits das Verfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 30. Juli 2015 - LVG 3/14) in Frage gestellt und es sei mit Art. 97 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg (VerfBbg) unvereinbar, die Gemeinde auf eine rechtlich umstrittene Refinanzierung zu verweisen.

    2.3.7 Die auf die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 30. Juni 2015 (LVG 3/14 -, juris) bezogene Argumentation des Klägers, es sei mit dem Konnexitätsprinzip des Art. 97 Abs. 3 VerfBbg unvereinbar, die Gemeinde auf eine rechtlich umstrittene Refinanzierung zu verweisen, greift ebenfalls nicht durch.

  • VG Magdeburg, 20.02.2019 - 9 A 229/18

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen - "Grundsteuer A"

    Ungeachtet dessen, ob diese Vorschrift überhaupt geeignet ist, die Rechte der Klägerin zu schützen, ist mit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12.05.2015 (LVG 3/14) geklärt, dass die Beklagte verpflichtet ist, Umlagen zu erheben.

    Zu Recht erklärt § 2 Abs. 1 US 2017 auch die der Gemeinde bei der Umlage der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten zum Gegenstand der Abgabe (Umlage); dies ist seit der ab dem 01.01.2016 geltenden Rechtslage, die durch die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 12.05.2015 (LVG 3/14) veranlasst ist, rechtlich zulässig.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2019 - 3 A 4.19

    Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer eines abgabenrechtlichen

    Nicht anders als Art. 28 Abs. 2 GG kann dieses Selbstverwaltungsrecht - selbst wenn man es als von der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie der Mitgliedsgemeinden abgeleitet betrachtete (vgl. VerfG Dessau, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 - juris Rn. 69; VerfGH Weimar, Urteil vom 23. April 2009 - 32/05 - juris Rn. 105) - nicht mehr als eine Kompetenzverteilungsgarantie im gewissermaßen innerstaatlichen Verhältnis der kommunalen Verbände zu ihrem Land oder zum Bund darstellen; es betrifft aber nicht das Außenverhältnis der kommunalen Verbände zu den Bürgern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. November 2013 - 8 B 6.13 - juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2022 - 2 L 14/20

    Umlage von Gewässerunterhaltungsbeiträgen

  • VG Magdeburg, 26.11.2020 - 9 A 334/19

    Gewässerunterhaltungsumlage

  • VG Magdeburg, 12.04.2022 - 9 A 223/20

    Umlage von Beiträgen zur Gewässerunterhaltung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.01.2023 - LVG 6/22

    Zensusausführungsgesetz, Mehrbelastungsausgleich, Konnexitätsprinzip

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.02.2023 - 4 L 2/23

    Hinreichende Bestimmtheit des Verbandsgebietes eines

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.10.2022 - LVG 47/21

    Zweckbindung nach Personenzusammenschlussauflösungsgesetz verfassungsgemäß,

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2016 - 5 K 23/13

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

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