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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10 (https://dejure.org/2011,22357)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31.08.2011 - LVG 48/10 (https://dejure.org/2011,22357)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 31. August 2011 - LVG 48/10 (https://dejure.org/2011,22357)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Etappensieg aus formalen Gründen

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Eingemeindung der Gemeinde Schopsdorf in die Stadt Möckern verfassungswidrig

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 12/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Nach Art. 90 S. 2 LVerf setzt eine Gebietsänderung von Gemeinden eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und deren Einwohner voraus, zu der das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

    Das Verfassungsgericht hat bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit daher nicht zu prüfen, ob eine andere als die vom Gesetzgeber gewählte Lösung besser oder zweckmäßiger gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 des Internetauftritts m.w.N.).

    Das Landesverfassungsgericht hat es bereits in seiner Entscheidung zum Ersten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform als aus verfassungsrechtlicher Sicht unbedenklich eingestuft, dass der Gesetzgeber als Indiz für die Leistungsfähigkeit der Gemeinde typisierend Rückgriff auf deren Einwohnerzahl nimmt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 ff. des Internetauftritts).

    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -, RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungsgemäß bestätigt.

    Im Übrigen hat das Landesverfassungsgericht diese Regelungen bereits als verfassungsgemäß bestätigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 33 des Internetauftritts).

    Die Forderung nach der Erstellung einer solchen umfassenden Schaden-Nutzen-Bilanz ist nicht gerechtfertigt (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Abgesehen davon, dass solche Untersuchungen wissenschaftlich profund erst einige Zeit nach Umsetzung einer Reform durchgeführt werden können, liegt es in seinem Gestaltungsermessen, inwieweit er in seine verfassungs- und kommunalpolitischen Ziele Umstände einbezieht, die sich einer quantitativen Betrachtungsweise weitgehend entziehen (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 38 des Internetauftritts m. w. N.).

    Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit ist es nicht Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung, ob der Gesetzgeber eine andere Neugliederungsentscheidung hätte treffen können und ob eine andere Lösung besser, zweckmäßiger oder schonender gewesen wäre (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 25 ff. des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Nach Art. 90 S. 2 LVerf setzt eine Gebietsänderung von Gemeinden eine Anhörung der betroffenen Gemeinden und deren Einwohner voraus, zu der das Nähere ein Gesetz regelt (vgl. dazu, LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 11 ff. des Internetauftritts; LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, RdNr. 248 des Internetauftritts).

    Nach § 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - LVG 6/06

    Möglichkeit der Klage gegen die Auswahlentscheidung über die künftige Kreisstadt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Bei der Anhörungspflicht des Art. 90 LVerf handelt es sich um eine Sonderregelung für die Gebietsreformen, die der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Problematik Rechnung trägt (LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 12 des Internetauftritts).

    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Das Landesverfassungsgericht ist zur Entscheidung über die kommunale Verfassungsbeschwerde berufen (vgl. dazu im Einzelnen und mit weiteren Nachweisen: LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227, [245 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 273, [289 f.]; Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323, [334 f.]).

    Ziele, Wertungen und Prognosen sind dabei verfassungsrechtlich nur zu beanstanden, wenn und soweit sie offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder der verfassungsmäßigen Ordnung widersprechen (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [338] m.w.N. zur Rspr. d. BVerfG; LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 21 des Internetauftritts).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.06.2007 - LVG 8/06

    Die Aufteilung des Landkreises Anhalt-Zerbst auf die Landkreise Wittenberg,

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Gesetze unterliegen insoweit keiner formellen Begründungspflicht (vgl. LVerG, Urt. v. 25.06.2007 - LVG 8/06 -, RdNr. 68 des Internetauftritts m.w.N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 118/08

    Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht die Zulässigkeit dieser gesetzgeberischen Annahmen in seinen Urteilen vom 21.04.2009 (LVerfG, Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 31 ff. des Internetauftritts; Urt. v. 21.04.2009 - LVG 118/08 -, RdNr. 30 ff. des Internetauftritts) als verfassungsgemäß bestätigt.
  • VerfGH Bayern, 16.05.1972 - 71-VII-71

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Es verbietet dem Gesetzgeber sie aufzulösen, wenn dies nicht aus sonstigen gewichtigen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist (BayVerfGH, Urt. v. 16.05.1972 - Vf. 71-VII-71 -, BayVBl. 1972, 326 f.; VerfGH NW, Urt. v. 30.06.1976 - VerfGH 29/76 -, OVGE MüLü 31, 316 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Nach § 41 ff. LVerf lassen es die allgemeinen Bestimmungen über den Landtag für einen formell wirksamen Gesetzesbeschluss genügen, wenn er von der erforderlichen Mehrheit im Plenum getragen ist (Art. 51 Abs. 1 LVerf), sie setzen nicht zusätzlich voraus, dass das Ergebnis auf einer einheitlichen Motivation dieser Mehrheit beruht (LVerfG, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 2/95 -, LVerfGE 2, 227, [262]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Auch bei überörtlichen administrativen Planungen kann sich - nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - ein Anspruch einer Kommune auf Anhörung nur dann ergeben, wenn sich aus dem Planungsakt konkrete Einwirkungen auf die Selbstverwaltung einzelner Gemeinden ergeben können und den betroffenen Gemeinden hierdurch im Vergleich zu anderen Gemeinden ein Sonderopfer auferlegt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.10.1980 - 2 BvR 584, 598, 599, 604/76 -, BVerfGE 56, 298 [320]; LVerfG, Urt. v. 25.04.2007 - LVG 6/06 -, RdNr. 63 des Internetauftritts; LVerfG Urt. v. 21.04.2009 - LVG 12/08 -, RdNr. 13 des Internetauftritts).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.1976 - VerfGH 29/76

    Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz über Gebietsänderungen im Neugliederungsraum

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.08.2011 - LVG 48/10
    Es verbietet dem Gesetzgeber sie aufzulösen, wenn dies nicht aus sonstigen gewichtigen Gründen des öffentlichen Wohls geboten ist (BayVerfGH, Urt. v. 16.05.1972 - Vf. 71-VII-71 -, BayVBl. 1972, 326 f.; VerfGH NW, Urt. v. 30.06.1976 - VerfGH 29/76 -, OVGE MüLü 31, 316 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 22/10

    Repräsentation im Gemeinderat nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 1/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2009 - 4 M 337/09

    Gemeindegebietsreform, Bürgeranhörung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - LVG 27/10

    Gesetzliche Anordnung von Neuwahlen nach Eingemeindung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - LVG 60/10

    Eingemeindung der Gemeinden Rieder und Bad Suderode sowie der Stadt Gernrode in

    Die dieser Vorgabe folgenden einfachgesetzlichen Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011, a.a.O., RdNr. 10 des lnternetauftritts; Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 38/10 - VerfGBbg, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 67/03 -? S. 4 der Urteilsgründe und Urt. v. 29.08.2002 - VfGBbg 15/02 -, S. 12 der Urteilsgründe m.w.N., beide Entscheidungen in www.verfassungsgericht.brandenburg.de; StGH BW, Urt. v. 25.04.1975 - GR 6/74 -, DÖV 1975, 500 [501 f.] und Urt. v. 06.02.1976 - GR 66/74 -? DÖV 1976, 245 [246 f.]).

    Bei Gebietsänderungen gegen den Willen der beteiligten Gemeinden - wie hier - geht die Regelung des § 17 Abs. 2 GO LSA, soweit sie spezielle Reglungen enthält, der allgemeinen Regelung des § 55 S. 1 KWG LSA zwar vor (LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 48/10 -, RdNr. 13 des lnternetauftritts; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.12.2009 - 4 M 337/09 -? Juris, RdNr. 5).

    Soweit die Landesregierung auf die Entscheidung des Gerichts vom 31.08.2011 - LVG 48/10 - (a.a.O.) verweist, ist der diesem Verfahren zugrunde liegende Sachverhalt mit dem hier zur Entscheidung anstehenden nicht vergleichbar.

    In dem Verfahren LVG 48/10 war die Frage zu entscheiden, ob eine erneute Bürgeranhörung nach Änderungen im Verfahren erforderlich war.

    Der Anhörungsfehler hat die Nichtigkeit der gesetzlichen Neugliederung zur Folge (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [112] für den Fall der Rückneugliederung; StGH BW, Urt. v. 06.02.1976, a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.2013 - LVG 58/10

    Gemeindegebietsreform: Mühlanger

    Regelungen sind insoweit Teil der verfassungsrechtlichen Selbstverwaltungsgarantie und können im Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht als verletzt gerügt werden (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011, a.a.O., RdNr. 10 des lnternetauftritts; Beschl. v. 20.12.2010 - LVG 38/10 - VerfGBbg, Beschl. v. 16.10.2003 - VfGBbg 67/03 -" S. 4 der Urteilsgründe und Urt. v. 29.08.2002 - VfGBbg 15/02 -, S. 12 der Urteilsgründe m.w.N., beide Entscheidungen in www.verfassungsgericht.brandenburg.de; StGH BW, Urt. v. 25.04.1975 - GR 6/74 -, DÖV 1975, 500 [501 f.] und Urt. v. 06.02.1976 - GR 66/74 -" DÖV 1976, 245 [246 f.]).

    Bei Gebietsänderungen gegen den Willen der beteiligten Gemeinden - wie hier - geht die Regelung des § 17 Abs. 2 GO LSA, soweit sie spezielle Reglungen enthält, der allgemeinen Regelung des § 55 S. 1 KWG LSA zwar vor (LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 48/10 -, RdNr. 13 des lnternetauftritts; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.12.2009 - 4 M 337/09 -" Juris, RdNr. 5).

    Der Anhörungsfehler hat die Nichtigkeit der gesetzlichen Neugliederung zur Folge (vgl. LVerfG, Urt. v. 19.02.2013 - LVG 60/10 -, RdNr. 15 f. des Internetauftritts; Urt. v. 31.08.2011, a.a.O.; BVerfG, Beschl. v. 12.05.1992 - 2 BvR 470/90, 2 BvR 650/90, 2 BvR 707/90 -, BVerfGE 86, 90 [112] für den Fall der Rückneugliederung; StGH BW, Urt. v. 06.02.1976, a.a.O.).

    Soweit die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang rügt, die mit der Gebietsreform verbundenen Ziele würden durch die Neugliederungsentscheidung nicht erreicht, setzt sie ihre eigene nicht belegte Einschätzung in unzulässiger Weise (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 48/10 -, RdNr. 34 des Internetauftrittes) an Stelle des Gesetzgebers.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 03.07.2014 - LVG 17/11

    Gemeindegebietsreform Steinitz SAW

    Dabei kann es der Grundsatz der Systemgerechtigkeit in Einzelfällen auch gebieten, dass leistungsfähige Gemeinden ihre Eigenständigkeit aufgeben müssen und sich den übergeordneten Gesichtspunkten einer möglichst gleichmäßigen kommunalen Struktur im Land zu unterwerfen haben (vgl. LVerfG, Urt. v. 31.08.2011 - LVG 48/10 -, RdNr. 31 des Internetauftritts).
  • VG Magdeburg, 06.05.2015 - 9 A 498/15

    Gültigkeit einer Bürgermeisterwahl (Stichwahl)

    Es ist ihnen zwar dadurch eine besondere Mühe aufgelastet worden, sie sind jedoch nicht von der Wahl ausgeschlossen worden (HbgVerfG, U. v. 26.11.1998 - HVerfG 4-98 -, VerfG Sachsen-Anhalt, U. v. 31.08.2011 - LVG 48/10; beide juris).
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