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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19   

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19 (https://dejure.org/2021,17531)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 (https://dejure.org/2021,17531)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Juni 2021 - LVerfG 9/19 (https://dejure.org/2021,17531)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1223
  • NVwZ-RR 2021, 861
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18

    Kommunale Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    67 Da dem Wortlaut von Art. 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LV keine Vorgaben zum Inhalt der geforderten Kostenbestimmungen zu entnehmen sind, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum insbesondere hinsichtlich der Methode der Kostendeckung zu (vgl. ebenso Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 70, juris).

    Eine zutreffende Prognoseentscheidung erfordert vielmehr, dass zunächst die Auswirkungen der Aufgabenübertragung auf die kommunalen Haushalte bestmöglich zu prognostizieren sind, da nur anhand einer auf realistische Annahmen gestützten Kostenfolgenabschätzung tragfähige Bestimmungen über die Deckung des aus der Aufgabenwahrnehmung erwachsenden kommunalen Finanzbedarfs getroffen werden können (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris).

    Ein "mittleres Szenario" zwischen einem besonders ungünstigen und einem besonders günstigen Szenario hat im Vergleich grundsätzlich eine höhere Wahrscheinlichkeit für sich als die Extremfälle (Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 77 - 88, juris).

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Die Regelung soll zu mehr Transparenz und einer Schärfung des Kostenbewusstseins führen (Warnfunktion) (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Januar 2017 - 8/15 -, Rn. 34, juris).

    Die Belastungsausgleichsregelung muss zwar in unmittelbarem zeitlichen 58 Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung getroffen werden, eine Aufnahme in dasselbe Gesetz oder dieselbe Rechtsverordnung ist aber nicht erforderlich (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Januar 2017 - 8/15 -, Rn. 32 - 33, juris; Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Juli 2003 - LVG 4/01 -, juris, Rn. 86).

    Eine Verletzung der Rechte der Kommunen durch eine fehlende oder nicht ausreichende Belastungsausgleichsregelung besteht daher von dem Zeitpunkt an, zu welchem die Aufgabenübertragung in Kraft tritt (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Januar 2017 - 8/15 -, Rn. 35 - 36, juris).

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 06.11.2012 - 13/11
    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    43 Das Landesverfassungsgericht hat in seinem vom Urteil vom 20. Dezember 2012 - 13/11 -, Rn. 61 - 66, juris zu den notwendigen Darlegungen wie folgt ausgeführt:.

    Der Grundsatz der Subsidiarität der kommunalen Verfassungsbeschwerde greift wegen deren Natur als ausschließliche Rechtssatzbeschwerde dann ein, wenn die beanstandete Norm noch einer Konkretisierung durch eine nachrangige Norm bedarf, gegen die ihrerseits die Verfassungsbeschwerde erhoben werden kann (LVerfG M-V, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 13/11 -, Rn. 81, juris).

  • KAG Mainz, 19.01.2016 - M 63/15

    Ausschluss aus der MAV

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Sie liegt vor, wenn hiernach eine höhere finanzielle Belastung verbleibt, die zu einer Verringerung des den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten zur Verfügung stehenden finanziellen Spielraums führen würde (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 63/15 -, Rn. 97, juris).

    (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. Oktober 2017 - 63/15 -, Rn. 72, juris).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2006 - LVerfG 15/04

    Kindertagesförderungsgesetz - Anforderungen an die Substantiierung von Mehrkosten

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Die Anforderungen an die Darlegung dieser Voraussetzungen hat es bereits (hier zusammengefasst) in seinem Urteil vom 26. Januar 2006 (- LVerfG 15/04 -, LVerfGE 17, 289, 292 ff.) wie folgt umschrieben:.

    Insoweit genügt das Vorbringen von Vornherein nicht den eingangs geschilderten Anforderungen, da die verfassungsprozessuale Darlegungslast für entstandene Mehrbelastungen der Kommune obliegt, die den Mehraufwand geltend macht (LVerfG M-V, Urteil vom 26. Januar 2006 - LVerfG 15/04 - LVerfGE 17, 289 ff.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.07.2003 - LVG 4/01

    Finanzhoheit der Kommunen als Ausprägung der kommunalen

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Die Belastungsausgleichsregelung muss zwar in unmittelbarem zeitlichen 58 Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung getroffen werden, eine Aufnahme in dasselbe Gesetz oder dieselbe Rechtsverordnung ist aber nicht erforderlich (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Januar 2017 - 8/15 -, Rn. 32 - 33, juris; Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 8. Juli 2003 - LVG 4/01 -, juris, Rn. 86).
  • RG, 30.01.1897 - 4/97

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerheblichkeit des Beweisthemas.

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Die finanziellen Folgen einer etwa unwirtschaftlichen Verwaltungstätigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände, die diese im Rahmen eines bestehenden Wahrnehmungsspielraums zu verantworten hätten, soll nicht auf das Land abgewälzt werden (Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Oktober 1998 - 4/97 -, Rn. 39, juris).
  • EGMR, 06.12.2011 - 10/10

    BRUNNER v. TURKEY

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Das Verfassungsgericht hat dabei nicht zu prüfen, ob der Gesetzgeber die bestmögliche und gerechteste Lösung gewählt hat [...]." (LVerfG M-V, Urteil vom 30. Juni 2011 - 10/10 -, Rn. 47- 51, juris).
  • VGH Bayern, 08.01.2015 - 6 ZB 13.577

    Straßenausbaubeitrag; Kostenspaltung; beitragsfähiger Aufwand (Erforderlichkeit);

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    41 Üblicherweise sind öffentliche Zuwendungen an Gemeinden für konkrete Straßenbaumaßnahmen hingegen nur zur Deckung solcher Kosten bestimmt, die gerade nicht - insbesondere durch die Erhebung von Beiträgen abgewälzt werden können (Holz, a.a.O., § 8, S. 214 unter Verweis auf VGH München, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 6 ZB 13.577 -).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67

    Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - LVerfG 9/19
    Das Begründungserfordernis des § 19 Abs. 1 Satz 1 LVerfGG, ergänzend ausgeformt in § 54 LVerfGG, stellt Anforderungen an den Antrag selbst, die innerhalb der Frist, die für die jeweilige Verfahrensart gesetzlich vorgeschrieben ist, erfüllt sein müssen (vgl. BVerfGE 21, 359, 361; BVerfGE 24, 252, 259; Puttler in: Umbach/Clemens/ Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 23 Rn. 13).
  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02

    Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften

  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 10.05.2011 - LVG 47/10

    Kommunalverfassungsbeschwerden gegen Gemeindegebietsreform erfolglos

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 04.02.1999 - LVerfG 1/98

    Zweckverbände

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.08.2011 - LVerfG 21/10

    Bevölkerungsdichte und Siedlungs- und Verkehrsinfrastruktur als Maßstab für das

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.12.2003 - LVerfG 13/02

    Amtsangehörige Gemeinden - Kommunale Selbstverwaltung, Finanzausgleich

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Landesgesetze zur Ausführung des

    Zugleich muss dargelegt werden, dass diese Mehrbelastung nicht durch die in § 18 Abs. 2 Satz 2KiföG M-V vorgesehene Steigerung der finanziellen Beteiligung des Landes an den allgemeinen Kosten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufgefangen wird." 57 Das Landesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 - Rn. 45 weiter ausgeführt:.

    Zu Sinn und Zweck des strikten Konnexitätsprinzips hat das 82 Landesverfassungsgericht M-V in seiner Entscheidung vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 - in Rn. 56 wie folgt ausgeführt:.

    110 Da dem Wortlaut von Art. 72 Abs. 2 Sätze 1 und 2 LV M-V keine Vorgaben zum Inhalt der geforderten Kostenbestimmungen zu entnehmen sind, steht dem Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum insbesondere hinsichtlich der Methode der Kostendeckung zu (LVerfG M-V, Urt. v. 17.06.2021 - LVerfG 9/19).

    111 Zu den an eine solche Prognose zu stellenden Anforderungen hat das LVerfG M-V in seinem Urteil vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 - in Rn. 68 Folgendes ausgeführt:.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
    57 Im Urteil vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 -, Rn. 45, juris, wurde weiter ausgeführt:.

    Das LVerfG M-V hat in seinem Urteil vom 17.06.2021 - LVerfG 9/19 -, Rn. 56, juris, 69 zum in Art. 72 Abs. 3 LV M-V enthaltenen Konnexitätsprinzip ausgeführt:.

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