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   LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15 e.A.   

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LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15 e.A. (https://dejure.org/2015,26063)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24.09.2015 - LVerfG 5/15 e.A. (https://dejure.org/2015,26063)
LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 24. September 2015 - LVerfG 5/15 e.A. (https://dejure.org/2015,26063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch einen Untersuchungsausschuss verletzt bei Nichterreichen des Quorum (Art 34 Abs 3 S 1 bzw Abs 4 S 1 Verf MV) nicht die Rechte einer Fraktion

  • mv-justiz.de PDF

    Beschluss Keine einstweilige Anordnung gegen Untersuchungsausschuss im Hinblick auf den E-Mail-Verkehr der P + S Werften

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 15.06.2005 - 2 BvQ 18/05

    Visa-Untersuchungsausschuss

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 122; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).

    9 deren Mitgliederzahl nicht die Einsetzungsminderheit nach Art. 34 Abs. 1 Satz 1 LV erreicht (so SaarlVerfGH, Urt. v. 28.03.2011 - Lv 15/10 -, LVerfGE 22, 415, 423), bedarf hier keiner Entscheidung (offen gelassen auch von BVerfGE 113, 113, 122).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.07.2013 - LVerfG 6/13

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer EA im Organstreitverfahren, mit dem

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kann grundsätzlich auch im Organstreit in Betracht kommen (vgl. LVerfG M-V, Beschl. v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 e.A. - und Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A. -).

    Die Erfolgsaussichten des Streits in der Hauptsache sind dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts - wie auch anderer Landesverfassungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts - in der Regel nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (vgl. LVerfG M-V, Beschl. v. 01.09.2015 - LVerfG 6/15 e.A. - und Beschl. v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 a.A. -, m.w.N).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 122; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).

    Die Aktenanforderung ist nämlich bereits Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132, wonach das Recht, die Vorlage von Akten zu verlangen, vom Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses umfasst ist; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19, 20).

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 2 Ws 43/08

    Auslegung einer Grundentscheidung über die notwendigen Auslagen bei Einstellung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Daher ist grundsätzlich auch eine Fraktion als Teil und ständige Gliederung des Landtages an Stelle oder neben der in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 LV genannten Minderheit befugt, in Prozessstandschaft für das Parlament eine Verletzung der daraus folgenden Rechte geltend zu machen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95, 100 und Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02 -,LVerfGE 14, 179, 189).

    11 auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, a.a.O. S. 99).

  • BVerfG, 12.12.1990 - 2 BvE 3/89

    Einstellung eines Organstreitverfahrens nach außergerichtlicher Beilegung der

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 122; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).
  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 95/02

    Ablehnung eines Beweisantrags der qualifizierten Minderheit eines

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Daher ist grundsätzlich auch eine Fraktion als Teil und ständige Gliederung des Landtages an Stelle oder neben der in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 LV genannten Minderheit befugt, in Prozessstandschaft für das Parlament eine Verletzung der daraus folgenden Rechte geltend zu machen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95, 100 und Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02 -,LVerfGE 14, 179, 189).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 20.02.2009 - 1 BGs 20/09

    Teilerfolg für die Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses des

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Die Aktenanforderung ist nämlich bereits Teil der Beweiserhebung, weil sie die Beweisaufnahme (durch Einführung einzelner Aktenteile im Wege des Urkundenbeweises) vorbereitet (vgl. auch BVerfGE 67, 100, 109, 128, 130, 132, wonach das Recht, die Vorlage von Akten zu verlangen, vom Beweiserhebungsrecht des Untersuchungsausschusses umfasst ist; BGH-ErmittRi, Beschl. v. 20.02.2009 - I ARs 3/2008 -, juris Rn. 30; vgl. ferner BGH, Beschl. v. 26.03.2009 - 3 ARs 6/09 -, juris Rn. 19, 20).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    8 substantiiert vorgetragen werden, die - ihre Richtigkeit unterstellt - eine Rechts- oder Pflichtverletzung oder eine unmittelbare Rechts- oder Pflichtengefährdung durch ein Verhalten des Antragsgegners jedenfalls möglich erscheinen lassen (vgl. LVerfG M-V, Urt. v. 16.12.2004 - LVerfG 5/04 -, LVerfGE 15, 327, 332; Urt. v. 14.12.2000 - LVerfG 4/99 -, LVerfGE 11, 306, 314).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2015 - LVerfG 6/15

    Unbegründeter Antrag auf Erlass einer eA - Keine Ungültigerklärung der Abstimmung

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Die Erfolgsaussichten des Streits in der Hauptsache sind dabei nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichts - wie auch anderer Landesverfassungsgerichte und des Bundesverfassungsgerichts - in der Regel nicht zu prüfen, es sei denn, die Anträge erwiesen sich im Hauptsacheverfahren als unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (vgl. LVerfG M-V, Beschl. v. 01.09.2015 - LVerfG 6/15 e.A. - und Beschl. v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 a.A. -, m.w.N).
  • BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01

    Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß

    Auszug aus LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann eine Fraktion als ständige Untergliederung des Parlaments grundsätzlich in einer Art Prozessstandschaft vor dem Verfassungsgericht das dem Plenum zustehende Recht auf ordnungsgemäße Durchführung des Untersuchungsauftrags durch den von ihm eingesetzten Untersuchungsausschuss wahrnehmen (vgl. BVerfGE 113, 113, 122; 105, 197, 220; 83, 175, 180; 67, 100, 125).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10

    Keine Beweiserhebung über Einflussnahme von Wendelin von Boch auf

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 16.12.2004 - LVerfG 5/04

    Fraktionsmindeststärke für Gemeindevertretungen - Zulässigkeit eines Antrags

  • BGH, 26.03.2009 - 3 ARs 6/09

    Antrag der Oppositionsmitglieder des Irak-Untersuchungsausschusses auf Beschwerde

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2012 - LVerfG 2/12

    Beschluss Organstreitverfahren - Einstweilige Anordnung

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 29.09.2016 - LVerfG 5/16

    Beschluss Organstreitverfahren - Keine einstweilige Anordnung betr. erneute

    Grundsätzlich kann der Erlass einer einstweiligen Anordnung auch im Organstreit in Betracht kommen; allerdings gewinnt dabei wegen der Vielgestaltigkeit der Sachverhalte, die Gegenstand eines Organstreits sein können, die Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls und insbesondere auch das Verhältnis von Antrag in der Hauptsache zu Begehren im Eilverfahren besondere Bedeutung (siehe etwa LVerfG M-V, Beschl. v. 24.09.2015 - LVerfG 5/15 e.A.: Beweiserhebung im Untersuchungsausschuss; Beschl. v. 27.08.2015 - LVerfG 4/15 e.A. -, NVwZ-RR 2015, 882: Ausübung der Selbstinformations- und Kontrollrechte von Abgeordneten; Beschl. v. 25.07.2013 - LVerfG 6/13 e.A.: Zahlung von Zulagen an bestimmte Fraktionsmitglieder in anderen Fraktionen; Beschl. v. 29.03.2012 - LVerfG 2/12 e.A.: Außervollzugsetzung einer Änderung des AbgG; Beschl. v. 29.03.2010 - LVerfG 6/10: Untersagung der Ernennung eines zum Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs Gewählten).
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