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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14 (https://dejure.org/2015,29136)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.10.2015 - LVG 2/14 (https://dejure.org/2015,29136)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 (https://dejure.org/2015,29136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) im Wesentlichen verfassungsgemäß

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlungs- und Verkündungstermine am 30. Juni 2015

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 82
  • DVBl 2015, 1535
  • DÖV 2016, 135
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.12.1998 - LVG 19/97

    Verfassungsmäßigkeit derÜbertragung von Aufgaben auf Gemeinden in Hinblick auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Dem Konnexitätsprinzip unterliegen auch neu begründete Finanzierungspflichten, die einen integralen Bestandteil einer neuen - lediglich Dritten übertragenen - Aufgabe darstellen (Abkehr von LVerfGE 9, 390 [404 f.]).

    Soweit das Landesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 08.12.1998 (LVG 19/97, LVerfGE 9, 390 [404 f.]) die Auffassung vertreten hat, der Anwendungsbereich des Konnexitätsprinzips des Art. 87 Abs. LVerf sei auf die landesgesetzliche Begründung materieller Handlungspflichten für Gemeinden (bzw. Verbandsgemeinden) beschränkt, während die Begründung von "reinen" Finanzierungspflichten ohne Handlungsverpflichtung keine konnexitätsrelevanten Sachverhalte begründe, hält das Gericht an dieser Auffassung nicht weiter fest.

    Die grundsätzliche Finanzierungspflicht ist den Gemeinden bereits mit der Regelung des § 17 Abs. 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 18.07.1996 (GVBl. S. 224), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1996 (GVBl. S. 416, 418) - KiBeG - auferlegt worden, die das Landesverfassungsgericht seinerzeit als verfassungsgemäß angesehen hat (LVerfG, Urt. v. 08.12.1998 - LVG 19/97 -, LVerfGE 9, 390).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Aber auch eine Einschränkung im Randbereich der kommunalen Selbstverwaltung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf Gründen des Gemeinwohls beruht und nur so weit in das Recht der Gemeinden eingreift, wie es notwendig ist, um dem überörtlichen Gemeinwohlbelang gerecht zu werden und zur Durchsetzung zu verhelfen (Thür. VerfGH, Urt. v. 23.04.2009 - 32/05 -, LVerfGE 20, 479 [501]; BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 -, BVerfGE 79, 127 [151 ff.]).

    In den Stellungnahmen der gesellschaftlichen Organisationen zum Entwurf des Art. 86 Abs. 1 der Landesverfassung (heute wortgleich Art. 87 Abs. 1 LVerf) hat die sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in Sachsen-Anhalt genau diese Problemstellung angesprochen und sich im Hinblick auf die Rastede-Entscheidung (BVerfG, Beschl. v. 23.11.1988 - 2 BvR 1619, 1628/83 -, BVerfGE 79, 127) für ein Vorrangverhältnis der Gemeinden (wie in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG vorgesehen) ausgesprochen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 09.10.2012 - LVG 57/10

    Entscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen Finanzausgleichsgesetz 2009

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Hierzu habe das Landesverfassungsgericht entschieden (vgl. LVerfG, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, LVerfGE 23, 315 [341]), dass konnexitätsrelevante Sachverhalte auch dann vorlägen, wenn "für Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbindliche Standards festgelegt würden [...] und dadurch eine neue finanzielle Belastung für die Kommunen entstehe".

    Eine zu einem Mehrbelastungsausgleich verpflichtende Aufgabendifferenz und damit eine neue Aufgabe liegt nämlich auch dann vor, wenn für staatliche Aufgaben oder für pflichtige Aufgaben des eigenen Wirkungskreises verbindliche Standards festgelegt werden oder eine bereits durch Gesetz übertragene Aufgabe durch ein weiteres Gesetz neu ausgeformt wird und dadurch eine neue finanzielle Belastung entsteht (LVerfG, Urt. v. 09.10.2012 - LVG 57/10 -, LVerfGE 23, 315 [341]).

  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 53-II-97

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend das Gesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    und damit die Eigenverantwortlichkeit von der finanziellen Seite her ausgehöhlt wird (vgl. Sächs. VerfGH, Urt. v. 23.11.2001 - Vf. 53-II-97, SächsVBl. 2001, 61 [62]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Eine Prüfung des Art. 28 Abs. 2 GG ist dem Landesverfassungsgericht verwehrt; sie steht allein dem Bundesverfassungsgericht zu (LVerfG, Urt. v. 13.06.2006 - LVG 21/05 -, LVerfGE 17, 451 [465 f.]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 3/01
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Die kommunale Selbstverwaltung in Form der Finanzhoheit aus Art. 2 Abs. 3, Art. 87 Abs. LVerf beinhaltet die Befugnis der Gemeinden zur eigenverantwortlichen Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft im Rahmen eines gesetzlich geordneten Haushaltswesens (vgl. LVerfG, Urt. v. 15.01.2002 - LVG 3/01 und 5/01 -, LVerfGE 13, 343 [352 ff.]).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Sinn und Zweck des Konnexitätsprinzips ist der Schutz der Finanzkraft der Kommunen als Kernstück der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (vgl. LVerfG MV, Urt. v. 26.11.2009 - LVerfG 9/08 -, LVerfGE 20, 271 [281] m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1997 - 5 C 6.96

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes einer anwaltlichen Tätigkeit

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Dem steht nicht das von den Beschwerdeführerinnen zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.04.1997 (- 5 C 6/96 -, DVBl. 1997, 1438 [1440]) entgegen.
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Auch das Bundesverfassungsgericht sieht in einem solchen Fall das Erfordernis der unmittelbaren Beschwer als nicht gegeben an: "... es [ist] Gemeinden und Gemeindeverbänden im Rahmen der Verfassungsbeschwerde verwehrt, ein Gesetz anzugreifen, das noch der Konkretisierung durch eine Rechtsverordnung bedarf, weil sie die verfassungsgerichtliche Überprüfung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in diesem Fall grundsätzlich auch im Rahmen einer gegen die Rechtsverordnung gerichteten Kommunalverfassungsbeschwerde erreichen können" (BVerfG, Urt. v. 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11 -, RdNr. 63 m.w.N., zitiert nach juris).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.09.2004 - LVG 7/03

    Erstes Investitionserleichterungsgesetz vom August 2002 in Bezug auf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - LVG 2/14
    Die abweichende, zu den Verwaltungsgemeinschaften ergangene Rechtsprechung (vgl. LVerfG, Urt. v. 14.09.2004 - LVG 7/03 -, LVerfGE 15, 359 [371]) ist auf die Verbandsgemeinden mit ihrer rechtlich anderen Natur nicht übertragbar (s. o. 1.2.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.02.1996 - LVG 2/95

    Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden in Sachsen-Anhalt nur gegen formelle

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2002 - VerfGH 10/01

    Verfassungsbeschwerde gegen Kostenlastregelung im nordrhein-westfälischen

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97

    Verwaltungsgemeinschaften

  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

  • BVerfG, 21.11.2017 - 2 BvR 2177/16

    Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Verlagerung der Verpflichtung zur

    Im Übrigen wurde sie durch Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -(DVBl 2015, S. 1535 ff.) zurückgewiesen.

    Das sei vorliegend aber nicht der Fall (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, DVBl 2015, S. 1535 ).

    Diese Auslegung von Art. 87 Abs. 1 Verf LSA stützte das Landesverfassungsgericht vor allem auf dessen Entstehungsgeschichte (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, DVBl 2015, S. 1535 ).

    Maßstab für die Begründetheit einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht sei allein das Landesverfassungsrecht und nicht Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015, a.a.O.).

    Eine Prüfung am Maßstab des Art. 28 Abs. 2 GG sei dem Landesverfassungsgericht verwehrt, sie stehe allein dem Bundesverfassungsgericht zu (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015, a.a.O.).

    Insoweit dürften die vom Gesetzgeber angeführten Gründe für die Rückübertragung der erst 2003 auf die Gemeinden verlagerten Aufgaben bei der Erfüllung des Leistungsanspruches auf den Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausreichen, um diese zu rechtfertigen (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015, a.a.O.).

    Nach dieser Regelung oblag den Kommunen eine partielle und vorübergehende Finanzierungspflicht bezüglich der vom Land und den örtlichen Trägern der Jugendhilfe erhaltenen Pauschalzahlungen (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Juli 2005 - LVG 6/04 -, juris, Rn. 86; vgl. auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, DVBl 2015, S. 1535 ).

    Nach der insoweit bindenden Auslegung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, wie sie das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 - vorgenommen hat, unterscheidet die landesverfassungsrechtliche Garantie der kommunalen Selbstverwaltung jedoch nicht zwischen Gemeinden und Landkreisen.

    Beide werden in den einschlägigen Bestimmungen vielmehr unter dem Begriff "Kommunen" zusammengefasst (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015, DVBl 2015, S. 1535 ).

    Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt kennt danach auch kein verfassungsrechtliches Aufgabenverteilungsprinzip hinsichtlich der Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, das der Gesetzgeber zu beachten hat und aus dem sich ein prinzipieller Vorrang der Gemeinde- vor der Kreisebene ableiten lässt, der auch bei kommunalrechtlichen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen Berücksichtigung verlangt (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015, a.a.O.).

    Die begrenzte Dauer der Aufgabenwahrnehmung spielt für die Zuordnung zum Gewährleistungsbereich des Art. 28 Abs. 2 GG - anders als das Landesverfassungsgericht offenbar annimmt (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, DVBl 2015, S. 1535 ) - jedoch keine entscheidende Rolle, weil die historische Zuordnung einer Aufgabe für die Zugehörigkeit zum Begriff der örtlichen Angelegenheit und der Funktion der Selbstverwaltungsgarantie von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG nicht von ausschlaggebender Bedeutung ist.

  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Erfolgt die Aufgabenzuweisung hingegen durch den Landesgesetzgeber, greifen die landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregelungen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 28. November 2007 - Vf. 15-VII-05 -, juris, Rn. 196 f., 269; VerfGBbg, Beschluss vom 21. September 2018 - 34/17 -, juris, Rn. 24; StGH HE, Urteil vom 6. Juni 2012 - P.St. 2292 -, juris, Rn. 66 f.; LVerfG MV, Urteil vom 26. November 2009 - 9/08 -, juris, Rn. 54, 58 ff.; VerfGH NRW, Urteil vom 10. Januar 2017 - 8/15 -, juris, Rn. 34, 37 f., 40; VerfGH RP, Urteil vom 18. März 2016 - VGH N 9/14 u.a. -, juris, Rn. 91; VerfGH Saarland, Beschluss vom 13. März 2006 - Lv 2/05 -, juris, Rn. 84 ff.; LVerfG LSA, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, juris, Rn. 88 ff., 112 f.; ThVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 -, juris, Rn. 145 ff.).

    Da dieses in allen Flächenländern Konnexitätsregelungen kennt, die das Land - wenn auch in unterschiedlichem Umfang - zu einem Mehrbelastungsausgleich verpflichten (vgl. VerfGBbg, Urteil vom 30. April 2013 - 49/11 -, juris, Rn. 89 f., 99, 104; VerfGH RP, Beschluss vom 30. Oktober 2015 - VGH N 65/14 -, juris, Rn. 83; Urteil vom 18. März 2016 - VGH N 9/14 u.a. -, juris, Rn. 91; LVerfG LSA, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, juris, Rn. 95; ThVerfGH, Urteil vom 21. Juni 2005 - 28/03 -, juris, Rn. 143, 147 f., 153 f., 161 f., 165 f.; Henneke, DVBl 2015, S. 171 ), wurde in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zur Aufgabenübertragung auf die Kommunen zugleich ein Schutz vor der in der Vergangenheit häufig kritisierten Übertragung kostenintensiver Aufgaben durch den Bund gesehen (vgl. BTDrucks 16/2069, S. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20

    Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und

    Es ist bereits nicht dargelegt oder sonst erkennbar, dass bereits diese Verordnungsermächtigung selbst - und nicht erst etwaige auf ihrer Grundlage erlassene Verordnungen des Kultusministeriums - Rechtswirkungen für die Antragsteller entfalten (vgl. zu dieser Unterscheidung LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2015 - LVG 2/14 - DVBl. 2015, 1535).
  • VG Schwerin, 18.04.2018 - 6 A 1837/15

    Klage der Gemeinde gegen Schiedsspruch über Entgeltvereinbarung nach § 16 Abs. 3

    Aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 - folge nichts anderes.

    Würde der Schiedsspruch keine ersetzende Wirkung hinsichtlich des gemeindlichen Einvernehmens entfalten, käme der Gemeinde zunächst eine Vetoposition zu (so auch Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, Rn. 133, juris).

    Schließlich ging auch das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, Rn. 132 ff., juris, hinsichtlich der vergleichbaren Regelung in § 11a Abs. 2 KiFöG Sachsen-Anhalt davon aus, dass eine solche Auslegung in Betracht kommt, auch wenn es letztendlich diese Frage offen gelassen hat.

    Die Kammer folgt insoweit den Ausführungen des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 20. Oktober 2015, a.a.O., Rn. 134 ff. Dieses führt aus:.

  • VG Magdeburg, 18.05.2017 - 6 A 185/16

    Klage gegen Mittelzuweisungen an Träger von Kindertageseinrichtungen erfolgreich

    Die Eltern entrichten Kostenbeiträge an die (Verbands-) Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthalts ihrer Kinder (s. Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2015, Az. LVG 2/14 - juris, Rn. 4).

    Der Anwendbarkeit bzw. Heranziehung des Regelungssystems des § 12b KiFöG LSA steht nicht das Urteil des Landesverfassungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.10.2015, Az. LVG 2/14, entgegen.

    Zwar hat das Landesverfassungsgericht in diesem Urteil die Unvereinbarkeit des § 12b KiFöG LSA mit Art. 87 Abs. 3 der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt festgestellt, jedoch hat es davon abgesehen, die Nichtigkeit der Regelung auszusprechen (vgl. Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20.10.2015, Az. LVG 2/14 - juris, Rn. 137).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 18.10.2016 - LVG 4/15

    Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes zur Verbandsgemeinde

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts (vgl. Urt. v. 20.10.2015 - LVG 2/14 -, juris RdNr. 80) auch für die kommunale Verfassungsbeschwerde nach Art. 75 Nr. 7 LVerf.

    Mit dem wirksamen Entstehen der Verbandsgemeinde als Gebietskörperschaft erlangt sie ein eigenes Selbstverwaltungsrecht (vgl. LVerfG, Urt. v. 20.10.2015 - LVG 2/14 -, juris RdNr. 76; Kluth, in: Wolff/Bachof u. a., Verwaltungsrecht II, 7. Aufl. 2010, § 96, RdNr. 93, m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2019 - 4 L 110/17

    Förderung einer Kindertageseinrichtung; maßgeblicher Zeitpunkt für die Verteilung

    Im umgekehrten Fall einer Einrichtung, in der sich die Zahl der betreuten Kinder nach dem maßgeblichen Stichtag (§ 12 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KiFöG 2013) stark erhöht hat oder die erst nach diesem Stichtag den Betrieb aufnimmt, ist es zwar nach den hier streitgegenständlichen Regelungen wohl tatsächlich so, dass insoweit den zuständigen Gemeinden und den Eltern der betreuten Kinder gemäß § 12b, § 13 Abs. 1 KiFöG 2013 die Finanzierung des (Mehr-)Bedarfs der entsprechenden Einrichtung zunächst allein obliegt, was ihre finanzielle Leistungskraft überfordern könnte (vgl. hierzu auch LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, LKV 2016, S. 125 ).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.02.2020 - LVG 5/18

    Kommunale Verfassungsbeschwerden

    Damit liegt ein zulässiger Beschwerdegegenstand vor (vgl. dazu auch LVerfG, Urt. v. 20.10.2015 - LVG 2/14 - Urt. v. 22.02.1996 - LVG 2/95 -, LVerfGE 4, 404, 404 ff.).
  • VerfG Brandenburg, 21.09.2018 - VfGBbg 34/17

    Unzulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde bzgl einer Verletzung des

    Die Gemeinde ist deshalb darauf verwiesen, den Erlass einer solchen Rechtsverordnung abzuwarten, um im Rahmen einer hiergegen gerichteten kommunalen Verfassungsbeschwerde auch die verfassungsgerichtliche Überprüfung der gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage zu erreichen (BVerfGE 137, 108, 136 f, Rn. 63; 76, 107, 112 f; 71, 25, 36; vgl. auch VerfG LSA, Urteil vom 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 -, VerfG MV, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 13/11 - HessStGH, Urteile vom 4. Mai 2004 - P.St. 1713, P.St. 1714 - VerfGH NW, Urteil vom 10. Dezember 2002 - 10/01 -, jeweils m. W. N.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.07.2022 - LVG 44/21

    Mehrbelastungsausgleich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge

    Insoweit bestimmt § 49 LVerfGG, dass in der Begründung der Verfassungsbeschwerde das Recht, das verletzt sein soll, und die Handlung oder Unterlassung des Organs oder der Behörde, durch die sich der Beschwerdeführer unmittelbar verletzt sieht, zu bezeichnen sind, d. h. auf den vorliegenden Fall bezogen muss die Beschwerdeführerin geltend machen, selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm in ihrem Selbstverwaltungsrecht verletzt zu sein (vgl. allgemein LVerfG, Urt. v. 20. Oktober 2015 - LVG 2/14 - Urt. v. 25. Februar 2020 - LVG 5/18 -, Rn. 51 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2016 - 1 K 30/14

    Kindergartenrecht -Normenkontrollantrag gegen landesrechtliche

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 17.10.2022 - LVG 47/21

    Zweckbindung nach Personenzusammenschlussauflösungsgesetz verfassungsgemäß,

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 16.01.2023 - LVG 6/22

    Zensusausführungsgesetz, Mehrbelastungsausgleich, Konnexitätsprinzip

  • VG Magdeburg, 11.12.2019 - 6 A 256/18

    Zuweisungen für Kindertageseinrichtungen - Vereinbarkeit von § 11 KiFöG ST mit

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