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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,11351)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.10.2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,11351)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Oktober 2008 - LVG 3/08 (https://dejure.org/2008,11351)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Qualifizierung des Passivrauchens als Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung durch den Landesgesetzgeber; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Nichtraucherschutzgesetzes; Anforderungen an die Durchsetzung des Nichtraucherschutzes in kleinen ...

  • peter-kehl.de

    Rauchverbot in Sachsen-Anhalt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.10.2008)

    Rauchverbot in Sachsen-Anhalt teilweise gekippt // Wirte und Diskobetreiber klagen erfolgreich vor Verfassungsgericht

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat durch Urteil vom 30.07.2008 die mit den vorliegend angegriffenen Regelungen weitgehend inhaltsgleichen Vorschriften des Nichtraucherschutzgesetze des Landes Berlin und des Landes Baden-Württemberg insoweit für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt, als für Einraumgaststätten und Diskotheken ein absolutes Rauchverbot besteht, weil dadurch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss begründet werde, der mit den Grundrechten aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar ist (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, 1 BvR 3262/07, 1 BvR 402/08, 1 BvR 906/08, ww.bverfg.de/entscheidungen/rs20080730_1bvr326207.html).

    Diese Zielsetzung des Gesetzes kann aber nur erreicht werden, indem den Betreibern der Gaststätten und Diskotheken Verhaltenspflichten auferlegt werden, die ihnen gegenüber einen finalen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 16 Abs. 1 LVerf darstellen (siehe auch BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 91; Zimmermann, NVwZ 2008, 705 <706>).

    Beide Regelungen verfolgen das gleiche Ziel und stehen nicht in Widerspruch zueinander (siehe entsprechend BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 97 ff.).

    In einer solchen Situation stellt das mit dem Besuch der Gaststätte verbundene Passivrauchen nur die faktisch unvermeidbare Inkaufnahme dieses Risikos dar, das eingegangen wird, um uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 102).

    Der Landesgesetzgeber durfte sich auf die zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen stützen, nach denen mit dem Passivrauchen schwerwiegende gesundheitliche Risiken verbunden sind (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 104 ff.).

    Es ist auch kein anderes, gleich wirksames, aber die Berufsfreiheit weniger einschränkendes Mittel ersichtlich, so dass die gesetzlichen Rauchverbote auch erforderlich sind (siehe auch BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 115).

    Aus Art. 5 Abs. 2 S. 1 LVerf lässt sich insoweit eine Schutzpflicht des Staates ableiten, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen (grundlegend BVerfG, Urt. v. 25.02.1975 - 1 BvF 1, 2, 3, 4, 5, 6/74 -BVerfGE 39, 1 <42>; siehe auch BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 119; Murswiek, in: Sachs <Hrsg.>, Grundgesetz Kommentar, 4. Aufl. 2007, Art. 2, Rdnr. 24 ff.).

    In einem solchen Fall erlangen folgerichtig die spezifischen wirtschaftlichen Auswirkungen des Rauchverbots für die getränkegeprägte Kleingast-ronomie im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung ein stärkeres Gewicht (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O. Rdnr. 136).

    Eine solche, Wahlmöglichkeiten der Diskothekenbetreiber eröffnende Regelung stellt das mildere Mittel gegenüber dem generellen Ausschluss von Raucherzimmern dar (BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 159).

    Führt der Betreiber eine entsprechende Zugangsbeschränkung durch, so ist zusätzlich zu beachten, dass die Schadstoffkonzentration in Diskotheken besonders hoch ist und die gleichzeitige körperliche Aktivität der Gäste zu stärkerer Inhalation der schadstoffhaltigen Innenraumluft führt (vgl. BVerfG, Urt. v. 30.07.2008, a.a.O., Rdnr. 169).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.11.2005 - LVG 5/05
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 7 Abs. 1 LVerf verpflichtet den Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 25).

    Daher ist das Gleichheitsgrundrecht verletzt, wenn der Gesetzgeber bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 24 ff.).

    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 24 ff.; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvL 2/99 - BVerfGE 116, 164 <180 m.w.N.>).

  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Dieser Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen des Gesetzgebers so offensichtlich fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für die angegriffenen gesetzgeberischen Maßnahmen abgeben können (LVerfG LSA, Urt. v. 8.02.2007 - LVG 19/05 - Rdnr. 47; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006, 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <183>).

    Es genügt mithin bereits die Möglichkeit einer teilweisen Zweckerreichung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006, 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <188 f.>).

    Da der Landesgesetzgeber eine Neuregelung auf mehreren Wegen realisieren kann, ist lediglich die Unvereinbarkeit der gegenwärtigen Regelungen mit der Landesverfassung festzustellen (siehe auch BVerfG, Beschl. v. 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04 - BVerfGE 117, 163 <199 m.w.N.>).

  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Dies gilt zunächst für den Schutz der Gesundheit der Einzelnen sowie der Bevölkerung, dem in der Werteordnung der Landesverfassung ebenso wie in derjenigen des Grundgesetzes ein hohes Gewicht zukommt (vgl. BVerfG, Urt. v. 5.11.2003 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 <163>).

    Grundsätzlich steht dem Gesetzgeber ein weiter Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum auch in Bezug auf die Frage zu, ob und mit welchem Schutzniveau er auf Gefährdungen durch privates Verhalten reagieren soll, die nach seiner Einschätzung zu Schäden führen können (siehe dazu auch BVerfG, Urt. v. 16.03.2003 - 1 BvR 1778/01 - BVerfGE 110, 141 <159>).

  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte bei der Einkommensteuer

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Verboten ist auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem eine Begünstigung einem Personenkreis gewährt, einem anderen Personenkreis aber vorenthalten wird (vgl. LVerfG, Urt. v. 16.11.2004 - LVG 5/05 - Rdnr. 24 ff.; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvL 2/99 - BVerfGE 116, 164 <180 m.w.N.>).
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Deshalb sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers umso engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, namentlich auf die durch Art. 16 Abs. 1 LVerf geschützte freie Berufsausübung, nachteilig auswirken kann (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 11.01.1995 - 1 BvR 892/88 - BVerfGE 92, 53 <69>).
  • BVerfG, 28.01.2003 - 1 BvR 487/01

    Rechtsanwaltsgebühren Ost

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Diese Rechtsprechung wird geändert; der vorliegende Fall verdeutlicht, dass sie nicht der Regelungsintention des § 41 LVerfGG entspricht, der gem. § 50 LVerfGG im vorliegenden Verfahren zur Anwendung kommt, und mit dem das gesamte Steuerungskonzept im Falle einer Unvereinbarkeitserklärung übernommen wird, wie es das Bundesverfassungsgericht - ohne eine vergleichbare normtextliche Grundlage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz - entwickelt hat (siehe dazu BVerfG, Urt. v. 28.01.2003 - 1 BvR 487/01 - BVerfGE 107, 133 <148>; M. Graßhof, in: Umbach/Clemens/Dollinger <Hrsg.>, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl., 2005, § 78, Rdnr. 66 ff.); dazu gehört auch die an den Gesetzgeber adressierte Fristsetzung für eine verfassungskonforme Neuregelung.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Damit wirkt sich die Ungleichbehandlung der Sachverhalte nachteilig auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten, nämlich auf die Berufsfreiheit aus, die auch die Beschwerdeführer zu 1 bis 3 als Kapitalgesellschaften gemäß Art. 20 Abs. 3 LVerf für sich beanspruchen kann (vgl. entsprechend zu Art. 19 Abs. 3 GG BVerfG, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558, 1428/91 - BVerfGE 105, 252 <265 m.w.N.>).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich vielmehr je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen, die vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.11.2006 - 1 BvL 10/02 - BVerfGE 117, 1 <30>).
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 22.10.2008 - LVG 3/08
    Es liegt im Wesen der bundesstaatlichen Ordnung, dass die einzelnen Landesgesetzgeber im Rahmen ihrer Gesetzgebungsbefugnisse abweichende Regelungen treffen (BVerfG, Beschl. v. 7.11.1995 - 2 BvR 413/88 u. 1300/93 - BVerfGE 93, 319 <3351 m.w.N.>; Heun, in: Dreier <Hrsg.>, Grundgesetz Kommentar, Bd. 1, 2. Aufl. 2004, Art. 3, Rdnr. 48).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 2561/03

    Anwaltsnotariat

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 9/06

    Amtsverlust von Landräten aufgelöster Landkreise ohne

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

  • BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02

    Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 906/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 15-IV-08

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des sächsischen Nichtraucherschutzgesetzes

  • VerfGH Sachsen, 16.10.2008 - 59-IV-08

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Nr. 3 Sächsisches Nichtraucherschutzgesetz

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 14.01.2009 - 1 BvR 402/08

    Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit im Verfahren vor

  • VG Halle, 02.09.2010 - 3 B 136/10

    Nichtraucherschutz in Gaststätten in Sachsen-Anhalt

    Wie sich aus einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts vom 22. Oktober 2008 (LVG 3/08) ergebe, könne auch der Hauptschankraum ein Raucherraum sein.
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