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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01   

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https://dejure.org/2001,16343
LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01 (https://dejure.org/2001,16343)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.07.2001 - LVG 8/01 (https://dejure.org/2001,16343)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - LVG 8/01 (https://dejure.org/2001,16343)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz - Einstweilige Anordnung - Normenkontrollantrag -

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Die Anrufung eines Verfassungsgerichts darf nicht zu einem Mittel werden, mit dem im Gesetzgebungsverfahren unterlegene Beteiligte das Inkrafttreten des Gesetzes verzögern können (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001, - 1 BvQ 23/01 -, Absatz-Nr. (1-36) http://www.bverfg.de).

    Schon wenn die jeweiligen Nachteile der abzuwägenden Folgekonstellation einander in etwa gleichwertig gegenüberstehen, gebietet es die gegenüber der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers notwendige Zurückhaltung des Gerichts, das Inkrafttreten des angegriffenen Gesetzes nicht zu verhindern, bevor geklärt ist, ob es vor der Verfassung Bestand hat (BVerfG, Urt. v. 11.07.2001 - 1 BvQ 23/01 -, a.a.O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 04.07.1995 - LVG 8/95

    Herausgabe einer Finanzbröschüre durch eine Landesregierung als Eingriff in die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LSA-VerfGG teilt (LVerfG LSA, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.
  • BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 866/82

    Auslieferung bei Anerkennung der Asylberechtigung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Es wäre dann nicht angängig, den Erlass einer einstweiligen Anordnung von etwas Ungewissem, der summarischen Abschätzung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache, abhängig zu machen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.04.1983 - 1 BvQ 866, 890/82 -, BVerfGE 64, 46 [70]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers.
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem solchen Verfassungsrechtsstreit bedeutet einen Eingriff des Gerichts in die Funktionen der Legislative und Exekutive, bevor die mit dem Antrag zur Hauptsache anhängig gemachte Rechtsfrage entschieden ist (vgl. BVerfG, Urt. v. 10.12.1953 - 2 BvQ 1, 2/53 -, BVerfGE 3, 52 [55] und vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 -, BVerfGE 3, 267 [285]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz gehört auch, dass die Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die angegriffene Rechtsnorm, nicht erst nach entsprechendem Vollziehungsakt, in ihren Grundrechten verletzt sein können (BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 2 BvR 397, 398, 399/823 - BVerfGE 70, 35 [50], m.w.N).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 3/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.07.2001 - LVG 8/01
    Das Landesverfassungsgericht hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, nach welcher die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich "möglich" sein muss (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa: LVerfG LSA, Urt. v. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994 - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 [336]; Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 [293]).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01

    Weihnachtsgeld

  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 3/08

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein stren¬ger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Landesparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.

    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetz¬gebers.

    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391]; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).

    Insbesonde-re sind die Antragsteller, wie bei gegen Akte der Rechtssetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden erforderlich (vgl. LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390>), durch die angegriffene gesetzliche Regelung als Betreiber von Diskotheken selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 7/05

    Nivellierungsverbot beim interkommunalen Finanzausgleich

    Das beanstandete Gesetz bestimmt nicht lediglich einen Rahmen für den Eingriff, indem es die Verwaltung zu Maßnahmen bloß ermächtigt, so dass erst die spätere Verwaltungsentscheidung in Rechte des Betroffenen eingreifen kann (LVerfG LSA, Beschl. v. 13.11.2001 - LVG 11/01 -, LVerfGE 12, 394 [396], mit Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35 [50]; Beschl. v. 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [135 f]; vgl. auch LVerfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 8/01 -, LVerfGE 12, 387 [390]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 30.06.2008 - LVG 4/08

    Keine Aussetzung des Rauchverbots in Diskotheken und sog. Einraum-Gaststätten in

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum inhaltsgleichen § 32 BVerfGG, die das Landesverfassungsgericht auch für § 31 LVerfGG-LSA teilt (LVerfG, Beschl. v. 04.07.1995 - LVG 8/95 - LVerfGE 3, 257 [260]; Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390 f.>) ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein stren¬ger Maßstab anzulegen; das gilt besonders, wenn das Inkrafttreten eines vom Lan¬desparlament beschlossenen Gesetzes verhindert werden soll.

    Ein Verfassungsgericht darf deshalb von seiner Befugnis, ein Gesetz außer Kraft zu setzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (LVerfG Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391>); BVerfG, Urt. v. 10.07.1990 - 2 BvR 470, 650, 707/90 -, BVerfGE 82, 310 [313]), ist doch der Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Gesetz stets ein erheblicher Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Gesetz¬gebers.

    Dabei haben die Gründe, welche die Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Vorschriften anführen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben (LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <391; BVerfG, Beschl. v. 24.07.1957 - 1 BvL 23/52 -, BVerfGE 7, 89, [104]).

    Insbesondere ist die Antragstellerin, wie bei gegen Akte der Rechtssetzung gerichteten Verfassungsbeschwerden erforderlich (vgl. LVerfG, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01 - LVerfGE 12, 387 <390>), durch die angegriffene gesetzliche Regelung als Gastwirtin selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 15.01.2002 - LVG 9/01
    Diese Kompetenz wird durch das Bundesverfassungsrecht weder formell (vgl. etwa die Subsidiaritätsklausel bei Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b. GG, die für § 93 Abs. 1 Nr. 4a. GG nicht festgelegt ist) noch materiell durch Art. 31 GG verdrängt (st. Rspr. seit LVerfG-LSA, Urt. v. 27.10.1994 - LVG 14, 17, 19/94 -, LVerfGE 2, 345 [357 f]; vgl. zuletzt: LVerfG-LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 7/01, LVG 8/01, LVG 10/01 - vgl. zu "inhaltsgleichen" Grundrechten sowie zu Art. 142 GG auch: BVerfG, Beschl. v. 15.10.1997 - 2 BvN 1/95 -, NJW 1998, 1296 ff).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.06.2006 - LVG 21/05

    Schutz der Gemeinde vor der Wegnahme von der Gemeinde verfassungsmäßig

    Das beanstandete Gesetz bestimmt nicht lediglich einen Rahmen für den Eingriff, indem es die Verwaltung zu Maßnahmen bloß ermächtigt, so dass erst die spätere Verwaltungsentscheidung in Rechte des Betroffenen eingreifen kann (LVerfG LSA, Beschl. v. 13.11.2001 - LVG 11/01 -, LVerfGE 12, 394 [396], mit Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35 [50]; Beschl. v. 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [135 f]; vgl. auch LVerfG LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 8/01 -, LVerfGE 12, 387 [390]).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.03.2006 - LVG 2/06

    Keine vorläufige Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten durch privates

    Dabei gelten besonders hohe Anforderungen, wenn mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzuges eines Gesetzes begehrt wird (LVerfG-LSA, Beschl. v. 24.07.2001 - LVG 8/01 -, LVerfGE 12, 387 [391]).
  • StGH Niedersachsen, 11.10.2006 - StGH 2/06

    Antragsbefugnis von Samtgemeinden; Antragsberechtigung von Samtgemeinden;

    Für die Entscheidung kommt es deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Urt. vom 10.7.1990, BVerfGE 82, 310; Beschl. vom 3.5.1994, BVerfGE 91, 70; Beschl. vom 26.3.2003, BVerfGE 108, 45; Beschl. vom 25.1.2005, BVerfGE 112, 216) und der Verfassungsgerichte der anderen Länder (z.B. Bbg. VerfG, Urt. vom 22.12.1993, LVerfGE 1, 214; Beschl. vom 20.3.1997, LVerfGE 6, 101; Beschl. vom 19.6.2003, LVerfGE 14, 175; LVerfG LSA, Beschl. vom 24.7.2001, LVerfGE 12, 387; Thür. VerfG, Urt. vom 20.12.1997, LVerfGE 6, 373) auf eine Abwägung der Folgen an, die einträten, wenn die begehrte einstweilige Anordnung nicht erlassen würde, die Kommunalverfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entständen, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erginge, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber versagt bliebe.
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