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   LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08   

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LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08 (https://dejure.org/2008,27180)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25.08.2008 - LVG 5/08 (https://dejure.org/2008,27180)
LVerfG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 25. August 2008 - LVG 5/08 (https://dejure.org/2008,27180)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Besoldung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes des Landes Sachsen-Anhalt; Zulässigkeit einer Individualverfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt wegen einer geltend gemachten Verletzung von mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht eine weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 26, 141 ff. (158); 71, 39 ff. (52 f.); 76, 256 ff. (330); 93, 386 ff. (397); 103, 310 ff. (318 f.).

    Dem Gesetzgeber stehe es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (BVerfGE 71, 39 ff. (53); 76, 256 ff. (295,330)).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht eine weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 26, 141 ff. (158); 71, 39 ff. (52 f.); 76, 256 ff. (330); 93, 386 ff. (397); 103, 310 ff. (318 f.).

    Dem Gesetzgeber stehe es insbesondere frei, aus der Vielzahl der Lebenssachverhalte die Tatbestandsmerkmale auszuwählen, die für die Gleich- oder Ungleichbehandlung maßgebend sein sollen (BVerfGE 71, 39 ff. (53); 76, 256 ff. (295,330)).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich das Landesverfassungsgericht anschließt, hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht eine weite Gestaltungsfreiheit (BVerfGE 26, 141 ff. (158); 71, 39 ff. (52 f.); 76, 256 ff. (330); 93, 386 ff. (397); 103, 310 ff. (318 f.).

    Dem Gesetzgeber müsse zugestanden werden, nicht nur das gesamte Besoldungsgefüge sondern auch übergreifende Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen (BVerfGE 26, 141 ff. (158)).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Sie sei " ... im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz derzeit noch gerechtfertigt." Allerdings stelle § 73 BBesG für eine dauerhafte Aufrechterhaltung zweier unterschiedlich bemessener Besoldungen in Ost und West keine geeignete Grundlage dar (BVerfGE 107, 218 ff.).

    Dass dieser politische Wille sich zum Nachteil der Beschwerdeführer bis zum 31.12.2009 wieder verändern könnte, ist umso weniger zu erwarten als das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, dass zwei unterschiedlich hohe Besoldungen nicht mit der Erwägung gerechtfertigt werden könnten, dass zunächst eine völlige Angleichung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in den alten und neuen Bundesländern erreicht werden müsse (BVerfGE 107, 218 ff. (255 f.)).

  • BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80

    Verfassungsmäßigkeit der Techniker-Zulage für Soldaten

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Nur die Überschreitung äußerster Grenzen könne beanstandet werden, wenn für eine vom Gesetzgeber getroffene Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar seien (BVerfGE 65, 141 ff. (148).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 3/94

    Frage des Ausschlusses einer kommunalen Verfassungsbeschwerde durch die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Dies ist für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden ausreichend, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts muss die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich möglich sein ( vgl. etwa: LVerfG, Urt. vo. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994f - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 (336); Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 (293)).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 29.05.1997 - LVG 1/96

    Begriff der Opposition im Sinne des Art. 48 Abs. 1 Verfassung Sachsen-Anhalt

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Dies ist für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden ausreichend, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts muss die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich möglich sein ( vgl. etwa: LVerfG, Urt. vo. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994f - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 (336); Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 (293)).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 4/94

    Inhalt der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung im Hinblick auf die

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Dies ist für die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden ausreichend, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts muss die geltend gemachte Verfassungsverletzung lediglich möglich sein ( vgl. etwa: LVerfG, Urt. vo. 31.05.1994 - LVG 3/94 - Urt. v. 31.05.1994f - LVG 4/94 -, LVerfGE 2, 323 (336); Urt. v. 29.05.1997 - LVG 1/96 -, LVerfGE 6, 281 (293)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2007 - 4 N 76.05

    Zum Charakter der jährlichen Sonderzahlung nach dem Berliner Sonderzahlungsgesetz

    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Auch der nicht vollkommene Gleichklang der tariflichen Entgeltregelungen mit den Besoldungsregelungen in allen Punkten, z.B. hinsichtlich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes hat kein solches Gewicht, dass er die Begründung des Gesetzgebers im übrigen entwerten würde (vgl. nur zur Rechtslage hinsichtlich des Weihnachtsgeldes BVerfG in JZ 1968, 61 f.; OVG Berlin-Brandenburg, DöD 2007, 255 ff.).
  • BVerfG, 29.11.1967 - 2 BvR 668/67
    Auszug aus LVerfG Sachsen-Anhalt, 25.08.2008 - LVG 5/08
    Auch der nicht vollkommene Gleichklang der tariflichen Entgeltregelungen mit den Besoldungsregelungen in allen Punkten, z.B. hinsichtlich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes hat kein solches Gewicht, dass er die Begründung des Gesetzgebers im übrigen entwerten würde (vgl. nur zur Rechtslage hinsichtlich des Weihnachtsgeldes BVerfG in JZ 1968, 61 f.; OVG Berlin-Brandenburg, DöD 2007, 255 ff.).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.07.2004 - LVG 1/04
  • BVerfG, 02.06.2001 - 2 BvR 571/00

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch vorübergehenden Aufschub der linearen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 27.10.1994 - LVG 14/94

    Entscheidungsbefugnis des Landesverfassungsgerichts über mit dem Bundesrecht

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.07.2005 - LVG 4/04

    §§ 3 Abs. 3 und 11 des Kinderförderungsgesetzes vom 5. März 2003 verfassungsgemäß

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 736/10

    Einhaltung des dem Besoldungsgesetzgebers zustehenden Gestaltungsspielraums bei

    Etwas anderes ergebe sich entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht aus dem Beschluss des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 25. August 2008 - LVG 5/08 -.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 85; vgl. auch Sachs-AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz. sachsen-anhalt.de, Rn. 23).

    Wenn dies der Gesetzgeber jedoch anstelle einer Ungleichbehandlung der Tarifbeschäftigten und der Beamten als nachrangig bewertet hat, so unterliegt dies seiner legislativen Einschätzung und ist hinzunehmen (vgl. SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -).

    Es ist zudem ein sachlich vertretbarer Grund, wenn der Gesetzgeber an den sozialen Gesichtspunkt anknüpft, dass die Bezieher von kleinen Einkommen eine vorzeitige Anhebung der Besoldung nötiger haben, als die Empfänger höherer Bezüge und damit von Empfängern höherer Bezüge einen begrenzten Sparbetrag mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien (vgl. BVerfG, Urt. v. 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, juris; SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 524/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 85; vgl. auch Sachs-AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz. sachsen-anhalt.de, Rn. 23).

    Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichklang der Besoldungsanpassung im Bereich des Besoldungsrechts und des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes stellt einen sachlichen Grund dar, der eine Ungleichbehandlung innerhalb der Besoldung rechtfertigen kann (so auch SachsAnhVerfG, Beschl. vom 25. August 2008 a. a. O; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2006 a. a. O.).

    Wenn dies der Gesetzgeber jedoch anstelle einer Ungleichbehandlung der Tarifbeschäftigten und der Beamten als nachrangig bewertet hat, so unterliegt dies seiner legislativen Einschätzung und ist hinzunehmen (vgl. SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -).

    Es ist zudem ein sachlich vertretbarer Grund, wenn der Gesetzgeber an den sozialen Gesichtspunkt anknüpft, dass die Bezieher von kleinen Einkommen eine vorzeitige Anhebung der Besoldung nötiger haben, als die Empfänger höherer Bezüge und damit von Empfängern höherer Bezüge einen begrenzten Sparbetrag mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien (vgl. BVerfG, Urt. v. 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, juris; SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 18.09.2012 - 2 A 689/10

    Abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet, Abstandsgebot, Förderalismusreform,

    Der Beschluss des Landesverfassungsgerichts Sachsen- Anhalt vom 5. August 2008 - LVG 5/08 - zu einer inhaltsgleichen Regelung des Beamtenbesoldungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt führe zu keinem anderen Ergebnis.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar2003, a. a. O. Rn. 85; vgl. auch Sachs-AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz. sachsen-anhalt.de, Rn. 23).

    Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichklang der Besoldungsanpassung im Bereich des Besoldungsrechts und des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes stellt einen sachlichen Grund dar, der eine Ungleichbehandlung innerhalb der Besoldung rechtfertigen kann (so auch SachsAnhVerfG, Beschl. vom 25. August 2008 a. a. O; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2006 a. a. O.).

    Es ist zudem ein sachlich vertretbarer Grund, wenn der Gesetzgeber an den sozialen Gesichtspunkt anknüpft, dass die Bezieher von kleinen Einkommen eine vorzeitige Anhebung der Besoldung nötiger haben, als die Empfänger höherer Bezüge und damit von Empfängern höherer Bezüge einen begrenzten Sparbetrag mit der Erwägung zu fordern, dass sie von einer allgemeinen Teuerung, zu deren Ausgleich die lineare Erhöhung der Besoldung und Versorgung beitragen solle, jedenfalls teilweise weniger stark betroffen seien (vgl. BVerfG, Urt. v. 29. November 1967 - 2 BvR 668/67 -, juris; SachsAnh-VerfG, Beschl. v. 25. August 2008 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 03.02.2011 - 2 A 54/09

    Bis zum 31. Dezember 2009 im Freistaat Sachsen vorgesehene abgesenkte Besoldung

    25 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat der Gesetzgeber im Besoldungsrecht einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 4. Juni 1969, BVerfGE 26, 141, 158; Beschl. v. 30. September 1987, BVerfGE 76, 256, 330; Beschl. v. 31. Januar 1996, BVerfGE 93, 386, 397; Beschl. v. 4. April 2001, BVerfGE 103, 310, 318; Beschl. v. 12. Februar 2003, a. a. O. Rn. 85; vgl. auch Sachs- AnhVerfG, Beschl. v. 25. August 2008 - LVG 5/08 -, zitiert nach der Entscheidungsdatenbank in www.lverfg.justiz.sachsen-anhalt.de, Rn. 23).

    Der vom Gesetzgeber beabsichtigte Gleichklang der Besoldungsanpassung im Bereich des Besoldungsrechts und des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes stellt einen sachlichen Grund dar, der eine Ungleichbehandlung innerhalb der Besoldung rechtfertigen kann (so auch SachsAnhVerfG, Beschl. vom 25. August 2008 a. a. O; VG Weimar, Urt. v. 1. Juni 2006 a. a. O.).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.01.2013 - LVG 6/12

    BesNeuRG LSA

    Art. 33 Abs. GG zählt nicht zum Kreis der in Art. 75 Nr. 6 LVerf, § 47 LVerfGG enumerativ aufgezählten "in der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verbürgten Grundrechte, grundrechtsgleichen Rechte oder staatsbürgerlichen Rechte" (vgl. LVerfG, Beschl. v. 25.08.2008 - LVG 5/08 -,.
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