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   OFH, 18.04.1950 - IV 15/50 S   

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https://dejure.org/1950,1786
OFH, 18.04.1950 - IV 15/50 S (https://dejure.org/1950,1786)
OFH, Entscheidung vom 18.04.1950 - IV 15/50 S (https://dejure.org/1950,1786)
OFH, Entscheidung vom 18. April 1950 - IV 15/50 S (https://dejure.org/1950,1786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zlb.de

    Steuerpflicht von Musikkapellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.03.1951 - IV 197/50 U

    Pflicht zur Gewerbesteuerabgabe für selbständige Berufssportler - Voraussetzungen

    Dieselben Grundsätze haben der Reichsfinanzhof und der Oberste Finanzgerichtshof hinsichtlich der Lohnsteuerpflicht der Musikkapellen (s. Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs IV 15/50 vom 18. April 1950, Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen - BayFMBl. - 1950 S. 241 und die dort aufgeführte Rechtsprechung) und der Opernsänger (Entscheidung des Reichsfinanzhofs VI A 423/27 vom 21. Dezember 1927, RStBl. 1928 S. 95, und VI A 358/36 vom 10. Juni 1936, RStBl. 1936 S. 1010) vertreten.
  • BFH, 03.11.1955 - IV 106/54 U

    Einordnung der gelegentlichen Einkünfte von Musikern als selbstständig bzw.

    Gegen eine derartige verallgemeinernde Annahme eines Arbeitnehmerverhältnisses gegenüber dem Besteller der Musik (Rundfunk, Schallplattenunternehmen) äußerte bereits der Oberste Finanzgerichtshof im Urteil IV 15/50 S vom 18. April 1950, Slg. Bd. 54 S. 462 (464), Bedenken für die Fälle, in denen es sich nur um vereinzelte Stundenleistungen handelt.
  • BFH, 03.11.1955 - IV 277/54 U

    Einordnung von zeitweiser küstlerischer Tätigkeit als selbstständige Tätigkeit -

    Auch er nimmt im übrigen Bezug auf die Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs IV 15/50 vom 18. April 1950; aus ihr sei zu schließen, daß bei Tätigwerden nur für einzelne Stunden die beteiligten Musiker noch nicht als Arbeitnehmer des Unternehmers, der die musikalische Veranstaltung betreibe, zu betrachten seien.
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