Rechtsprechung
   OFH, 22.03.1950 - III 65/49   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1950,1789
OFH, 22.03.1950 - III 65/49 (https://dejure.org/1950,1789)
OFH, Entscheidung vom 22.03.1950 - III 65/49 (https://dejure.org/1950,1789)
OFH, Entscheidung vom 22. März 1950 - III 65/49 (https://dejure.org/1950,1789)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1950,1789) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 18.06.1954 - III 10/54 S

    Vorliegen einer Ermäßigung der Grundsteuer aufgrund der Wertfortschreibung eines

    In den Fällen der rechtsungültigen Beschränkung der Wertfortschreibung beginnt die Frist für die Antragstellung auf Wertfortschreibung auf einen vor dem 21. Juni 1948 liegenden Zeitpunkt für Steuerpflichtige in der amerikanischen Zone grundsätzlich mit dem Bekanntwerden des Urteils des Obersten Finanzgerichtshofs III 65/49 S vom 22. März 1950 (StuW 1950 Nr. 64 = DStZ 1950 - Eildienst - S. 212) zu laufen.

    In den Fällen der rechtsungültigen Beschränkung der Wertfortschreibung beginnt die Frist für die Antragstellung auf Wertfortschreibung auf einen vor dem 21. Juni 1948 liegenden Zeitpunkt für Steuerpflichtige in der amerikanischen Zone grundsätzlich mit dem Bekanntwerden des Urteils des Obersten Finanzgerichtshofs III 65/49 S vom 22. März 1950 (StuW 1950 Nr. 64 = DStZ 1950 -- Eildienst -- S. 212) zu laufen.

    Das Finanzgericht räumt ein, daß § 6 Abs. 3 der für Nord-Württemberg ergangenen, die Wertfortschreibung kriegsbeschädigten Grundbesitzes wesentlich einschränkenden Durchführungsbestimmungen zum Kontrollratgesetz Nr. 13 (Finanz und Steuer I 1945 S. 25, 68) rechtsungültig sei, wie dies bereits der Oberste Finanzgerichtshof in dem Urteil III 65/49 vom 22. März 1950 (Steuer und Wirtschaft 1950 Nr. 64 = Deutsche Steuer-Zeitung 1950 - Eildienst - S. 212) für die entsprechende Bestimmung des § 6 Abs. 3 der Hessischen Durchführungsverordnung zum Kontrollratgesetz Nr. 13 und der Bundesfinanzhof in dem Urteil III 107/50 S vom 22. November 1950 (Slg. Bd. 56 S. 1, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 Teil III S. 1) zu § 6 Abs. 3 der Durchführungsbestimmungen der Leitstelle der Finanzverwaltung für die brit.

  • BFH, 10.04.1953 - III 183/52 U

    Antrag auf Wertfortschreibung als rechtsmittelähnlicher Behelf - Beginn der Frist

    Der Bundesfinanzhof hat in dem Urteil III 107/50 S. vom 22. November 1951 (BStBl. 1952 III S. 1) die Beschränkung der Wertfortschreibung der Einheitswerte des kriegsbeschädigten und kriegszerstörten Grundbesitzes durch § 6 Abs. 3 a.a.O. für rechtsungültig erklärt, nachdem schon zuvor der Oberste Finanzgerichtshof in dem Urteil III 65/49 vom 22. März 1950 (Steuer und Wirtschaft 1950 Nr. 64 = Deutsche Steuerzeitung Eildienst 1950 S. 212) § 6 Abs. 3 der Hessischen Durchführungsverordnung zum Kontrollratgesetz Nr. 13 für rechtsungültig erklärt hatte.
  • BFH, 22.11.1951 - III 107/50 S

    Beschränkung der Wertfortschreibung der Einheitswerte des kriegsbeschädigten und

    In diesem Sinn hat auch bereits der Oberste Finanzgerichtshof in dem Urteil III 65/49 vom 22. März 1950 (Steuer und Wirtschaft - StW - 1950 Nr. 64 = Deutsche Steuerzeitung 1950 Eildienst S. 212) entschieden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht