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   OFH, 25.02.1950 - I 8/49 S   

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https://dejure.org/1950,1795
OFH, 25.02.1950 - I 8/49 S (https://dejure.org/1950,1795)
OFH, Entscheidung vom 25.02.1950 - I 8/49 S (https://dejure.org/1950,1795)
OFH, Entscheidung vom 25. Februar 1950 - I 8/49 S (https://dejure.org/1950,1795)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 30.01.1953 - III 20/52 U

    Gemeinnützigkeit einer städtischen Brennholzstelle - Bestimmung des Begriffs

    Der Bundesfinanzhof tritt auch für die Befreiungsvorschrift des § 5 Ziff. 8 SHG der Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 8/49 vom 25. Februar 1950 (Oberster Finanzgerichtshof Slg. Bd. 54 S. 449) bei, daß die Bestimmung des § 7 Abs. 3 der Gemeinnützigkeits-Verordnung über den Begriff "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" rechtsunwirksam ist.

    Der Bundesfinanzhof tritt auch für die Befreiungsvorschrift des § 5 Ziff. 8 SHG der Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 8/49 vom 25. Februar 1950 (Oberster Finanzgerichtshof Slg. Bd. 54 S. 449) bei, daß die Bestimmung des § 7 Abs. 3 der Gemeinnützigkeits-Verordnung über den Begriff "Wirtschaflicher Geschäftsbetrieb" rechtsunwirksam ist.

    Dazu hat der Oberste Finanzgerichtshof in der zur Körperschaftsteuer ergangenen Entscheidung I 8/49 vom 25. Februar 1950 (Oberster Finanzgerichtshof Slg. Bd. 54 S. 449) ausgeführt, daß die Abgrenzung, die § 7 der Gemeinnützigkeits-Verordnung zwischen einem Gewerbebetrieb und einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb einerseits und einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb andererseits vornehme und die darauf hinauslaufe, beim Vorliegen eines Gewerbebetriebs und eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs die Annahme eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs auszuschließen, rechtsunwirksam sei.

  • BFH, 30.11.1954 - I 132/53 U

    Rechtsgültigkeit einer Begrenzung der steuerbegünstigten Pensionskassen und

    In dem Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs I 8/49 S vom 25. Februar 1950, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz (KStG) § 4 Abs. 1 Ziff. 6 Rechtsspruch 4, BStBl. 1951 I S. 452, sei die Veränderung des Begriffes wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb durch die Gemeinnützigkeits-Verordnung (GemV) als rechtlich unwirksam angesehen worden.

    Der Oberste Finanzgerichtshof hat § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Durchführung der §§ 17 bis 19 des Steueranpassungsgesetzes vom 16. Oktober 1941 durch Urteil I 8/49 S vom 25. Februar 1950 für rechtsunwirksam erklärt.

  • BFH, 16.03.1977 - I R 198/74

    Landwirtschaftliche Nutzung - Forstwirtschaftliche nutzung -

    Die Grundgedanken dieser zum Körperschaftsteuergesetz 1925 ergangenen Rechtsprechung hat der Oberste Finanzgerichtshof in der Entscheidung vom 25. Februar 1950 I 8/49 (Steuerrechtsprechung in Karteiform, Körperschaftsteuergesetz, § 4 Abs. 1 Ziff. 6, Rechtsspruch 4) für die Zeit nach Inkrafttreten des Körperschaftsteuergesetzes 1934 für weiterhin anwendbar gehalten.
  • BFH, 22.11.1951 - IV D 1/51

    Besteuerung von Gewinnen aus Liebhabereibetrieben - Begriffs des wirtschaftlichen

    Es sei beispielsweise auf das Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs I 8/49 S vom 25. Februar 1950 (Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen 1950 S. 147) verwiesen, das sich mit dem Falle der Verschärfung des Begriffs wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes durch die Gemeinnützigkeitsverordnung vom 16. Dezember 1941 befaßt.
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