Rechtsprechung
OFH, 26.11.1949 - III 18/49 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 12.12.1951 - I 102/51 U
Ansetzen einer Stillhaltedollarschuld zum Bilanzstichtag 1945 für die …
Der im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 18/49 S vom 26. November 1949 (Bay.FMBl. 1950 S. 33) angegebene Kurs von 5 RM je Dollar wird als angemessen angesehen.Der im Urteil des Obersten Finanzgerichtshofs III 18/49 S vom 26. November 1949 (Bay.FMBl. 1950 S. 33) angegebene Kurs von 5 RM je Dollar wird als angemessen angesehen.
Der Oberste Finanzgerichtshof hat in dem Urteil III 18/49 S vom 26. November 1949 - Amtsblatt des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen (Bay.FMBl.) 1950 S. 33, Steuerrechtskartei (StRK), Reichsbewertungsgesetz (RBewG) § 12 Rechtsspr.
Wie die oben genannte Entscheidung III 18/49 S ausführt, besteht die Möglichkeit, daß zum 30. Juni 1945 ein Unternehmen veräußert ist, das mit einer derartigen Stillhalteschuld belastet war, und bei dem sich die beiden Parteien über den Umrechnungskurs der Dollarschuld einigen mußten.
Mit Recht hat das Urteil III 18/49 S darauf hingewiesen, daß kein Erwerber die Schuld zum Umsatzsteuer-Umrechnungskurs von 2, 50 RM für den Dollar übernommen hätte.
Der Senat ist der Auffassung, daß der im Urteil III 18/49 S für den 1. Januar 1946 gebilligte Betrag von 5 RM für einen Dollar allen Umständen entspricht, die zum 30. Juni 1945 zu berücksichtigen sind.