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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.10.1948 - I ZS 51/48   

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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.10.1948 - I ZS 51/48 (https://dejure.org/1948,3)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 08.10.1948 - I ZS 51/48 (https://dejure.org/1948,3)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 08. Oktober 1948 - I ZS 51/48 (https://dejure.org/1948,3)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • OGHZ 1, 213
  • NJW 1949, 144
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61

    Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil

    Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage regelmäßig dann, wenn der Kläger für seinen Leistungsanspruch schon einen vollstreckbaren Titel besitzt (vgl. u.a. RGZ 16, 427, 435; RGZ 39, 1, 5; RGZ 88, 267, 268; RGZ 110, 117, 118; OGHZ 1, 213, 214; BGH-LM ZPO § 325 Nr. 7; BGH MDR 1958, 215, 216 [BGH 03.12.1957 - I ZR 157/56]; Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. Anm. IV 2 b vor § 253 m.w. Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.1962 - 1 U 265/61

    Unterhaltsrente; Scheidungsverfahren; Leibrentenvertrag; Tod; Erlöschen

    Abweichend von der in dem Urteil des BGH vom 8. Oktober 1948 (NJW 1949, 144 f.) vertretenen Rechtsmeinung hält deshalb der erkennende Senat im Anschluss an v. Godin, Ehegesetz, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 72 EheG - S.325 - daran fest, dass zwischen einer näheren Ausgestaltung gesetzlicher Unterhaltsansprüche durch Vertrag und Unterhaltsansprüchen, die ihrem Bestande nach erst durch Vertrag begründet werden, deutlich unterschieden werden muss.

    Im übrigen ist der Senat entgegen der in dem Urteil vom 8. Oktober 1948 (NJW 1949, 144 f.) zum Ausdruck gebrachten Auffassung des BGH der Überzeugung, dass hier gemachte Unterscheidung von den jeweils Beteiligten auch durchaus richtig verstanden wird, zumal sie zu augenfällig ist, als dass sie bei der vergleichsweisen Gestaltung von Unterhaltsregelungen und ihrer späteren rechtlichen Würdigung völlig außer Betracht bleiben könnte.

  • OLG Frankfurt, 30.11.1989 - 1 UF 31/89

    Anwendung von §§ 70 , 72 EheG bei Konventionalscheidung

    Der erkennende Senat folgt daher der Entscheidung des OGH für die britische Zone vom 8.10.1948 (NJW 1949, 144 Nr. 7), wonach der sich aus dem Vergleich vom 14.3.1972 ergebende Unterhaltsanspruch der Beklagten der Sache nach als ein gesetzlicher zu werten ist.
  • BGH, 03.04.1957 - V ZR 111/56

    Rechtsmittel

    Für eine erneute Klage mit demselben Streitgegenstand wurde allerdings das Rechtsschutzbedürfnis bejaht, wenn, worauf schon die Motive zum ersten Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (Band 1 S. 375/376) hinweisen, die Akten des ersten Prozesses durch Brand oder sonstige Unfälle verloren gegangen sind (RGZ 88, 267 [269]), wenn Zweifel über die Verwendbarkeit des ersten Urteils bestehen, weil ein führender Kommentar es für ungeeignet hält (RGZ 124, 146 [151]; in dem dieser Entscheidung zu Grunde liegenden Fall mußte damit gerechnet werden, daß bei der Stellungnahme des Kommentars von Staub und auch des Kammergerichts eine Umschreibung des gegen eine Gesellschaft erwirkten Urteils nach deren Auflösung gegen die Gesellschafter bei den Instanzgerichten nicht zu erreichen und im Imschreibungs- und Vollstreckungsverfahren die Anrufung des Reichsgerichts nicht möglich war) oder wenn das im ersten Prozeß ergangene Urteil verloren gegangen ist und wegen Vernichtung des gerichtlichen Protokolls eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des Urteils nach § 733 ZPO nicht erteilt werden kann (OGH BrZ 1, 213 [214] = NJW 1949, 144 Nr. 7).
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