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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49   

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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49 (https://dejure.org/1949,346)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 23.07.1949 - StS 161/49 (https://dejure.org/1949,346)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 23. Juli 1949 - StS 161/49 (https://dejure.org/1949,346)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • junsv.nl

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Begutachtung und Auswahl der zu tötenden Geisteskranken, Verlegung in 'Zwischenanstalten' sowie in die Vergasungsanstalt Hadamar und andere Anstalten, wo sie zumeist getötet wurden; Tötung geisteskranker Kinder durch Injektion ...

  • degruyter.com

    KRG. 10 Art. II lc; StGB §§ 211, 212, 49b, 47, 49;

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OGHSt 2, 117
  • NJW 1950, 151
  • NJW 2017, 3099
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Frankfurt/Main, 09.02.1949 - 4 KLs 18/46

    Tötung von 'Reichsausschusskindern' mit Luminal oder durch Morphiuminjektionen

    Auszug aus OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 23.07.1949 - StS 161/49
    Beizutreten ist dem Schwurgericht darin, dass es die Strafklage durch das Verfahren gegen den Angeklagten wegen der Idsteiner Tötungen (Frankfurt 4 KLs 18/46) nicht für verbraucht erachtet (§ 264 StPO).
  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05

    Luftsicherheitsgesetz

    Dabei ist hier nicht zu entscheiden, wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss und eine auf ihn bezogene Anordnung strafrechtlich zu beurteilen wären (vgl. dazu und zu vergleichbaren Fallkonstellationen etwa OGHSt 1, 321 ; 2, 117 ; Roxin, Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd. I, 3. Aufl. 1997, S. 888 f.; Erb, in: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 1, 2003, § 34 Rn. 117 ff.; Rudolphi, in: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. I, Allgemeiner Teil, Vor § 19 Rn. 8 ; Kühl, Strafgesetzbuch, 25. Aufl. 2004, Vor § 32 Rn. 31; Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch, 52. Aufl. 2004, Vor § 32 Rn. 15, § 34 Rn. 23; Hilgendorf, in: Blaschke/Förster/Lumpp/Schmidt, Sicherheit statt Freiheit?, 2005, S. 107 ).
  • LG Koblenz, 28.07.1950 - 5 KLs 41/48

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Ausfüllen von Meldebögen, Überstellung

    Diese Auffassung entspricht der herrschenden Rechtsprechung (OGHBZ in SJZ 1949/347 ff. und NJW 1950/151 ff., OLG Braunschweig SJZ 1948/268, OLG Düsseldorf SJZ 1948/438, OLG Koblenz in vorliegender Sache , OLG Frankfurt in SJZ 1947/621).

    Ob gemäss § 2a StGB oder wegen der Fortsetzung der Aktion in anderer Form über den 15.9.1941 hinaus nur die neue Fassung des § 211 StGB in Betracht kommt (vergl. OGHBZ NJW 1950/151) kann hier dahingestellt bleiben, zumal der Absatz 3 der neuen Fassung durch die Beseitigung der Todesstrafe gemäss Art. 102 des Bonner Grundgesetzes seine Bedeutung verloren hat (OGHBZ DRZ 1949/308).

    Wenn die Ansicht vertreten wird, dass die Ärzte die Pflicht, sich in keiner Form an der Tötung von Kranken zu beteiligen, nicht verletzen durften, weil die beiden Pflichten, nämlich die Arztpflicht, zu retten und die allgemeine Rechtspflicht, sich von Verbrechen fernzuhalten, sich auf gleichbewertete Rechtsgüter, nämlich jedesmal auf Menschen bezogen hätten (OGHBZ in SJZ 1947/347), oder dass sogar nur eine Rechtspflicht bestand, sich von der Aktion fernzuhalten (OGHBZ in NJW 1950/151), dass ferner kein Gebot für die Ärzte bestand, sich an der Aktion zu beteiligen und niemand ihnen einen Vorwurf hätte machen können, wenn sie sich fernhielten, dass schliesslich ein rein zahlenmässiges Ergebnis von Geretteten nicht entscheidend sei, so vermag das Schwurgericht dieser Auffassung nicht zu folgen, weil sie nach seiner Überzeugung jedenfalls dem hier festgestellten Sachverhalt nicht gerecht wird.

    Dieser sittliche Konflikt wird auch von dem OGHBZ anerkannt (NJW 1950/151).

    Der weiter gegen eine Rechtfertigung der Ärzte geltend gemachte Einwand, die Tat bleibe rechtswidrig, weil die Opfer sie nicht zu dulden brauchten, und sich zur Abwehr auf Notwehr berufen könnten (vergl. Hartung in NJW 1950/151) ist zwar beachtlich.

    Auch Hartung (NJW 1950/151) neigt dieser Auffassung zu und weist auf die bereits hier zitierte Entscheidung des Reichsgerichts in Band 65 Seite 422 hin.

  • BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62

    Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der

    Das geschieht nicht ohne Schwanken (OGHSt 1, 321, 337 f; 2, 117, 126), bisweilen zögernd mit der Begründung, daß diese Dinge der Schuldfrage nahe benachbart seien (so noch RGSt 70, 127 zu § 51 Abs. 2 StGB), allmählich jedoch mit Selbstverständlichkeit (RGSt 70, 1, 3 und BGHSt 10, 129, 130 [BGH 20.12.1956 - 4 StR 447/56] zum Rücktritt vom Versuch; BGH NJW 1952, 1343 Nr. 17 zu § 51 Abs. 2 StGB; BGH Urt. v. 13. Mai 1952 - 1 StR 103/52 - bei Dallinger MDR 1952, 407; BGHSt 10, 373, 374 f [BGH 10.09.1957 - 5 StR 230/57]ür Strafmilderungsgründe).
  • LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Kontrolle der Arbeitsfähigkeit der

    Es ist in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen (so OGHSt. 1, 321 und 2, 117; BGH NJW 1953, 513), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen werden kann, dargelegt, dass diese staatlich gelenkte Tötung geisteskranker Anstaltsinsassen, die weder mit einer Sterbehilfe noch mit den massvollen Vorschlägen Binding-Hoches zur Beseitigung lebensunwerter Geisteskranker in Beziehung gesetzt werden kann, auch nicht dadurch zu einer rechtmässigen geworden sein kann, dass sie auf Grund des mehrfach erwähnten Befehls Hitlers vom 1.September 1939 zur Durchführung gebracht worden ist.

    Auch hinsichtlich dieser Feststellungen genügt es zur weiteren Begründung auf die zahlreichen einschlägigen Entscheidungen anderer Gerichte zu verweisen (vgl. u.a. OLG Frankfurt SJZ 1947, 622; OGHBZ SJZ 1949, 347; KG DRZ 1947, 158; OGHSt. 2, 117; OLG Koblenz HESt. 2, 277).

  • BGH, 11.03.1954 - 3 StR 701/53

    Rechtsmittel

    Es hat aber eine Durchbrechung jenes in der Rechtsprechung aufgestellten Grundsatzes unter Hinweis auf mehrere Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes für die britische Zone und auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (OGHSt 1, 321 und 342; OGH NJW 1950, 151 ff; BGHSt 2, 235 [BGH 29.01.1952 - 1 StR 563/51]) hier deshalb für zulässig erachtet, weil es sich bei den vier verschiedenen Aktionen und auch bei den zu einer fünften Fortsetzungstat zusammengefassten Einzelverschleppungen um zahlreiche, im einzelnen nicht mehr aufklärbare Fälle handle, in denen die Zahl der Opfer der Verschleppungen, bei denen die Angeklagten mitgewirkt hätten, nicht mehr festgestellt werden könne.
  • BGH, 17.10.1958 - 5 StR 296/58

    Rechtsmittel

    Dort sind in einem Fall von Anstaltstötungen Geisteskranker Haupttat und Beihilfe "trotz der Vielzahl der Opfer, der einzelnen Tathandlungen und einer gewissen Dauer der Gesamtaktion wegen der Planmäßigkeit und einheitlichen Begehungsweise" als je eine Handlung im Rechtssinne gewertet worden, "ohne daß indessen eine fortgesetzte Tat im sonst üblichen Sinne in Betracht käme" (vgl. auch OGHSt 2, 117, 134).
  • LG München I, 29.05.1951 - 1 Ks 2/50

    Antrag an das Reichssicherheitshauptamt, mindestens 20 von der Gestapo München

    Die weitere Frage, ob den Angeklagten unter Berufung auf die Entscheidung des OGHBZ, Urteil vom 23.7.1949, StS 161/49 , veröffentlicht in NJW 1950 S.151 ff. ein persönlicher Strafausschliessungsgrund zuzubilligen sei, ist ebenfalls zu verneinen.
  • LG Augsburg, 30.06.1951 - Ks 2/50

    Erschiessung und Erhängung mehrerer Zivilisten im Zusammenhang mit der

    OLG München, Urteil vom 8.12.1949 in diesem Strafverfahren ; Hartung in NJW 1950, S.156, Anm. zum Urteil des OGHBZ vom 23.7.1949 in NJW 1950, 151 ff. Die strafbare Beteiligung des Angeklagten O. an der Tat Gieslers besteht daher darin, dass er diesem mit seiner Mitwirkung bei der Verkündung des Tötungsbefehls an die Betroffenen und mit der Anordnung der Exekution an seine Offiziere wissentlich durch die Tat Hilfe leistete, § 49 StGB.
  • LG Darmstadt, 03.11.1952 - 2 Ks 1/52
    1, 321, 342; NJW 1950 Seite 151 ff. bei der planmässigen Tötung Geisteskranker trotz der Vielzahl der Opfer die verschiedenen Ausführungshandlungen als eine Einheitstat angesehen worden, und auch der Bundesgerichtshof hat in NJW 1951 S.666 diese Möglichkeit zum Mindesten für die Urheber und Leiter jener Aktionen nicht verneint und in BGHSt. Band 2 Seite 235 in dem gleichgelagerten Falle der Annahme des Fortsetzungszusammenhanges zugestimmt.
  • LG Wiesbaden, 01.02.1951 - 3 Ks 1/51

    Bereitstellung eines Exekutionskommandos für die Erschiessung von 50 bis 60 durch

    Band 1, Seite 76; OGHBZ in NJW 1950, Seite 151 und 551 und OLG Oldenburg in NJW 1950, Seite 796 -, dass ein solcher Irrtum über die Unrechtmässigkeit des Handelns immer dort unbeachtlich sei, wo der Widerspruch des gesetzten Rechtes zu den Grundsätzen der Gerechtigkeit ein unerträgliches Mass erreicht, wo die von der Staatsgewalt gesetzten Anordnungen offensichtlich gegen naturrechtlich evidente Grundsätze verstossen.
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