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   OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48   

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https://dejure.org/1948,870
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48 (https://dejure.org/1948,870)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 28.09.1948 - StS 2/48 (https://dejure.org/1948,870)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 28. September 1948 - StS 2/48 (https://dejure.org/1948,870)
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Volltextveröffentlichung

  • junsv.nl

    Erschiessung des Landrats und Kreisleiters Dr. Bergmann, der gegen Kriegsende einen Selbstmordversuch unternommen, sowie Feuer im Gebäude der Kreisleitung Braunschweig gelegt hatte, um Dokumente und Gebäude zu vernichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OGHSt 1, 95
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 22.03.1921 - 279/21

    1. Ist ein Berichtigungsverfahren erforderlich, wenn die Geschworenen den einen

    Auszug aus OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48
    Wie das Handeln mit Überlegung beim Mord nach § 211 StGB a.F. (RGSt. 56, 25; 72 S.373) ist auch die Grausamkeit beim Tatbestand des § 211 StGB n.F. keine persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 Abs. 2 StGB, sondern ein zum Mordtatbestand gehörendes Merkmal.
  • RG, 11.05.1928 - I 324/28

    Zum Begriff der grausamen Behandlung (§ 223 a Abs. 2 StGB.).

    Auszug aus OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48
    Ist das Opfer jedoch vermindert leidempfindlich oder sogar bewusstlos, dann kann auch ein Wüten gegen den Körper des Opfers als grausame Tötungsweise angesehen werden, so dass schon dann, wenn die Grausamkeit in der besonderen Art und Weise der Tötung liegt, volles Bewusstsein des Opfers nicht notwendig vorausgesetzt wird (vgl. RGSt. 62, 160).
  • RG, 02.12.1929 - II 369/28

    1. Muß das Gericht dem Antrag auf Einholung eines Obergutachtens entsprechen,

    Auszug aus OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.09.1948 - StS 2/48
    Unter diesen Umständen stand die Entscheidung über den Hilfsantrag im Ermessen des Gerichts, und es bedeutet keinen Verstoss gegen die Pflicht zur Erforschung der Wahrheit und keine unzulässige Beschränkung der Verteidigung, wenn die Strafkammer die Anhörung eines zweiten Sachverständigen für entbehrlich hielt und deshalb dem Hilfsantrag nicht entsprach (Löwe-Rosenberg StPO 19.Aufl. Erl.15a zu § 244; RGSt. 64, 113).
  • LG Dortmund, 28.05.1954 - 10 Ks 1/54

    'Verschärfte Vernehmung' von Verdachtspersonen, um Aussagen über

    Wenn somit der Angeklagte zu seinen Vorgesetzten in einem strengen, nach aussen erkennbaren und endlich gerade auch hier betätigten Unterordnungsverhältnis stand, dann bestehen keine Bedenken, auch ihn nur als Gehilfen anzusehen, wenngleich er den vollen äusseren Tatbestand verwirklicht hat, da die Tatherrschaft hier offensichtlich allein bei dem Vorgesetzten lag (OGHSt. 1, 95, 102; BGH in NJW 1951, 120 und 323).

    Im Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten kann zwar nach herrschender Rechtsprechung (vergl. z.B. OGHSt. 1, 95, 104 und 1, 172, 173) auch verbrachte Internierungshaft angerechnet werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass ein Zusammenhang zwischen der Internierungshaft und dem Strafverfahren vor den ordentlichen Gerichten besteht.

  • BGH, 21.06.1955 - 2 StR 271/54
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  • LG München II, 24.02.1967 - 12 Ks 1/66

    Wilhelm Zoepf

    Auch die Internierungshaft kann nur angerechnet werden, wenn sie zur abzuurteilenden Tat in dem aufgezeigten Bezug steht (Entscheidungen des OGH für die Brit. Zone, Strafsachen Bd.1, S.95, 104 f. - Urt. vom 28.Sept.1948 - StS 2/48 ; Urt. des OGH für die Brit. Zone vom 2.Nov.1948 - StS 61/48 - in NJW 1949, 189; Beschluss des OLG Frankfurt vom 24.2.1950 - Ss 529/49 in NJW 1950, 477).
  • BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
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  • LG Wuppertal, 19.05.1952 - 5 Ks 1/51

    Erschiessung des Bürgermeisters von Stollberg wegen Hissens der weissen Fahne auf

    Es ist nicht an Beweggründe gedacht, die etwa durch die Interessen der Allgemeinheit bestimmt werden, mögen diese im einzelnen auch falsch gesehen und bewertet werden (OGHSt. 1, 95).
  • LG Heilbronn, 07.12.1953 - Ks 4/52

    Misshandlung von Häftlingen (zum Teil mit Todesfolge), Vergewaltigung eines

    Eine solche Anrechnung ist zwar nicht grundsätzlich ausgeschlossen, kam aber hier deshalb nicht in Betracht, weil dem Angeklagten durch den Spruch der Zentralspruchkammer Ludwigsburg vom 1.2.1949 die Internierungshaft auf die Arbeitslagersühne angerechnet worden ist (OGHSt. 1, 95).
  • LG Göttingen, 02.12.1953 - 6 Ks 1/53

    Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Tötung von mindestens 190

    Auch wenn man diese Möglichkeit nicht aus Rechtsgründen grundsätzlich verneint, würde sie doch voraussetzen, dass der Handelnde seinen Willen einem anderen vollständig unterordnet und zu diesem in einem Verhältnis steht, das diesem anderen trotz der vollständigen Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale durch das eigene Verhalten doch die volle Tatherrschaft überlässt (so BGH in NJW 1951, 120, 121; vergl. auch OGHSt. 1, 95, 102; ferner Welzel in MDR 1949, Seite 373 unter Abschnitt I; schliesslich BGH in NJW 1953, 513).
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