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   OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17   

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https://dejure.org/2018,11867
OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17 (https://dejure.org/2018,11867)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.02.2018 - 8 Sa 31/17 (https://dejure.org/2018,11867)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 8 Sa 31/17 (https://dejure.org/2018,11867)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach PKH-Antragstellung vor mehreren Gerichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung nach PKH-Antragstellung vor mehreren Gerichten

  • rechtsportal.de

    ZPO § 36 Abs. 2
    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bayreuth - 32 O 750/16
  • LG Nürnberg-Fürth - 11 O 370/17
  • OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes im Interesse der Prozessökonomie deshalb für zulässig erachtet, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (vgl. BGH MDR 2011, 558; ebenso BayObLG NJW-RR 2000, 1592).

    Entscheidet er sich für eine dieser Möglichkeiten, ist es auch unter dem Gesichtspunkt der Prozessökonomie nicht geboten, den Rechtsstreit nachträglich an ein anderes Gericht zu verlagern (BGH MDR 2011, 558; vgl. hierzu auch Zöller/ Schultzky, ZPO, 32. Aufl., Rn. 26 zu § 36; Bey in Prütting - Gehrlein, ZPO, 9. Aufl., Rn. 7 zu § 36; Smid/Hartmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., Rn. 80 zu § 36).

  • BGH, 02.06.1978 - I ARZ 202/78

    Bestimmung der Zuständigkeit eines Gerichts

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    Der gegenständliche Fall weicht auch schon grundsätzlich ab von jenen Fällen, in denen ein gegen mehrere Antragsgegner eingeleitetes Mahnverfahren nach Widerspruch zunächst an verschiedene Gerichte abgegeben worden war und in denen der BGH eine Bestimmung der Zuständigkeit gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO vorgenommen hat (BGH NJW 1978, 1982).
  • BayObLG, 24.03.1999 - 1Z AR 15/99

    Wirkung einer Gerichtsstandsvereinbarung für einen Dritten

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    Der Bundesgerichtshof hat die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstandes im Interesse der Prozessökonomie deshalb für zulässig erachtet, wenn der Antragsteller bereits mehrere Beklagte vor einem Gericht verklagt hat und einzelne davon die Unzuständigkeit dieses Gerichts geltend gemacht haben (vgl. BGH MDR 2011, 558; ebenso BayObLG NJW-RR 2000, 1592).
  • BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. BGH MDR 2011, 807; MDR 2014, 239; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36, Rn. 7).
  • OLG Hamm, 13.02.2012 - 32 Sa 5/12

    Verfahrensrecht - Unterschiedliche Gerichtsstände: Örtliche Zuständigkeit?

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    Entscheidend dafür ist insbesondere, dass die Bestimmung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auf Zweckmäßigkeitserwägungen beruht und dass es im Interesse der Parteien liegen kann, bei einer von vornherein gegen mehrere Beklagte (mit verschiedenen allgemeinen Gerichtsständen) gerichteten Klage auch noch nach Klageerhebung ein für alle Beklagten zuständiges Gericht zu bestimmen, um die Entscheidung des Rechtsstreits durch ein einziges Gericht herbeizuführen (vgl. BGH NJW 1978, 321; NJW 1980, 188; NJW-RR 2006, 1289; OLG Hamm MDR 2012, 799; BayObLGZ 1992, 90; 1993, 171; 2004, 64).
  • OLG Frankfurt, 14.11.2013 - 11 SV 100/13

    Lntertemporaler Anwendungsbereich der Neufassung des § 32 b ZPO

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO findet bei allen Arten der passiven Streitgenossenschaft gemäß §§ 59, 60 oder 62 ZPO Anwendung (vgl. BGH NJW 1998, 685; OLG Frankfurt WM 2014, 701; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 36 Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 07.01.2014 - X ARZ 578/13

    Gerichtsstandsbestimmung bei Unterbrechung des Rechtsstreits durch Eröffnung des

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.02.2018 - 8 Sa 31/17
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (vgl. BGH MDR 2011, 807; MDR 2014, 239; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36, Rn. 7).
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