Rechtsprechung
OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit und Umfang einer vertraglichen Regelung von Unterhaltsverpflichtungen; Wegfall eines Unterhaltsanspruchs bei Wiederverheiratung; Auslegung eines Vertrages über Unterhaltsregelungen; Gerichtszuständigkeit in Familiensachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1585c § 1586; ZPO § 323
Nachehelicher Unterhalt und Wiederverheiratung des Unterhaltsberechtigten bei vertraglicher Unterhaltsregelung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bayreuth, 15.12.1998 - 3 F 807/98
- OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1093
- NJW-RR 1999, 1095
- MDR 1999, 1139
- FamRZ 1999, 1278
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.01.1985 - IVb ARZ 63/84
Zuständigkeit der Familiengerichte für Ansprüche aus einer vor Inkrafttreten des …
Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Für die Annahme einer Novation bedarf es besonderer dafür sprechender Anhaltspunkte, an denen es hier fehlt (vgl. BGH, FamRZ 1985, 367, 368;… Göppinger/Wax/Hoffmann, aaO., Rdn. 1683). - BGH, 30.09.1987 - IVb ZR 71/86
Umfang eines Prozeßvergleichs für den Unterhalt eines geschiedenen Ehegatten
Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Daraus folgt weiter, dass auf diesen vertraglich modifizierten Unterhaltsanspruch § 1586 BGB anzuwenden ist (BGH, FamRZ 1988, 46 ). - BGH, 26.09.1990 - XII ZR 87/89
Voraussetzungen einer vertraglichen Vereinbarung über Unterhalt
Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Auch der Ausschluss der Abänderungsmöglichkeit sagt über die Rechtsnatur des Anspruchs nichts, weil eine Vereinbarung über die Nichtanrechnung eigenen Einkommens und damit die Unabänderlichkeit der Höhe nach auch beim gesetzlichen Unterhaltsanspruch möglich ist (BGH, NJW-RR 1991, 388 ). - BGH, 14.07.1993 - XII ARZ 16/93
Zuständigkeit des Familiensenats nach fehlerhafter Verweisung an das Landgericht
Auszug aus OLG Bamberg, 01.04.1999 - 2 UF 20/99
Innerhalb des Oberlandesgerichts hat funktionell der Familiensenat zu entscheiden, weil es sich bei den streitgegenständlichen Forderungen um Ansprüche im Rahmen der durch die Ehe begründeten gesetzlichen Unterhaltspflicht im Sinne des § 621 Abs. 1 Nr. 5 ZPO handelt (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1282 ).
- BGH, 04.08.2004 - XII ZB 38/04
Umschreibung eines Unterhaltstitels gegen den Erben des Unterhaltsschuldners
Hier liegt indes eine nur unselbständige Unterhaltsvereinbarung vor, da eine selbständige nur anzunehmen ist, wenn besondere Anhaltspunkte dafür sprechen (vgl. Senatsbeschluß vom 23. Januar 1985 - IVb ARZ 63/84 - FamRZ 1985, 367, 368; OLG Bamberg FamRZ 1999, 1278, 1279). - KG, 21.01.2005 - 13 UF 146/04
Leistungsklage des geschiedenen Ehegatten gegen den Erben des …
Hiervon ist im Zweifel auszugehen (BGH FPR 2004, 591; BGH NJW 1985, 1470; OLG Bamberg NJW-RR 1999, 1095;… Bergschneider aaO., S.1050;… Hambitzer aaO. S.202,203). - VGH Bayern, 27.09.2011 - 14 ZB 11.1071
Keine ernstlichen Zweifel
Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass § 1586 Abs. 1 BGB abdingbar ist (vgl. z.B. Bäumel, FÜR 2001, 111/114, 115; OLG Koblenz vom 1.10.2001 NJW-RR 2002, 797; OLG Bamberg vom 1.4.1999 NJW-RR 1999, 1095), denn diese Abbedingung steht im Widerspruch zu den durch Gesetz begründeten Unterhaltspflichten und genügt daher im Rahmen des § 5 Abs. 1 VAHRG gerade nicht.