Rechtsprechung
OLG Bamberg, 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit
- openjur.de
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Urteilsfeststellungen bei Absehen vom Fahrverbot wegen eines Augenblicksversagens bei Überschreitung der auf 30 km/h beschränkten innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Übersehen einer innerörtlichen Geschwindigkeitsbeschränkung als Augenblicksversagen; Absehen vom Fahrverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit; Absehen von einem Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung infolge eines Wahrnehmungsfehlers
- streifler.de (Kurzinformation)
NNV Fahrverbot: Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit
- streifler.de (Kurzinformation)
Fahrverbot: Augenblicksversagen bei Überschreitung der hypothetischen Höchstgeschwindigkeit
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Ausnahme vom Fahrverbot bei Überschreitung der 30 km/h-Begrenzung innerorts
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und Augenblicksversagen
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 09.03.2012 - 2 Ss OWi 195/12
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Regelfahrverbot bei fahrlässiger …
Macht der Betroffene geltend, eine ihm unbekannte innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht wahrgenommen zu haben, weil die entsprechenden Verkehrszeichen durch einen LKW bzw. den Gegenverkehr verdeckt worden seien, kommt die Berufung auf ein sog. Augenblicksversagen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Betroffene zugleich die nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht unerheblich überschritten hat (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 - 3 Ss OWi 814/10 [bei juris] = VRR 2010, 350 [Deutscher] = VA 2010, 193 [Ls]).Ein solcher Fall ist auch gegeben, wenn der Verkehrsteilnehmer nicht nur die durch das Verkehrszeichen 274 angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sondern auch die normalerweise innerörtlich zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h in nicht unerheblicher Weise überschritten hat (OLG Bamberg, Beschluss vom 01.06.2010 3 Ss OWi 814/10 [bei juris] = VRR 2010, 350 [ Deutscher ] = VA 2010, 193 [Ls];… König a.a.O.;… Burhoff/ Deutscher , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren 3. Aufl. Rn. 1026, 984 jew. m.w.N).