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   OLG Bamberg, 01.08.2019 - 8 U 76/19   

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https://dejure.org/2019,26771
OLG Bamberg, 01.08.2019 - 8 U 76/19 (https://dejure.org/2019,26771)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.08.2019 - 8 U 76/19 (https://dejure.org/2019,26771)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. August 2019 - 8 U 76/19 (https://dejure.org/2019,26771)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 233, § 234 Abs. 1 S. 1, § 517, § 520 Abs. 2
    Beginn der Monatsfrist für Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach vorgeschaltetem Prozesskostenhilfeverfahren

  • rewis.io

    Beginn der Monatsfrist für Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist nach vorgeschaltetem Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufungseinlegung; Benachteiligung; Bekanntgabe; Prozesskostenhilfeantrag; Wiedereinsetzung; Verschulden

  • rechtsportal.de

    ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.06.2007 - XI ZB 40/06

    Nachholung der Berufungsbegründung bei Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2019 - 8 U 76/19
    Da bei vorgeschaltetem PKH-Prüfungsverfahren zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung regelmäßig nicht nur die Berufungseinlegungsfrist des § 517 ZPO, sondern auch die Begründungsfrist des § 520 Abs. 2 ZPO abgelaufen ist, stellt es keine Benachteiligung des mittellosen Klägers dar, auch in diesen Fällen neben der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO (für die Berufungseinlegung) auch die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO (für die Berufungsbegründung) mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der PKH-Entscheidung anlaufen zu lassen (abweichend zu BGH, NJW 2007, 3354; BGH, NJW 2014, 2442).

    Nach der Rechtsprechung der beiden vorgenannten Senate des BGH soll nämlich die mittellose Partei nicht schon dann, wenn sie die Entscheidung zu ihrem Prozesskostenhilfeantrag erhält, sondern erst dann zur Berufungsbegründung gehalten sein, wenn sie weiß, dass ihr hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist (vgl. BGH, NJW 2007, 3354; BGH, NJW 2014, 2442).

  • BGH, 30.04.2014 - III ZB 86/13

    Berufung der mittellosen Partei: Beginn der Monatsfrist für die Nachholung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.08.2019 - 8 U 76/19
    Da bei vorgeschaltetem PKH-Prüfungsverfahren zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung regelmäßig nicht nur die Berufungseinlegungsfrist des § 517 ZPO, sondern auch die Begründungsfrist des § 520 Abs. 2 ZPO abgelaufen ist, stellt es keine Benachteiligung des mittellosen Klägers dar, auch in diesen Fällen neben der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO (für die Berufungseinlegung) auch die Monatsfrist des § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO (für die Berufungsbegründung) mit dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der PKH-Entscheidung anlaufen zu lassen (abweichend zu BGH, NJW 2007, 3354; BGH, NJW 2014, 2442).

    Nach der Rechtsprechung der beiden vorgenannten Senate des BGH soll nämlich die mittellose Partei nicht schon dann, wenn sie die Entscheidung zu ihrem Prozesskostenhilfeantrag erhält, sondern erst dann zur Berufungsbegründung gehalten sein, wenn sie weiß, dass ihr hinsichtlich der Versäumung der Berufungsfrist Wiedereinsetzung gewährt worden ist (vgl. BGH, NJW 2007, 3354; BGH, NJW 2014, 2442).

  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 177/19

    Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit von Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    Das Näheverhältnis zwischen der Insolvenzschuldnerin und deren Muttergesellschaft B. ... GmbH, sowie der Umstand, dass der Mietvertrag nicht ohne den Kaufvertrag zustande gekommen wäre, führt entgegen der Auffassung verschiedener Senate des Oberlandesgerichts Bamberg in Parallelfällen (u. a. OLG Bamberg, Urteil vom 16.06.2020, 5 U 147/18, S. 4 f., [Anlage B 17, GA III 522 f.]; Urteil vom 29.07.2020, 8 U 76/19, S. 4 f., [Anlage B 19, GA III 551 f.]; Urteil vom 09.07.2020, 1 U 119/20, S. 6 f., [Anlage B 20, GA III 556 f.]) nicht dazu, dass die B. ... GmbH als eine für die Insolvenzschuldnerin bzw. Verwenderin des Mietvertrages tätige Dritte zu betrachten ist und der Beklagte die Inbetriebnahme nicht herbeiführen konnte.

    Der Beklagte schuldete nicht nur die Überlassung der Photovoltaikmodule und die Abtretung des Anspruchs auf die anteilige Einspeisevergütung (so OLG Bamberg, Urteil vom 29.07.2020, 8 U 76/19, S.6, Anlage B 19, GA III 552), sondern, wie oben ausgeführt, ausweislich der Ziffer 1 lit. a des Mietvertrages selbst vorab die Inbetriebnahme.

  • OLG Stuttgart, 04.11.2020 - 3 U 178/19

    Insolvenzanfechtung bezüglich Mietzahlungen für eine Photovoltaik-Anlage

    GmbH, sowie der Umstand, dass der Mietvertrag nicht ohne den Kaufvertrag zustande gekommen wäre, führt entgegen der Auffassung verschiedener Senate des Oberlandesgerichts Bamberg in Parallelfällen (u. a. OLG Bamberg, Urteil vom 16.06.2020, 5 U 147/18, S. 4 f., [Anlage B 17, GA III 522 f.]; Urteil vom 29.07.2020, 8 U 76/19, S. 4 f., [Anlage B 19, GA III 551 f.]; Urteil vom 09.07.2020, 1 U 119/20, S. 6 f., [Anlage B 20, GA III 556 f.]) nicht dazu, dass die BB.

    Die Beklagte schuldete nicht nur die Überlassung der Photovoltaikmodule und die Abtretung des Anspruchs auf die anteilige Einspeisevergütung (so OLG Bamberg, Urteil vom 29.07.2020, 8 U 76/19, S. 6, Anlage B 17, GA III 548), sondern, wie oben ausgeführt, ausweislich der Ziffer 1 lit. a des Mietvertrages selbst vorab die Inbetriebnahme.

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