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   OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18   

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https://dejure.org/2018,37950
OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18 (https://dejure.org/2018,37950)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01.10.2018 - 1 Ws 479/18 (https://dejure.org/2018,37950)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2018 - 1 Ws 479/18 (https://dejure.org/2018,37950)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Anfechtbarkeit, Verfahrensabtrennung nach § 422 StPO, Drittbeteiligter, Rechtsmittel

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 103 Abs. 1; StGB § ... 73; StGB § 73a; StGB § 73b Abs. 1 Nr. 1; StGB § 76a Abs. 2; StPO § 2 Abs. 2; StPO § 4; StPO § 300; StPO § 304 Abs. 1; StPO § 305 S. 1; StPO § 305 S. 2; StPO § 309 Abs. 2; StPO § 422; StPO § 423 Abs. 1 S. 1; StPO § 423 Abs. 2
    Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über die Einziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Rechtsmittel der Einziehungsbeteiligten gegen die Abtrennung des Verfahrens über die Einziehung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einziehung; Einziehungsbeteiligter; Einziehungsbeteiligung; Ehefrau; Abtrennung; Verfahrensabtrennung; Trennung; Abtrennungsbeschluss; Beschwerde; einfache; sofortige; Beschwerdegericht; Revisionsgericht; Anfechtbarkeit; Statthaftigkeit; Hauptsache; Hauptsacheverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensabtrennung bei der Einziehung - Gibt es für den Drittbeteiligten ein Rechtsmittel?

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 10.05.2012 - 4 Ws 42/12

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Abtrennung eines Verfahrens

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
    Maßnahmen, die eine vom Urteil nicht umfasste, selbständige Beschwer eines Verfahrensbeteiligten bewirken sowie vom erkennenden Gericht nicht bei Erlass des Urteils und auch nicht im Rahmen einer Urteilsanfechtung nachprüfbar sind, bleiben selbständig anfechtbar (KG, Beschluss vom 09.12.2016 - 4 Ws 191/16 [bei juris] und schon v. 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 = NStZ-RR 2013, 218; Meyer-Goßner/Schmitt § 305 Rn. 4 f.; KK-StPO/Zabeck 7. Aufl. § 305 StPO Rn. 5).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
    Während nach der einen Ansicht (BGH, Beschluss vom 06.08.2013 - 1 StR 201/13 = NStZ-RR 2013, 352; Meyer-Goßner/Schmitt § 2 Rn. 13; KK-StPO/Scheuten § 2 StPO Rn. 15) das Beschwerdegericht - anders als das Revisionsgericht - die Ermessensentscheidung vollständig zu überprüfen hat, soll nach der anderen Auffassung (KG a.a.O. m.w.N; im Überblick: KK-StPO/Zabek § 305 Rn. 6 m.w.N.) eine Beschwerde ausnahmsweise nur dann zulässig sein, wenn sich die Abtrennung ausschließlich hemmend oder verzögernd auf das Verfahren auswirkt oder die Abtrennung auf Willkür beruht.
  • KG, 09.12.2016 - 4 Ws 191/16

    Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen richterliche

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
    Maßnahmen, die eine vom Urteil nicht umfasste, selbständige Beschwer eines Verfahrensbeteiligten bewirken sowie vom erkennenden Gericht nicht bei Erlass des Urteils und auch nicht im Rahmen einer Urteilsanfechtung nachprüfbar sind, bleiben selbständig anfechtbar (KG, Beschluss vom 09.12.2016 - 4 Ws 191/16 [bei juris] und schon v. 10.05.2012 - 4 Ws 42/12 = NStZ-RR 2013, 218; Meyer-Goßner/Schmitt § 305 Rn. 4 f.; KK-StPO/Zabeck 7. Aufl. § 305 StPO Rn. 5).
  • LG Offenburg, 08.01.2018 - 3 Qs 118/17

    Abtrennung der Entscheidung über die Einziehung

    Auszug aus OLG Bamberg, 01.10.2018 - 1 Ws 479/18
    Insoweit ist das Rechtsmittel auch statthaft (wie hier, wenn auch ohne Begründung: LG Offenburg, Beschluss vom 08.01.2018 - 3 Qs 118/17 [bei juris]).
  • OLG Celle, 02.11.2021 - 2 Ss 121/21

    Einziehungsverfahren gegen am Verfahren nicht beteiligten Dritten; Einziehung von

    Es wäre mit dem Anspruch des Einbeziehungsbeteiligten auf rechtliches Gehör nicht vereinbar, wenn dieser an Feststellungen aus einem Verfahren gebunden wäre, auf dessen Entscheidung er selbst keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Oktober 2018, 1 Ws 479/18, juris).

    Vielmehr wäre die Einziehungsbeteiligte gemäß § 424 StPO zu beteiligen, und allenfalls die Entscheidung über die Einziehung könnte gemäß § 422 StPO durch Gerichtsbeschluss abgetrennt werden, wobei dadurch die Beteiligung der Einziehungsbeteiligten gemäß § 424 Abs. 1 StPO ebenso wenig entfallen würde wie die Bindungswirkung der unter ihrer Beteiligung ergangenen Hauptsacheentscheidung gemäß § 423 Abs. 1 Satz 2 StPO (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 1. Oktober 2018, 1 Ws 479/18, juris).

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